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Sonntag, Dezember 8, 2024
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Hockenheim – Anträge für Sportlerehrung einreichen

Die Stadt Hockenheim möchte am Montag, dem 22. Februar 2021, erfolgreiche Einzelsportlerinnen und -sportler sowie Mannschaften für deren im Jahr 2020 erzielten Leistungen ehren. „In jedem Fall sollen die Erfolge unserer verdienten Sportlerinnen und Sportler anerkannt werden“, so Oberbürgermeister Marcus Zeitler. Ob die Sportlerehrung in der Stadthalle möglich sein wird, hängt von den Corona-Fallzahlen zu diesem Zeitpunkt ab. „Falls nicht, werden wir uns eine Corona-konforme Alternative überlegen“, ergänzt Zeitler.

Neu: Ehrung auch bei Vereinszusammenschlüssen möglich
Bei der Sportlerehrung gehören auch Sportlerinnen und Sportler mit Wohnsitz in Hockenheim, die für einen auswärtigen Verein an den Start gehen, zum Kreis der zu ehrenden Personen. Neu ist ab sofort, dass auch Sportlerinnen und Sportler gemeldet werden können, deren Vereine sich mit einem Hockenheimer Verein zusammengeschlossen haben beziehungsweise eine Startgemeinschaft mit einem Hockenheimer Verein bilden.

Bild (Quelle: Stadtverwaltung Hockenheim/Fotografen Dorothea und Norbert Lenhardt):
Die Stadt ehrt auch 2021 wieder sportliche Leistungen. Ob Sportvereine wie der HSV (hier Felix mit dem Diabolo 2019) ihre Artistik und Können wieder auf der Bühne der Stadthalle zeigen können, ist abhängig von den Corona-Fallzahlen.

Geehrt werden Personen, die in Einzeldisziplinen oder mit einer Mannschaft bei badischen, baden-württembergischen, süddeutschen, deutschen und höher zu bewertenden Meisterschaften mindestens den dritten Platz erreicht haben. Gleiches gilt für Sportlerinnen und Sportler, die in der jeweiligen Verbands-Jahresbestenliste als Rekordhalter/in geführt werden. Für die Ehrung von Mannschaften wird nur die Erringung einer badischen, süddeutschen, deutschen und höher zu bewertenden Meisterschaft berücksichtigt. Außerdem erfolgen Ehrungen für den Einsatz (nicht die Berufung) in einer Nationalmannschaft.

Die Leistungen müssen in einer Sportart erzielt worden sein, mit der der betreffende Verein Mitglied im Deutschen Sportbund, seiner Fachverbände oder einem Automobilsportverband ist. Der 8. Januar 2021 als Abgabetermin sollte im Interesse der zu ehrenden Sportlerinnen und Sportler eingehalten werden, weil eine nochmalige Erinnerung zur Meldung nicht erfolgt.

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Entsprechende Anträge (mit Vor-/Nachname, Adresse und Geburtsjahr) sind bis spätestens Freitag, 8. Januar 2021, bei der Stadtverwaltung Hockenheim, Fachbereich OIS, Rathausstraße 1, 68766 Hockenheim, einzureichen. Carmen Brecht (Telefon 06205 21-213) steht für Fragen gerne zur Verfügung.

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