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Donnerstag, März 28, 2024
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Aktuelle Lage auf den Friedhöfen nach einem Jahr Pandemie

Gibt es mehr Tote oder nicht? – Ganz normales Sterbegeschehen oder ist die Lage wirklich kritisch? Müssen Friedhöfe um neue Flächen erweitert werden?

Ein Jahr in der sog. Pandemie – Zeitgeschichtliche Dokumentation; pandemische Lage nationaler Tragweite?

Wenn ein Wirtschaftsjournalist in den 80er Jahren wissen wollte, wie es um die Heidelberger Druckmaschinen AG steht, schaute er sich die Parkplätze für die Mitarbeiter der HDM an. Waren diese rund um die Uhr belegt, wusste man die Auftragslage muss gut sein. Schichtarbeit im Gange. Waren sie hingegen nahezu leer, konnte man vermuten, dass die Auftragslage wohl nicht sehr gut ist. In diesem Sinne stellte sich die Frage:

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Wie voll bzw. wie leer ist es eigentlich auf dem Friedhof?

Geht man nach den meisten Medien, welche nunmehr seit einem Jahr tagtäglich „Fallzahlen“ veröffentlichen, könnte man schlussfolgern das massenhaft Menschen versterben.

Meist unkommentiert und unkritisch werden Pressemitteilungen veröffentlicht. Sie sprechen von Fallzahlen, meinen aber positiv getestete. Auch ist die Rede von Infizierten, obwohl diese keinerlei Symptome aufweisen. Als Krank gilt nun vielmehr wer „positiv“ getestet wurde, obwohl eine ärztliche Untersuchung meist nicht stattfinden.

„Was weit weg ist, kann ich nur schwer beurteilen“ weiß jeder Reporter. Daher gilt, sich selbst ein Bild von der Lage zu machen. Beziehungsweise haben wir über 100 Bilder gemacht.

Woran denken die Menschen, wenn sie „Fallzahlen“ und „Pandemie“ hören? – Ja, genau, an Todesfälle.

Im Jahr 2019 wurde auf dem Wieslocher Stadtfriedhof wurde der Grabstein von Anna Ritzhaupt geborene Zirkel aufgestellt, als Erinnerung an die zahlreichen Opfer von Pandemien.

Merkmale einer Pandemie sind u.a. folgende:

• In einer echten Pandemie würden weltweit viele Millionen Menschen an einem nachgewiesenen krankmachenden Erreger sterben.

• Eine echte Pandemie ist gekennzeichnet durch echte Erkrankte, in denen man die behaupteten ansteckenden Erreger dingfest machen kann und damit beweisen kann, dass die Menschen wegen dieser Erreger verstorben sind. Der Nachweis sollte analog zu den vier Henle-Kochschen Postulaten erfolgen.

• In einer echten Pandemie würden Menschen aus Ihrem näheren und weiteren Umfeld daran leiden oder versterben. An Husten, Schnupfen, bzw. an einer Erkältung zu leiden sind keine Leiden, die eine echte Pandemie ausmachen. Das sind lediglich harmlose Symptome, die jedes Jahr und seit tausenden von Jahren immer wieder mit Beginn des Frühlings auftauchen.

• Arztpraxen müssten voll sein und die Ärzte in den Krankenhäusern total überlastet.

• Friedhöfe müssten voll sein und die Bestatter total überlastet.

Einige Impressionen vom Wieslocher Friedhof:

Wie man auf den Fotos sehen kann, wer sich seine letzte Ruhe stelle, noch nicht gesichert hat, braucht sich wohl keine Sorgen machen – es scheinen noch ausreichend Grabflächen frei zu sein.

Auch scheint es keine Gründe für Angst und Panik zu geben. Jedoch zahlreiche Gründe sich vielseitig zu informieren und auch kritisch zu hinterfragen.

