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Donnerstag, April 25, 2024
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Update – Die Stadt Sinsheim erlässt eine Allgemeinverfügung

STADT SINSHEIM ERLÄSST ALLGEMEINVERFÜGUNG WEGEN ÜBERSCHREITUNG DES INZIDENZWERTES VON 50 IM RHEIN-NECKAR-KREIS

‼️ Angesichts der inzwischen exponentiellen Infektionsdynamik und um eine Überforderung des Gesundheitssystems zu verhindern, haben Bund und Länder gestern zusätzliche Corona-Maßnahmen beschlossen. Diese treten ab Montag, 2. November 2020 in Kraft und gelten bis Ende November. Ihr findet sie in den Bildern zusammengefasst.

Bitte beachtet auch die Allgemeinverfügung der Stadt Sinsheim unter www.sinsheim.de/corona, welche ab morgen gilt.💻
Hier lassen sich die wesentlichen Änderungen wie folgt beschreiben:

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👉Verbot des Alkoholkonsums auf stark frequentieren öffentlichen Plätzen (Fußgängerzone einschl. Allee, Rosengasse, Zwingergasse, Kleine Badergasse, Karlsplatz und Parkplatz Burg Steinsberg) von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr
👉Erweiterung der Pflicht zum Tragen einer Mundnasenbedeckung u.a. in Warteschlangen, auf dem Wochenmarkt sowie an bestimmten öffentlichen Plätzen bzw. Zonen.

Es wird nun jeder Einzelne gefordert. Daher haltet euch bitte an die Regelungen sowie weiterhin an die AHA-Formel (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske). Achtet auf euch und eure Mitbürger!👏

Zur vollständigen Pressemitteilung: https://bit.ly/35NEiqK


Angesichts der inzwischen exponentiellen Infektionsdynamik und um eine Überforderung des Gesundheitssystems zu verhindern, haben Bund und Länder zusätzliche Corona-Maßnahmen beschlossen.

Die Maßnahmen gelten ab Montag, 2. November und werden bis Ende November befristet. Ziel ist es, das Infektionsgeschehen aufzuhalten und die Infektionsketten wieder in die nachverfolgbare Größenordnung zu senken. Nach zwei Wochen wird sich erneut beraten und die Maßnahmen beurteilt und gegebenenfalls auch angepasst. Alle Maßnahmen können in einer schnellen Übersicht auf der Homepage der Stadt Sinsheim unter www.sinsheim.de/corona eingesehen werden.

Auch im Rhein-Neckar-Kreis ist die Sieben-Tage-Inzidenz in den vergangenen Tagen schnell angestiegen. Im Landkreis wurde der kritische Wert von 50 erstmals am Samstag, 24. Oktober 2020 überschritten. Deshalb hat die Stadt Sinsheim in Zusammenarbeit mit dem Rhein-Neckar-Kreis eine Allgemeinverfügung erlassen.
Unter anderem wird darin der Konsum von Alkohol in gewissen räumlichen Geltungsbereichen (z. B. an stark frequentierten öffentlichen Plätzen wie dem Karlsplatz oder dem Parkplatz Burg Steinsberg) untersagt. Zudem gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Warteschlangen, auf dem Wochenmarkt sowie an bestimmten Plätzen.
Der genaue und damit entscheidende Wortlaut der Allgemeinverfügung ist im Sinsheimer Stadtanzeiger in der Ausgabe 44 sowie ebenfalls auf der Webseite der Stadt Sinsheim unter www.sinsheim.de/corona zu lesen. Die Allgemeinverfügung hat zunächst eine Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2020. Die Regelungen der Allgemeinverfügungen treten ab Freitag, 30. Oktober 2020 in Kraft und werden in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens und der gültigen Landes- bzw. Bundes-Verordnungen regelmäßig durch das Landratsamt überprüft.

Oberbürgermeister Jörg Albrecht appelliert an die Mitbürger: „Die Krise fordert nun jeden Einzelnen. Halten Sie die Regelungen und die AHA-Formel, bestehend aus Abstand, Hygiene und Alltagsmaske ein. Reduzieren Sie so weit möglich Ihre sozialen Kontakte. Achten Sie auf sich und Ihre Mitmenschen. Nur gemeinsam und in gegenseitiger Solidarität können wir diese Zeit bewältigen!“
 
Bei Fragen steht das Ordnungsamt der Stadt Sinsheim zur Verfügung:
T. Kastner: 07261 / 404-255
A. Eisele: 07261 / 404-392
J. Holdermann: 07261 / 404-246

(Erstellt am 29. Oktober 2020)

Quelle: Facebook Stadt Sinsheim und Sinshein.de

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