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Freitag, März 29, 2024
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Auch in Eberbach: Kostenlose Antigen-Schnelltests zum Nachweis des Coronavirus / Begrenztes Kontingent / Anmeldung über die Corona-Hotline

Auch in Eberbach werden am kommenden Mittwoch, 23. Dezember 2020 von 9 bis 17 Uhr Antigenschnelltest zur Verfügung gestellt. Das Kontingent ist begrenzt. Die Testung ist über die Hotline des Gesundheitsamtes 06221 522-1881 buchbar. Die Antigentests werden in der Mensa des Steigeschulzentrums, Steigestraße 105/1, 69412 Eberbach durchgeführt.

Ziel der Aktion „Stille Nacht, einsame Nacht? Muss nicht sein!“ ist es, ein möglichst sicheres Weihnachtsfest für besonders gefährdete Personengruppen zu ermöglichen. Zudem soll die Bevölkerung für den Schutz besonders gefährdeter Gruppen vor dem Coronavirus sensibilisiert werden. Das Angebot richtet sich somit in erster Linie an Angehörige von Risikogruppen wie etwa Großeltern und Personen mit Vorerkrankungen. Eingeladen zur Testung sind nur all jene, die an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen alte oder kranke Angehörige besuchen möchten, die sonst einsam und alleine wären.

Die Aktion soll Bürgerinnen und Bürgern mehr Sicherheit bei der Frage bieten, ob sie einen Weihnachtsbesuch in den Stunden nach dem Schnelltest bei ihren besonders gefährdeten Angehörigen machen können. Mittels eines Nasen-Rachen-Abstrichs kann der Schnelltest innerhalb von 15 bis 30 Minuten Auskunft über eine aktuelle Infizierung geben. Es handelt sich bei dieser Aktion ausdrücklich nicht um eine allgemeine Testung der Bevölkerung.

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Fällt der Test positiv aus, wird direkt im Anschluss vor Ort ein PCR-Bestätigungstest durchgeführt. In diesem Fall ist die Person verpflichtet, sich unverzüglich in Quarantäne zu begeben, bis das Ergebnis des PCR-Tests vorliegt. Ist der Antigen-Schnelltest-Ergebnis negativ, ist die getestete Person mit großer Wahrscheinlichkeit nicht infektiös; die Aussagekraft hierfür liegt laut Sozialministerium bei zirka 90 bis 95 Prozent. Wichtig ist, dass die Tests keine hundertprozentige Sicherheit garantieren und nur eine Momentaufnahme darstellen. Auch bei einem negativen Testergebnis gilt also in jedem Fall weiterhin unbedingt die AHA-Formel: Abstand halten, Hygiene beachten und Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) tragen.

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

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