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Bund-Länder-Beschluss /Einschränkungen werden verlängert

Die derzeit geltenden Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden bis Ende Januar verlängert. Das haben Kanzlerin Merkel und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder beschlossen. 

Private Zusammenkünfte werden weiter begrenzt. Bei regional hohen Inzidenzen soll zudem der Bewegungsradius eingeschränkt werden.

Dazu heißt es im Wortlaut unter Punkt 5:

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In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro
100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden die Länder weitere lokale
Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere zur
Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.

Diese Sanktionen gelten in Baden-Württemberg aktuell nur für zwei Gebiete: Der Enzkreis und der Stadtkreis Pforzheim

Quelle: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/corona-hotspots-bw/

Der aktuelle Beschluss mit den weiteren Punkten zu den Einschränkungen ist hier als PDF zum herunterladen:

Oder hier zum direkt lesen:

Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
am 5. Januar 2021

Beschluss

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
fassen folgenden Beschluss:
Die Corona-Pandemie hat auch das Weihnachtsfest und den Jahreswechsel 2020/2021 geprägt. Viele Bürgerinnen und Bürger haben auf für sie gerade in dieser Zeit wichtige Begegnungen verzichtet, um sich und andere zu schützen. Dafür danken wir allen sehr.
Dennoch ist die Belastung im Gesundheitswesen hoch und weiter gestiegen. Dem unermüdlichen Einsatz der medizinischen und Pflegefachkräfte, Ärztinnen und Ärzte
und aller anderen, die in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Gesundheitsämtern ihren
Dienst tun, gilt unser Dank und unsere besondere Anerkennung.
Mit der Mobilisierung aller Kräfte von Wissenschaft und Forschung ist es in Rekordzeit gelungen, Impfstoffe mit guter Verträglichkeit und hoher Wirksamkeit zu entwickeln, zu
testen und zum Einsatz zu bringen. Dafür gebührt allen Beteiligten Dank und Anerkennung. Bund und Länder haben seit Beginn der Pandemie darauf gesetzt, diese durch die zügige Entwicklung von Impfstoffen zu bewältigen. Mit den nunmehr
verfügbaren Impfstoffen gibt es eine Perspektive für eine Normalisierung unseres Alltags und die Rückkehr zu einem Leben ohne pandemiebedingte Einschränkungen.

Bund und Länder begrüßen ausdrücklich die gemeinsame Impfstoffbestellung der
Europäischen Union und das Ziel, den Impfstoff gemeinsam für alle 27 Länder der EU zu sichern. In Zeiten der weltweiten Pandemie verhindern nationale Alleingänge wirkungsvollen Gesundheitsschutz.
Die vor uns liegenden Monate Januar, Februar und März werden jedoch nocherhebliche Geduld und Disziplin aller erfordern. Die Wintermonate begünstigen durch die saisonalen Bedingungen die Ausbreitung des Virus und die Impfungen werden sich
erst dann auf die Infektionsdynamik dämpfend auswirken, wenn auch ein größerer Teil der jüngeren Bevölkerung geimpft ist.

Mit Besorgnis betrachten Bund und Länder die Entwicklung von Mutationen des SARS-
Cov2-Virus. Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, den Eintrag und die Verbreitung von Virusvarianten mit eventuell ungünstigeren Eigenschaften möglichst weitgehend zu begrenzen.
Eine präzise Einschätzung der Entwicklung des Infektionsgeschehens ist am Beginn
des neuen Jahres außerordentlich schwierig. Aufgrund der zahlreichen Feiertage kann es zu Test- und Meldeverzögerungen gekommen sein. Darüber hinaus zeigen sich die
Auswirkungen des besonderen Besuchs- und Reiseverhaltens während der Feiertage erst später im Infektionsgeschehen. Es ist davon auszugehen, dass die derzeitigen
Meldezahlen das tatsächliche Infektionsgeschehen tendenziell zu gering abbilden.

Sicher kann jedoch gesagt werden, dass das Infektionsgeschehen deutschlandweit noch auf viel zu hohem Niveau ist. In gut drei Viertel der 410 Landkreise und Stadtkreise liegt die 7-Tage-Inzidenz bei über
100 (292 Landkreise/Stadtkreise). Dort hat es also in den letzten sieben Tagen mehr als 100 neue Fälle pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gegeben. Über 70 Land- bzw. Stadtkreise weisen eine Inzidenz von über 200 auf. Deshalb ist es unter
Abwägung aller gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Faktoren erforderlich, über den 10. Januar hinaus die weitgehenden Beschränkungen aufrecht zu erhalten. Gemäß der Hotspotstrategie werden in allen Regionen, die ein besonders hohes Infektionsgeschehen aufweisen, weitere beschränkende Maßnahmen umgesetzt.
Ziel von Bund und Ländern bleibt es, die 7-Tage-Inzidenz auf unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu senken, um die Gesundheitsämter – unterstützt von Bund und Ländern – wieder in die Lage zu versetzen, die Infektionsketten nachzuvollziehen
und Quarantäne für Kontaktpersonen *1 anzuordnen. Zur Beurteilung aller Aspekte der Pandemie werden weitere Indikatoren ebenfalls intensiv betrachtet, wie die Belastung des Gesundheitssystems oder der Impffortschritt, sowie insbesondere solche Indikatoren, die zusätzliche Aussagen zur Infektionsdynamik ermöglichen, wie der r-Wert oder die Verdopplungszeit.
Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig. Alle bis zum 10. Januar 2021 befristeten Maßnahmen, die auf gemeinsamen Beschlüssen beruhen, werden die Länder in den entsprechenden Landesverordnungen bis zum 31.
Januar 2021 verlängern. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend, auch in den nächsten drei Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit möglich zu Hause zu bleiben.

