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Donnerstag, März 28, 2024
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Heilbronn – Ausgangsbeschränkungen ab Dienstag


Die Stadt Heilbronn verschärft ihre Maßnahmen, um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Dazu erlässt die Stadt eine Allgemeinverfügung, die am Dienstag, 8. Dezember, in Kraft tritt.
Oberbürgermeister Harry Mergel stellte die einzelnen Maßnahmen bei einer Pressekonferenz vor. „Es sind heute leider keine guten Nachrichten. Die Hoffnung, dass sich die Infektionslage beruhigt und die Zahl der Neu-Infizierten pro Tag sinkt, hat sich nicht erfüllt. Obwohl nach unserer Einschätzung die Regeln nicht in großem Umfang missachtet wurden, hat sich die positive Tendenz der letzten Woche leider nicht fortgesetzt. Die 7-Tage-Indizdenz ist wieder auf über 200 gestiegen.“

Am Sonntag verzeichnete die Stadt die bisherige Höchstmarke von 93 Neu-Infizierten pro Tag mit der Folge einer Höchstmarke ebenfalls bei der 7-Tage-Inzidenz von 279. „Weitere restriktive Maßnahmen sind deshalb notwendig“, sagt Mergel. „Wir tun das, um besonders gefährdete Gruppen unserer Bürgerinnen und Bürger zu schützen und die medizinische Versorgung in den Kliniken auch künftig sicherzustellen.“

Mergel: „Die Maßnahmen treffen wir mit Augenmaß zu unser aller Sicherheit. Wir wollen so viel Gesundheitsschutz wie möglich und so wenig Eingriffe in das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben wie nötig.“ Mergel appelliert an die Bürgerinnen und Bürger: „Bleiben Sie zuhause, wann immer es Ihnen möglich ist, und reduzieren Sie Ihre Kontakte auf ein absolutes Minimum.“

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Die Allgemeinverfügung wird auf der städtischen Homepage unter
www.heilbronn.de/coronavirus am Montag, 7. Dezember, veröffentlicht und tritt tags darauf in Kraft.

Über die Stabsstelle Partizipation und Integration werden die aktuellen
Informationen auch in verschiedenen Sprachen über mehrere
Kommunikationskanäle und Netzwerke weitergeleitet.

Die wichtigsten Maßnahmen in der Übersicht:

 Veranstaltungen sind untersagt – bis auf wenige geregelte
Ausnahmefälle, beispielsweise zur Religionsausübung, Bestattungen.
Für Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes werden im
Einzelfall Auflagen erlassen.

 Ausgangsbeschränkung zwischen 21 Uhr und 5 Uhr. Ausnahmen nur
aus triftigem Grund, beispielsweise berufliche Tätigkeit, Gang zum
Arzt.

 „Maskenpflicht“ – Eine nicht medizinische Alltagsmaske oder eine
vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung muss getragen werden:
o In den Fußgängerzonen der Heilbronner Innenstadt zwischen
7 Uhr und 20 Uhr.
o In Grundschulen und Kitas für das pädagogische Personal
und sonstige Beschäftigte.
o Im Umkreis von 50 Metern um Schulen, Kitas im öffentlichen
Raum montags bis freitags zwischen 7 Uhr bis 9 Uhr und 12
Uhr bis 17 Uhr.
o Auf Recyclinghöfen.
o auf Baustellen im Freien, soweit der Abstand von 1,5 Meter zu
anderen Personen nicht sicher eingehalten werden kann.
Bis auf die Regelung zu Baustellen gehen die Maskenpflichten
über den Erlass des Landes hinaus.

 Zusätzlich zu §13 Abs. 2 Nr. 11 der CoronaVO ist der Betrieb von
Friseurbetrieben, Barbershops und Sonnenstudios untersagt.

 Der Einzelhandel darf keine besonderen Verkaufsaktionen mit
Eventcharakter durchführen, beispielsweise Night-Shopping oder
verkaufsoffene Sonntage.

 Im öffentlichen und privaten Raum dürfen sich nur noch Personen
zweier Haushalte treffen, maximal jedoch fünf Personen. Kinder bis
einschließlich 14 Jahre zählen nicht mit. Nicht im selben Haushalt
lebende Ehepartner und Lebenspartner zählen nicht mehr dazu.

 Sport- und Schwimmunterricht findet nicht mehr statt. Sportstätten
werden auch für den Studienbetrieb sowie für Freizeit- und
Individualsport vollständig geschlossen.

Die Allgemeinverfügung bleibt bis zum 20. Dezember in Kraft, es sei denn die 7-Tages-Inzidenz liegt fünf Tage in Folge unter dem Wert von 200 pro 100 000 Einwohner.

Quelle: Stadtverwaltung Heilbronn

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