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Donnerstag, März 28, 2024
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Vom Grau zum Grün
Stadt fördert Rückbau von Schottergärten

Vom Grau zum Grün
Stadt fördert Rückbau von Schottergärten über Umweltprogramm zur Entsiegelung

Den Weg vom Schottergarten zum klimafreundlichen Garten, der vor allem Insekten und Vögeln Nahrung und Unterschlupf gewährt, unterstützt die Stadt Walldorf künftig mit ihrem schon bestehenden Umweltförderprogramm zur Entsiegelung.

Den entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion befürwortete der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 20. Oktober mehrheitlich mit elf Zustimmungen bei vier Gegenstimmen und drei Enthaltungen. Die Förderung beträgt 15 Euro pro Quadratmeter, höchstens jedoch 25 Prozent der nachgewiesenen Kosten. Der Betrag wurde bei maximal 1.300 Euro je Anwesen gedeckelt. Die Förderung ist daran geknüpft, wie lange der Schottergarten schon besteht. Das im Juli dieses Jahres geänderte Naturschutzgesetz besagt, dass nach dem 31. Juli 2020 angelegte Schottergärten nicht zulässig sind und rückgebaut werden müssen. Bei älteren Schottergärten setzt der Gesetzgeber auf den freiwilligen Rückbau, für den die Stadt Walldorf durch finanzielle Unterstützung und Beratung nun einen Anreiz geben will. Für die am Stichtag 31. August bestehenden Schottergärten kann ein Förderantrag gestellt werden. Alle später angelegten Schottergärten müssen auf eigene Kosten umgewandelt werden.

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Eine Blumenwiese: schön fürs Auge, gut fürs Klima und nahrhaft für Insekten (Foto: Pfeifer)

Ein Antrag von Stadtrat Manfred Wolf (Bündnis 90/Die Grünen), den Tagesordnungspunkt wegen Rechtsunsicherheit zu vertagen, wurde abgelehnt. Die Mehrheit fand den Tagesordnungspunkt „abstimmungsreif“. „Wir begrüßen das Aus der Schottergärten sehr“, sagte Dr. Andrea Schröder-Ritzrau (SPD) für die antragstellende Fraktion. Schottergärten seien „tote Flächen“, die rein gar nichts zur Artenvielfalt beitrügen und sich negativ auf das Mikroklima in den Wohngebieten auswirkten. „Handeln ist geboten“, so Schröder-Ritzrau. Wer sich früher aus pflegerischen Aspekten für einen Schottergarten entschieden habe, ohne die negativen Signale gehört zu haben, könne diesen nun mit Unterstützung der Stadt rückbauen. Das bereits bestehende Umweltförderprogramm „Entsiegelung“ eigne sich hierfür hervorragend und man müsse kein „unnötiges weiteres Programm generieren“. Sie unterstrich, dass Betroffene aktiv begleitet und durch Verwaltungshandeln gut unterstützt werden müssten. Wer gut informiert sei, werde freiwillig und mit Überzeugung seinen Garten anders anlegen. Bei der Überprüfung der Kriterien für die städtische Förderung solle mit Augenmaß gehandelt werden. Stadtrat Uwe Lindner (CDU) bedauerte die Zunahme von Schottergärten ebenfalls. Große Beetflächen würden unter dicken Schichten von Stein und Schotter begraben. In erster Linie solle damit wohl der Aufwand bei der Gartenarbeit überschaubar gehalten werden, meinte er, doch auch die Schottergärten bedürften der Pflege. Diese „Steinwüsten“ müssten nun wieder begrünt werden, auch damit das Regenwasser wieder vernünftig versickern könne. Lindner setzte ebenfalls auf Freiwilligkeit und befürwortete den Antrag. Stadtrat Maximilian Himberger (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßte die grundsätzliche Entscheidung, Schottergärten zu verbieten, denn davon profitierten Artenvielfalt und Stadtklima. Seine Fraktion beschäftige aber die unklare Rechtslage. „War es legal oder illegal, dass die Gärten überhaupt angelegt wurden?“ fragte er. Man wolle schließlich nicht fördern, was „vorher illegal“ gewesen sei. Seine Fraktion werde sich bei der Abstimmung enthalten, kündigte er an. Himberger bezog sich dabei auf die rechtliche Beurteilung von Schottergärten, die bei der Landesregierung über Jahre unterschiedlich ausgelegt wurde. Während es in der Landesbauordnung seit 1995 hieß, dass „nicht überbaute Flächen bebauter Grundstücke“ Grünflächen sein müssten und das Umweltministerium darin ein Verbot von Schottergärten sah, sah das für Baurecht zuständige Wirtschaftsministerium dies nicht so. Stadtrat Dr. Günter Willinger (FDP) meinte, dass das Anlegen von Schottergärten nicht rechtmäßig gewesen sei. Gartenbesitzer hätten sich sicher nicht für eine Schotterung entschieden, um den Bienen zu schaden, sondern weil sie ihren Garten nicht mehr hätten pflegen können. Er sei aber dagegen, „Überzeugung mit Geld zu fördern“. Wenn es vorher illegal gewesen sei, müsse der Schottergarten zurückgebaut werden. Wer zurückbauen wolle, solle von der Stadt lieber einen Gutschein für Stauden oder einen Baum erhalten. Generell sprach auch er sich dafür aus, bei der Vergabe der Prüfung der Vergabekriterien „kein Bürokratiemonster“ aufzubauen.

„Man tut sich schon schwer, den Rückbau finanziell zu fördern, wenn ein Rechtsanspruch auf Rückbau besteht“, stellte Bürgermeisterin Christiane Staab fest. Diese Fälle wolle man auch nicht fördern, aber es werde wohl Grauzonen geben. Wenn man umgedacht habe, sei das Förderprogramm zur Entsiegelung aber ein gutes Programm, um den Garten zu renaturieren, meinte sie. Stadtbaumeister Andreas Tisch signalisierte, dass gemeinsam mit dem Naturschutzbund Vorschläge und positive Beispiele für den Rückbau entwickelt würden, denn man wolle nicht nur über Verbote sprechen.

Die Richtlinie zum Rückbau der Schottergärten im Entsiegelungsprogramm muss derzeit noch ausgearbeitet werden. Informationen sind beim Fachdienst Umwelt der Stadt Walldorf erhältlich bei Christian Horny, Tel. 35-12 31, christian.horny@walldorf.de

Titelbild: Die Tage der Schottergärten sind gezählt (Foto: Stadt Walldorf)

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