2. In Erweiterung der bisherigen Beschlüsse werden private Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.

3. Betriebskantinen werden geschlossen wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen.
Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Ein Verzehr vor Ort ist untersagt.

4. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.

5. In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden die Länder weitere lokale
Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen
Grund dar.

6. Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Höhe Inzidenzen in der älteren Bevölkerung und zahlreiche Ausbrüche in solchen Einrichtungen in den letzten Wochen trotz aller bereits getroffenen Maßnahmen wie
der Umsetzung von Hygienekonzepten und der Bereitstellung von Schutzausrüstung haben dies noch einmal verdeutlicht. Mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen sind und die Personen eine entsprechende Immunität aufgebaut haben, kommt den Schnelltest beim Betreten der Einrichtungen eine besondere Bedeutung zu. Deshalb haben die
Länder auf Grundlage des gemeinsamen Beschlusses vom 13. Dezember 2020 eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie für Besucherinnen und Besucher in Regionen mit erhöhter Inzidenz angeordnet. Vielfach fehlen in den Einrichtungen die personellen
Kapazitäten, solche Schnelltests vor Ort durchzuführen, obwohl die Abrechnung sowohl der Anschaffung als auch der Testdurchführung über die Testverordnung des Bundes sichergestellt ist. Die Einrichtungen sind in der Verantwortung, eine
umfassende Umsetzung der Testanordnung sicherzustellen. Unterstützend werden Bund und Länder aufbauend auf bestehenden Maßnahmen der Länder eine
gemeinsame Initiative starten, um Freiwillige vorübergehend zur Durchführung von umfangreichen Schnelltests in die Einrichtungen zu bringen. Die Hilfsorganisationen in Deutschland haben bereits zugesagt, die entsprechenden Schulungen zu übernehmen. Die kommunalen Spitzenverbände werden dabei koordinieren, um den regionalen Bedarf zu klären und die
Bundesagentur für Arbeit wird die Vermittlung unterstützen. Diese Initiative soll auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe unterstützen.

7. Das Robert-Koch-Institut prüft sorgfältig die Berichte über neue Mutationen mit veränderten Eigenschaften des Virus, etwa in Hinblick auf eine erhöhte
Ansteckungsgefahr oder Schwere des Verlaufs in verschiedenen Altersgruppen.
Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, den Eintrag von Mutationen mit möglichen pandemieverschärfenden Eigenschaften aus dem Ausland möglichst stark einzudämmen, solche Mutationen in Deutschland durch verstärkte Sequenzierung zu entdecken und deren Ausbreitung durch priorisiert Nachverfolgung und Quarantäne möglichst weitgehend zu begrenzen. Das Bundesministerium der Gesundheit wird auf Basis des 3.
Bevölkerungsschutzgesetzes zur verstärkten Sequenzierung eine Verordnung erlassen. Bei nicht vermeidbaren Einreisen aus Gebieten, in denen solche
mutierten Virusvarianten vorkommen, wird die Bundespolizei die Einhaltung der besonderen Einreisebestimmungen verstärkt kontrollieren. Die Länder stellen
sicher, dass die Kontrolle der Quarantäne in solchen Fällen ebenfalls verstärkt mit besonderer Priorität wahrgenommen wird, ebenso die Nachverfolgung von Fällen
beim Auftreten solcher Virusvarianten in Deutschland.

