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Samstag, April 20, 2024
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Das Kreisforstamt informiert: Rund um die Holzernte im Winterhalbjahr

Wenn der Winter naht und die Bäume ihr Laub verlieren, hört man sie wieder: Die Motorsägen. Dann sind die Waldarbeiter bei der Holzernte. Die neue Einschlagssaison beginnt – vor allem im Laubwald – jetzt mitten im Herbst. Dafür sprechen gute Gründe: Wenn der Baum kein Laub mehr hat, kann er vom Waldarbeiter besser „angesprochen“ werden, das bedeutet der Waldarbeiter kann den zu fällenden Baum und dessen Umgebung deutlich besser einschätzen. Wichtig dabei sind neben der Baumart und der Wuchsform auch die Beurteilung von Wurzelbereich, Stamm und Krone des Baumes. Im Bereich der Wurzel könnte eine Fäule eingetreten sein, im Kronenraum können abgestorbene Äste hängen, die den Waldarbeiter gefährden könnten. All diese Punkte beeinflussen die Wahl des Arbeitsverfahrens und der Fälltechnik. Durch die Fällung der vom Förster markierten Bäume entstehen Lücken im Kronendach, die jungen, nachrückenden Pflanzen als „Lichtschächte“ beste Voraussetzungen für ihr künftiges Wachstum bieten.

Die niedrigen Temperaturen im Winterhalbjahr schützen das eingeschlagene Holz vor Pilz-und Insektenbefall, was der Qualität des Holzes zu Gute kommt. Das ist vergleichbar mit der Lagerung von Lebensmitteln im Kühlschrank.

Wenn der Boden im Winter durchgefroren ist, kann die Holzernte besonders schonend durchgeführt werden. Weil ein intakter Waldboden die Grundlage für die nächsten Waldgenerationen ist, dürfen Holzerntemaschinen nur auf den festgelegten Rückegassen fahren. So bleibt der größte Teil des Waldbodens langfristig unberührt.

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Die Holzernte kann trotz Routine und aller Vorsichtsmaßnahmen lebensgefährlich sein, nicht nur für die im Wald Arbeitenden. „Wir bitten daher alle Waldbesucherinnen und -besucher, die durch aufgestellte Sperrschilder oder Banner auf Baumfällungen aufmerksam gemacht werden, die betreffenden Wege zu meiden“, sagt der Leiter des Kreisforstamtes Manfred Robens. Dies gelte umso mehr für Personen, die „quer-waldein“ gehen, „denn gerade im Bestand können hängengebliebene Äste nachträglich herabstürzen“.

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

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