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Freitag, April 26, 2024
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Schwetzingen – „Landtagswahl 2021: Briefwahlunterlagen können jetzt beantragt werden

Insgesamt 15.194  Wahlberechtigte in Schwetzingen / Im Wahlkreis 40 sind 12 Wahlvorschläge zugelassen

Die Vorbereitungen für die Landtagswahl am 14. März 2021 laufen auch in Schwetzingen an. In Schwetzingen gibt es diesmal 15.194 Wahlberechtigte, die sich wieder auf 16 allgemeine und fünf Briefwahlbezirke verteilen. Alle Wahlberechtigten, die ihre Stimme am 14.03.2021 nicht persönlich im Wahllokal abgeben möchten, können ab sofort Briefwahlunterlagen beantragen.

In Zeiten von Corona stehen Ihnen folgende kontaktlose Antragsmöglichkeiten zur Verfügung:

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-schriftlich über den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Dieser kann per Post, Fax, Email zurückgesendet oder direkt in die Briefkästen an den Verwaltungsgebäuden der Stadt eingeworfen werden.

-sollte die Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen, kann der Antrag auch formlos schriftlich per Post, Fax, Mail gestellt werden.

-Online mit Mobilgeräten über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code.

-Online über den Link auf www.schwetzingen.de.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Eine persönliche Antragstellung im Bürgerbüro ist ebenfalls nach wie vor möglich. In diesem Zusammenhang bittet die Stadt allerdings alle Besucher des Rathauses und seiner Einrichtungen weiterhin nur persönlich vorzusprechen, wenn dies tatsächlich dringend erforderlich ist. Es sind die AHA-Regeln zu beachten.

Wahlscheinantrag auch bequem per Internet beantragen – So funktioniert es:

Der Wahlscheinantrag kann auch online beantragt werden. Auf der städtischen Internetseite unter www.schwetzingen.de finden Sie dazu den Button „Briefwahlunterlagen online beantragen“. Durch einen Klick kommen Sie auf ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. In dieses Formular müssen Sie die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an matthias.jaekel@schwetzingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.

Der Versand der Briefwahlunterlagen wird voraussichtlich im Lauf der nächsten Woche beginnen.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Stadtverwaltung Schwetzingen, Wahlamt, Zeyherstraße 1, Zimmer 203, E-Mail matthias.jaekel@schwetzingen.de, Tel. 06202 87-241, Fax 06202 87-239“

Quelle: Stadtverwaltung Schwetzingen

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