Zum Nachdenken:

Ein Student ist auf dem Weg in eine große Stadt. Vor dem Stadttor trifft er auf den Tod, der im Schatten der Stadtmauer sitzt. Der Student setzt sich daneben und fragt: Was hast du vor? Der Tod antwortet: „Ich gehe gleich in die Stadt und hole mir 100 Leute! „Der Student erschrickt, rennt in die Stadt und schreit: „Der Tod ist auf dem Weg in die Stadt! Er will sich 100 Leute holen!“ Die Menschen rennen in ihre Häuser, verbarrikadieren sich. Aber vor dem Tod gibt es kein Versteck. Nach vier Wochen verlässt der Student die Stadt wieder – und sieht im Schatten der Stadtmauer wieder den Tod sitzen. Er rennt auf ihn zu und brüllt ihn an: „Du Lügner! 100 Leute hast du holen wollen! Nun aber sind über 5000 tot! „Der Tod erhebt sich ganz langsam und sagt: „Ich habe mir planmäßig die 100 geholt, wie jede Woche. Alte, Schwache, Kranke… Die anderen hat die ANGST getötet! Und die hast DU in die Stadt getragen! – Netzfund

Wiesloch und die Pandemie

Buntes Treiben auf dem Friedhof

Nein buntes Treiben bedeutet nicht das die Totengräber im Schichtbetrieb Leichen begraben. Nichts deutet auf ein erhöhtes Sterbegeschehen in Wiesloch und den Ortsteilen hin, wenn man über die Friedhöfe läuft.

Der Stadtfriedhof in Wiesloch ist eine schöne parkähnliche Anlage, die zum Verweilen einlädt. Dank Spenden gibt es eine Vielzahl von Sitzbänken und eine gewissen Anzahl von Gartenstühlen.

Kein trauriger Ort dieser Friedhof, voller Leben ist er. Dort tummeln sich unterschiedlichste Vogelarten. Auch Eichhörnchen leben dort. Flitzen durch die Äste der Bäume. Schmetterlinge sitzen auf den Hecken und Sträuchern, die Flügel weit auseinander genießen sie die Wärme der Frühlingssonne.

Ein Ort des Gedenkens, ein Ort der Erinnerung. Aber auch ein Ort der Ruhe, an dem die Trauernden Angehörigen liebevoll Grabpflege betreiben und dadurch quasi wie bei einem meditativen Akt eine innere Ruhe finden können.

Bei der Grabpflege und dem Besuch von Verstorbenen gemeinsam mit anderen wird oft auch gemeinsam geweint aber auch gelacht. Man erinnert sich an schöne gemeinsame Momente, welche man mit dem Verstorbenen erlebt hatte.

In unserer Gesellschaft fehlt der Mut sich mit den Themen Alter, Krankheit und Tod zu beschäftigen. Sie sind den meisten von uns unangenehm. Darüber spricht man nicht.

Weiterführende Informationen:

Die meisten deutschen Medien verbreiten Angst und Panik. Nach dem sog. Panikpapier des Bundesregierung.

„Das Bundesinnenministerium hat ein Strategiepapier ausgearbeitet, das den Umgang der Bundesregierung mit der Corona-Pandemie vorzeichnen soll. Zahlreiche Medien liegt das Dokument zwar vor, doch sie zitieren daraus nur auszugsweise – veröffentlichen tun sie es nicht. Auch das Innenministerium selbst machte das Dokument bisher nicht zugänglich.“ schreibt abgeordnetenwatch.de

In diesem sog. Szenarienpapier heißt es: „Die Bundesregierung muss eine umfassende Mobilisierungskampagne starten. Die gegenwärtige Krise durch COVID-19 ist ein harter Schlag für das Vertrauen in die Institutionen. Dem muss entgegengewirkt werden, weil die Regierung zu einem mobilisierenden Faktor werden muss. Devise: «es kommt etwas sehr Bedrohliches auf uns zu, wir haben die Gefahr aber erkannt und handeln entschieden und überlegt. Wir brauchen ein Zusammenkommen und Wirken von allen Kräften in der Gesellschaft. Dann werden wir die Gefahr noch abwenden». Um die gesellschaftlichen Durchhaltekräfte zu mobilisieren, ist das Verschweigen des Wort Case keine Option. Wer Gefahr abwenden will, muss sie kennen.“

In dem 17-seitigen Papier stellt sich eindeutig heraus, das man die Menschen unter Schockstellen wollte:

