Am 13.12. hat die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossen, die Schulen und Kindertageseinrichtungen im Zeitraum vom 16.12.2020 bis 10.1.2021 zu schließen.
Einen Anspruch auf Notbetreuung haben Eltern, bei denen beide Erziehungsberechtigte bzw. der oder die Alleinerziehende für ihren Arbeitgeber unabkömmlich gelten. Dies gilt sowohl für Präsenzarbeitsplätze, als auch für Homeoffice-Arbeitsplätze. Auch Kinder für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch.
Über die Aufnahme entscheiden die jeweilige Schulleitung bzw. der jeweilige Träger der Kindertageseinrichtung.
Schulen:
Die Notbetreuung wird bei den Schulen vom 16.12 bis 22.12 angeboten. Eltern melden ihr Kind bei der Schule direkt an. Dies gilt auch für die Kernzeitbetreuungen.
Kindertagesstätten:
Die Notbetreuung wird in den Kindertagestätten an deren regulären Öffnungstagen und im regulären Betreuungszeitraum angeboten, nicht an den Schließtagen. Anmeldungen für die Kindertagesstätten müssen für die Zeit vor Weihnachten schnellstmöglich bei der jeweiligen Kindertagesstätte eingehen. Anmeldungen für die Zeit bis 10. Januar müssen bis 21.12. bei der Kindertagesstätte vorliegen.
Bei Rückfragen wenden sich Eltern an die jeweilige Schulleitung bzw. bei Kindertagesstätten an die Kindertageseinrichtung.
Quelle: Stadtverwaltung Wiesloch