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Mittwoch, Oktober 4, 2023
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Wiesloch – Das Wahlamt informiert

Beantragung von Briefwahlunterlagen

Zur Wahl des 17. Landtags von Baden-Württemberg am 14.03.2021 können Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen neben den herkömmlichen Beantragungsarten (persönlich, schriftlich, Telefax, E-Mail) auch über die Internetseite www.wiesloch.de (direkt auf der Startseite unter „Landtagswahl 2021) online beantragt werden.

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Beim Aufruf des Links öffnet sich ein Formular, welches auszufüllen ist. Die Daten werden dann verschlüsselt an das Wahlamt übermittelt. Der Wahlschein sowie die dazugehörigen Briefwahlunterlagen werden sodann per Post zugesandt.

Sollten die Antragsdaten nicht mit dem Wählerverzeichnis übereinstimmen erscheint automatisch ein Hinweis.

Durch den aufgedruckten QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung ist die Beantragung auch mit einem Mobilgerät (Smartphone; Tablet) möglich. Es erfolgt eine Weiterleitung direkt zu dem für Sie ausgefüllten Internetwahlschein, indem anschließend lediglich das Geburtsdatum (und ggfls. eine abweichende Versandanschrift) einzutragen ist.

Aufgrund der anhaltend hohen Infektionszahlen bittet die Stadt Wiesloch alle Wahlberechtigten, die Briefwahl beantragen möchten, diese online zu beantragen oder schriftlich per Antrag auf der Wahlbenachrichtigung und persönliche Vorsprachen möglichst zu vermeiden.

Bei Fragen zum Antragsverfahren steht das Bürgerbüro telefonisch unter 06222/84-444 oder per E-Mail buergerbuero@wiesloch.de gerne zur Verfügung.

Quelle: Stadtverwaltung Wiesloch

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