„Um die gewünschte Schockwirkung zu erzielen, müssen die konkreten Auswirkungen einer Durchseuchung auf die menschliche Gesellschaft verdeutlicht werden: 1) Viele Schwerkranke werden von ihren Angehörigen ins Krankenhaus gebracht, aber abgewiesen, und sterben qualvoll um Luft ringend zu Hause. Das Ersticken oder nicht genug Luft kriegen ist für jeden Menschen eine Urangst. Die Situation, in der man nichts tun kann, um in Lebensgefahr schwebenden Angehörigen zu helfen, ebenfalls. Die Bilder aus Italien sind verstörend. 2) „Kinder werden kaum unter der Epidemie leiden“: Falsch. Kinder werden sich leicht anstecken, selbst bei Ausgangsbeschränkungen, z.B. bei den Nachbarskindern. Wenn sie dann ihre Eltern anstecken, und einer davon qualvoll zu Hause stirbt und sie das Gefühl haben, Schuld daran zu sein, weil sie z.B. vergessen haben, sich nach dem Spielen die Hände zu waschen, ist es das Schrecklichste, was ein Kind je erleben kann. 3) Folgeschäden: Auch wenn wir bisher nur Berichte über einzelne Fälle haben, zeichnen sie doch ein alarmierendes Bild. Selbst anscheinend Geheilte nach einem milden Verlauf können anscheinend jederzeit Rückfälle erleben, die dann ganz plötzlich tödlich enden, durch Herzinfarkt oder Lungenversagen, weil das Virus unbemerkt den Weg in die Lunge oder das Herz gefunden hat. Dies mögen Einzelfälle sein, werden aber ständig wie ein Damoklesschwert über denjenigen schweben, die einmal infiziert waren. Eine viel häufigere Folge ist monate- und wahrscheinlich jahrelang anhaltende Müdigkeit und reduzierte Lungenkapazität, wie dies schon oft von SARS-Überlebenden berichtet wurde und auch jetzt bei COVID-19 der Fall ist, obwohl die Dauer natürlich noch nicht abgeschätzt werden kann. Ausserdem sollte auch historisch argumentiert werden, nach der mathematischen Formel: 2019 = 1919 + 1929″

Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/szenarienpapier-covid19.html

Auszug aus einem Gerichtsurteil:

Soweit eingriffsintensive Maßnahmen, die an sich einer besonderen Regelung bedürften, unter Rückgriff auf Generalklauseln nur im Rahmen „unvorhergesehener Entwicklungen“ zulässig sein sollen, ist diese Voraussetzung vorliegend nicht erfüllt. Bereits im Jahr 2013 lag dem Bundestag eine unter Mitarbeit des Robert Koch-Instituts erstellte Risikoanalyse zu einer Pandemie durch einen „Virus Modi-SARS“ vor, in der ein Szenario mit 7,5 Millionen (!) Toten in Deutschland in einem Zeitraum von drei Jahren beschrieben und antiepidemische Maßnahmen in einer solchen Pandemie diskutiert wurden (Bundestagsdrucksache 17/12051). Der Gesetzgeber hätte daher im Hinblick auf ein solches Ereignis, das zumindest für „bedingt wahrscheinlich“ (Eintrittswahrscheinlichkeit Klasse C) gehalten wurde, die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes prüfen und ggf. anpassen können.

Hinzu kommt – und dieses Argument ist gewichtiger –, dass am 18.04.2020, dem Tag des Erlasses der 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO, weder in Deutschland im Ganzen betrachtet, noch in Thüringen eine epidemische Lage bestand, angesichts derer es ohne die Ergreifung von einschneidenden Maßnahmen durch die Exekutive unter Rückgriff auf die infektionsschutzrechtliche Generalklausel bzw. die (den Anforderungen der Wesentlichkeitslehre ebenfalls nicht genügenden) Spezialermächtigungen des § 28 Abs. 1 S. 2 IfSG zu „nicht mehr vertretbaren Schutzlücken“ gekommen wäre. Es gab keine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ (§ 5 Abs. 1 IfSG), wenngleich dies der Bundestag mit Wirkung ab 28.03.2020 festgestellt hat.

Diese Einschätzung ergibt sich bereits allein aus den veröffentlichten Daten des Robert Koch-Instituts:

– Der Höhepunkt der COVID-19-Neuerkrankungen (Erkrankungsbeginn = Beginn der klinischen Symptome) war bereits am 18.03.2020 erreicht. Dies ergibt sich aus einer Grafik, die seit dem 15.04.2020 täglich in den Situationsberichten des Robert Koch-Instituts veröffentlicht wurde und die den zeitlichen Verlauf der Neuerkrankungen zeigt (z.B. Lagebericht vom 16.04.2020, S. 6, Abb. 6). Bringt man hier noch die laut Robert Koch-Institut durchschnittliche Inkubationszeit von 5 Tagen in Abzug, ergibt sich als Tag des Höhepunktes der Neuinfektionen der 13.03.2020. Zum Zeitpunkt des Beginns des Lockdowns am 22.03.2020 sank damit die Zahl der Neuinfektionen bereits seit 10 Tagen. Einschränkend ist lediglich zu bemerken, dass die Ermittlung des Verlaufs der Neuerkrankungen durch das Robert Koch-Institut insoweit mit einer Unsicherheit behaftet ist, als sie allein auf den gemeldeten Positivtests (und dem dabei entweder mit gemeldeten Erkrankungsbeginn bzw. – soweit nicht bekannt – dem geschätzten Erkrankungsbeginn) beruht und die Zahl der durchgeführten Tests nicht konstant war. Da aber von der 11. Kalenderwoche (09.-15.03.) bis zur 14. Kalenderwoche die wöchentlichen Testzahlen gesteigert wurden – von der 11. auf die 12. Kalenderwoche sprunghaft, danach nur noch mäßig – wäre für den Peak der Kurve der Neuerkrankungen eine zeitliche Verzerrung nach hinten zu erwarten, er wäre somit „verspätet“ registriert worden und könnte in Wirklichkeit noch etwas vor dem 18.03.2020 gelegen haben. Dies kann hier aber dahingestellt bleiben, da es die vorliegende Argumentation nur noch verstärken würde.

– Vor dem Lockdown gab es dementsprechend auch keine exponentielle Steigerung der Neuinfektionen. Zwar stieg die Zahl der Positivtests von 7.582 in der 11. Kalenderwoche (09.-15.03.) auf 23.820 in der 12. Kalenderwoche (16.-22.03.) und damit um 214 %, dieser Anstieg war aber vor allem auf eine Steigerung der Testzahlen von 127.457 (11. KW) um 173 % auf 348.619 (12. KW) zurückzuführen (Lagebericht vom 15.04.2020, Tabelle 4, S. 8). Der Anteil der Positivtests an den Gesamttests (sog. Positivenquote) stieg nur von 5,9% auf 6,8%, was einer Steigerung um lediglich 15% entspricht.

– Wie sich aus dem Epidemiologischen Bulletin 17/2020 des Robert Koch-Instituts, veröffentlicht am 15.04.2020, ergibt, sank die effektive Reproduktionszahl R nach den Berechnungen des RKI bereits am 21.03.2020 unter den Wert 1 (https://edoc.rki.de/bitstream/handle/176904/6650.2/17_2020_2.Artikel.pdf?sequence=3&isAllowed=y) und blieb dann mit kleineren Schwankungen ungefähr bei 1. Da nach den Erläuterungen des Robert Koch-Instituts (Erläuterung der Schätzung der zeitlich variierenden Reproduktionszahl R, https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Projekte_RKI/R-Wert-Erlaeuterung.pdf?__blob=publicationFile) die an einem bestimmten Tag berichtete Reproduktionszahl die Neuinfektionen im Zeitraum 13 bis 8 Tage vor diesem Tag beschreibt, ist diese Zeitverzögerung noch in Abzug zu bringen, so dass danach der R-Wert (bei einer Korrektur um 10 Tage) bereits am 11. März unter 1 lag, was obigem Befund zum Höhepunkt der Neuinfektionen entspricht (vgl. Kuhbandner, Warum die Wirksamkeit des Lockdowns wissenschaftlich nicht bewiesen ist, https://www.heise.de/tp/features/Warum-die-Wirksamkeit-des-Lockdowns-wissenschaftlich-nicht-bewiesen-ist-4992909.html?seite=all.)

– Da die Zahl der Neuinfektionen bereits seit Mitte März rückläufig war, ist es nicht überraschend, dass in Deutschland zu keinem Zeitpunkt im Frühjahr 2020 eine konkrete Gefahr der Überlastung des Gesundheitssystems durch eine „Welle“ von COVID-19-Patienten bestand. Wie sich dem am 17.03.2020 neuetablierten DIVI-Intensivregister entnehmen lässt, waren im März und April in Deutschland durchgehend mindestens 40% der Intensivbetten frei. In Thüringen wurden am 03.04.2020 378 Intensivbetten als belegt gemeldet, davon 36 mit COVID-19-Patienten. Dem standen 417 (!) freie Betten gegenüber. Am 16.04.2020, also zwei Tage vor dem Erlass der Verordnung wurden 501 Intensivbetten als belegt gemeldet, davon 56 mit COVID-19-Patienten. Dem standen 528 (!) freie Betten gegenüber (https://www.intensivregister.de/#/aktuelle-lage/zeitreihen Die Zunahme der Gesamtbettenzahl ist dadurch zu erklären, dass anfangs nicht alle Kliniken an das DIVI-Intensivregister meldeten, erst ab dem 25. April kann von einer Meldung nahezu aller Kliniken ausgegangen werden.) Die Höchstzahl der gemeldeten COVID-19- Patienten betrug in Thüringen im Frühjahr 63 (28. April), die Zahl der COVID-19-Patienten lag damit zu keinem Zeitpunkt in einem Bereich, bei dem eine Überlastung des Gesundheitssystems zu befürchten gewesen wäre.