8. In den bisherigen Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder wurde von einem Impfbeginn in 2021
ausgegangen. Nunmehr war es aufgrund einer frühen Zulassung des Impfstoffe von BioNTech / Pfizer und Bereitstellung der Infrastruktur durch die Länder möglich, bereits am 27. Dezember 2020 in allen Ländern mit dem Impfen zu beginnen. 1,3
Millionen Dosen des Impfstoffes wurden bis Jahresende an die Länder ausgeliefert, knapp 2,7 Millionen weitere Dosen folgen bis zum 1. Februar 2021, so dass bis zu diesem Datum ca. vier Millionen Impfdosen ausgeliefert werden können. Der Bund wird den Ländern auf Grundlage der Herstellermeldungen verlässliche Lieferzeiten
übermitteln, um ein abgesichertes Terminmanagement vor Ort zu ermöglichen.
Bis spätestens Mitte Februar wird allen Bewohnerinnen und Bewohnern von stationären Pflegeeinrichtungen ein Impfangebot gemacht werden können. Dies ist
nicht zuletzt wegen der hohen Fallzahlen und der schweren Verläufe im Bereich dieser Einrichtungen ein wichtiges erstes Zwischenziel der Impfkampagne.
Ziel ist es, die anfangs eingeschränkten Produktionskapazitäten in Deutschland zu erhöhen. Dazu unterstützen der Bund und das Land Hessen BioNTech nach Kräften dabei, dass noch im Februar in einem neu eingerichteten Werk in Marburg
die Produktion genehmigt und begonnen werden kann. Der Bund wird auch darüber hinaus mit den Herstellern darüber sprechen, wie schnellstmöglich weitere
Produktionskapazitäten für Impfstoffe aufgebaut werden können.
Im 1. Quartal 2021 ist mit der Zulassung weiterer Impfstoffe und in der Folge mit der Auslieferung weiterer Impfdosen zu rechnen.

9. Der Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung für den die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf der Eltern. Geschlossene Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen,
ausgesetzte Präsenzpflicht bzw. Distanzunterricht in Schulen über einen längeren Zeitraum bleibt nicht ohne negative Folgen für die Bildungsbiographien und die
soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. Dennoch müssen die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen auch in diesem Bereich entsprechend des Beschlusses vom 13. Dezember 2020 bis Ende Januar verlängert werden.

10. Angesichts der SARS-CoV2-Pandemie kann der bestehende Anspruch in manchen
Fällen nicht ausreichen. Deshalb wird der Bund gesetzlich regeln, dass das
Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20
zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.

11. Die Beschränkungsmaßnahmen wurden in allen Bereichen durch
umfangreiche finanzielle Hilfsprogramme des Bundes und der Länder begleitet.
Durch Abschlagszahlungen wurden bisher über eine Milliarde Euro an
Novemberhilfe durch den Bund an Betroffene ausgezahlt. Die vollständige Auszahlung der beantragten Novemberhilfe über die Länder erfolgt spätestens ab
dem 10. Januar 2021. Anträge für die Dezemberhilfe können seit Mitte Dezember 2020 gestellt werden, die ersten Abschlagszahlungen erfolgen seit Anfang Januar.
Nunmehr kommt insbesondere der Überbrückungshilfe III des Bundes besondere Bedeutung zu. Dabei wird je nach Umsatzrückgang und Betroffenheit ein bestimmter Prozentsatz der fixen Kosten bis zu einer Höhe von maximal 500.000
Euro pro Monat erstattet. Es werden Abschlagszahlungen möglich gemacht. Erste reguläre Auszahlungen im Rahmen der bis Ende Juni 2021 laufenden
Überbrückungshilfe III werden durch die Länder im ersten Quartal 2021 erfolgen. Nachdem der Bund die Voraussetzungen geschaffen hat, werden Bund und Länder
die Auszahlungen so schnell wie möglich realisieren.

12. Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll zukünftig grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht, die vorzeitig beendet werden kann, sobald ein negatives Testergebnis eines frühestens am fünften Tag
der Quarantäne erhobenen Coronatests vorliegt, zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt werden (Zwei-Test-Strategie). Der Testpflicht bei Einreise kann
durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden. Die
Musterquarantäneverordnung wird entsprechend angepasst und von den Ländern in ihren entsprechenden Verordnungen zum 11. Januar 2021 umgesetzt1. Der Bund wird über die seit August 2020 bestehende Testpflicht hinaus auf der Grundlage
des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes gesonderte Regeln insbesondere zur
Testpflicht vor Einreise für besondere Risikogebiete erlassen, von denen aufgrund von der Verbreitung von Mutationen des Virus oder besonders hoher Inzidenzen ein besonderes Eintragsrisiko besteht. Bund und Länder weisen noch einmal
eindrücklich darauf hin, dass Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund unbedingt zu vermeiden sind und dass neben der Test- und Quarantänepflicht eine Verpflichtung zur digitalen Einreiseanmeldung bei Einreisen aus Risikogebieten
besteht.

13. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 25. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 1. Februar 2021 beschließen.

*1 – Auf den Beschluss des Oberwaltungsgerichts für das Land NRW (Az 13 B 1770/20 NE) wird hingewiesen, mit dem die Quarantäneverpflichtung mit Freitestmöglichkeiten erst nach 5 Tagen für Personen, die aus vom
RKI ausgewiesenen Risikogebieten einreisen, für NRW außer Vollzug gesetzt wurde.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bund-laender-beschluss-1834282

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