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Das Kreisforstamt informiert: Bund unterstützt Waldeigentümer und den Forstsektor mit über 500 Millionen Euro

Extremwetterereignisse haben den Wäldern mit Dürre, Sturm und Schädlingen auch in diesem Jahr wieder stark zugesetzt. Die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sowie der ganze Forstsektor stehen damit das dritte Jahr in Folge vor große Herausforderungen. In dieser Krisensituation hat die Bundesregierung als Teil des Corona-Konjunkturpakets zwei forstliche Förderprogramme auf den Weg gebracht. Dabei handelt es sich um die flächenbezogene „Nachhaltigkeitsprämie Wald“ mit einem Gesamtvolumen von bundesweit 500 Millionen Euro sowie das „Investitionsprogramm Wald“ mit einer Mittelausstattung in Höhe von insgesamt 50 Millionen Euro.

Die Nachhaltigkeitsprämie Wald kann von privaten und kommunalen Waldbesitzenden beantragt werden. Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist eine Zertifizierung der Waldfläche, z.B. nach dem Programm PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes; Programm zur Anerkennung von Forstzertifizierungssystemen). Die Förderleistung beträgt je nach Zertifizierungssystem 100 Euro oder 120 Euro pro Hektar und richtet sich an Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, die mindestens einen Hektar Waldfläche besitzen. Förderanträge werden von der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) entgegengenommen (www.bundeswaldpraemie.de). Anträge können bis zum 30. Oktober 2021 gestellt werden. Die Fachagentur steht auch als Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Im Antragsverfahren ist ein Eigentumsnachweis für die Waldfläche in Form des letzten Beitragsbescheids der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft vorgesehen.

Als weiteres Förderprogramm bietet die Landwirtschaftliche Rentenbank Zuschüsse von bis zu 40 Prozent zu darlehensbasierten Investitionen in Digitalisierung und Technik für die nachhaltige Waldwirtschaft an. Antragsberechtigt sind Besitzende forstwirtschaftlicher Flächen, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Forstverbände, forstliche Dienstleistungsunternehmen sowie Forstbaumschulen. Zu den förderfähigen Investitionen steht eine Positivliste der Landwirtschaftliche Rentenbank zur Verfügung. Abgedeckt sind z.B. Maschinen und Geräte zur boden- und bestandsschonenden Holzernte und -bringung oder Hard- und Software zur IT-Unterstützung in Forstbetrieben und Holzlogistik.

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Anträge können bis zum 31.Oktober 2021 bei der Landwirtschaftliche Rentenbank eingereicht werden. Weitere Informationen und Antragsunterlagen gibt es im Internet auf der Homepage der Rentenbank unter https://www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/waldwirtschaft/ oder unter der Service-Rufnummer 069 2107-800.

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

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