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Donnerstag, April 25, 2024
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Neckargemünder Pandemiekonzept: erste Maßnahmen treten in Kraft

Dass die „zweite Welle“ der Corona-Pandemie im Land Baden-Württemberg angekommen ist, lässt sich aus der immer höheren Anzahl positiver Testungen ersehen. Die Landesregierung hat inzwischen die Pandemiestufe 3 ausgerufen. Das bringt verschiedene Einschränkungen im Alltagsleben mit sich, etwa eine erweiterte Maskenpflicht (wie beispielsweise die Maskenpflicht auf den Wochenmärkten) und stärkere Personenbegrenzungen für öffentliche und private Veranstaltungen.
Ergänzend dazu hat der städtische Krisenstab weitere Maßnahmen für Neckargemünd beschlossen, die abhängig vom lokalen Infektionsgeschehen in Kraft gesetzt werden. Die erste Stufe mit Einschränkungen ist zurzeit mit 5 „“bereinigten“ Fällen im Stadtgebiet bereits erreicht. Weitere Maßnahmen wären ab 7 bereinigten Fällen möglich.

Für das Stadtgebiet Neckargemünd gilt nach dem städtischen Pandemiekonzept ab 22. Oktober:

Wettkämpfe in Sporthallen dürfen nur noch ohne Zuschauer stattfinden.
Auf den öffentlichen Spielplätzen im Stadtgebiet dürfen sich zeitgleich höchstens 10 Kinder aufhalten.
Ab Montag, 26.10.2020 sind das Rathaus und Ortsverwaltungen für den Publikumsverkehr geschlossen. Zutritt erhält nur, wer vorab einen Termin vereinbart hat. Termine vereinbaren können Sie im Bürgerbüro, in den Fachbereichen und Ortsverwaltungen telefonisch oder per E-Mail. Die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie auf der städtischen Homepage unter www.neckargemuend.de/fachbereiche _ mitarbeiter. Zu einem Rathausbesuch anmelden sollte sich nur, wer ein dringendes Anliegen hat, das nicht per Telefon, schriftlich oder per E-Mail und online erledigt werden kann.

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Geltungsdauer

Diese spezifischen Regelungen gelten mindestens 7 Tage, so dass die Fallentwicklung beobachtet werden kann. Sie gelten bis auf Widerruf oder, sofern die Fallzahlen weiter steigen, bis zur Inkraftsetzung weitergehender Einschränkungen. Alle Änderungen werden zeitnah veröffentlicht.

Was sind „bereinigte Fälle“?

Der städtische Krisenstab hat sich mit seinem Konzept der „Bereinigung“ für eine differenzierte Betrachtung der absoluten Fallzahlen entschieden. Fälle in engem örtlichen Zusammenhang, etwa innerhalb eines Haushalts, werden demnach als „1 bereinigter Fall“ zusammengefasst. Über das Stadtgebiet verteilte, vereinzelte positive Testungen werden jeweils einzeln gezählt.So ergibt sich ein genaueres Bild über das Gefährdungspotenzial durch die Streuung innerhalb der Gesamtstadt.

Quelle: Stadtverwaltung Neckargemünd

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