– Diese Einschätzung der tatsächlichen Gefahren durch COVID-19 im Frühjahr 2020 wird bestätigt durch eine Auswertung von Abrechnungsdaten von 421 Kliniken der Initiative Qualitätsmedizin (https://www.initiative-qualitaetsmedizin.de/effekte-der-sars-cov-2-pandemie-auf-die-stationaere-versorgung-im-ersten-halbjahr-2020), die zu dem Ergebnis kam, dass die Zahl der in Deutschland im ersten Halbjahr 2020 stationär behandelten SARI-Fälle (SARI = severe acute respiratory infection = schwere Atemwegserkrankungen) mit insgesamt 187.174 Fällen sogar niedriger lag als im ersten Halbjahr 2019 (221.841 Fälle), obwohl darin auch die COVID bedingten SARI-Fälle mit eingeschlossen waren. Auch die Zahl der Intensivfälle und der Beatmungsfälle lag nach dieser Analyse im ersten Halbjahr 2020 niedriger als in 2019.

– Auch die Sterbestatistik unterstützt diesen Befund. Laut Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts (https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Sterbefaelle-Lebenserwartung/Tabellen/sonderauswertung-sterbefaelle.html?nn=209016) starben im ersten Halbjahr 2020 in Deutschland 484.429 Menschen, im ersten Halbjahr 2019 waren es 479.415, 2018 501.391, 2017 488.147 und 2016 461.055 Menschen. Sowohl 2017 als auch 2018 gab es danach im ersten Halbjahr mehr Todesfälle als in 2020 (für die weitere Entwicklung vgl. den CoDAG-Bericht Nr. 4 des Instituts für Statistik der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 11.12.2020, https://www.covid19.statistik.uni-muenchen.de/pdfs/bericht-4.pdf).

– Die Schreckenszenarien, die im Frühjahr die Entscheidung über den Lockdown maßgeblich beeinflussten (dazu näher unter V.1.), beruhten auch auf falschen Annahmen zur Letalität des Virus (sog. infection fatality rate = IFR) und zur Frage einer bereits vorhandenen bzw. fehlenden Grundimmunität gegen das Virus in der Bevölkerung. Die Kontagiosität wurde dagegen von Anfang nicht als dramatisch höher beurteilt als bei einem Influenzavirus (das Robert Koch-Institut gibt die Basisreproduktionszahl R0 von SARS-CoV-2 mit 3,3 – 3,8 an, bei Influenza liegt sie nach den meisten Angaben bei 1 – 3, bei Masern bei 12 – 18). Die Letalität beträgt nach einer Metastudie des Medizinwissenschaftlers und Statistikers John Ioannidis, eines der meistzitierten Wissenschaftler weltweit, die im Oktober in einem Bulletin der WHO veröffentlicht wurde, im Median 0,27%, korrigiert 0,23 % und liegt damit nicht höher als bei mittelschweren Influenzaepidemien (https://www.who.int/bulletin/online_first/BLT.20.265892.pdf). Der Altersmedian der an oder mit SARS-CoV-2 Verstorbenen beträgt in Deutschland 84 Jahre (vgl. Situationsbericht des RKI vom 05.01.2021, S. 8). Und entgegen den ursprünglichen Annahmen, die von einer fehlenden Immunität gegen das „neuartige“ Virus ausgingen, weshalb zum Erreichen einer Herdenimmunität 60-70% Bevölkerung infiziert werden müssten, gibt es bei bis zu 50% der Bevölkerung, die nicht SARS-CoV-2 exponiert waren, bereits eine Grundimmunität durch kreuzreaktive T-Zellen, die durch Infektionen mit früheren Corona-Viren entstanden sind (Doshi, Covid-19: Do many people have pre-existing immunity?, https://www.bmj.com/content/370/bmj.m3563, dazu auch: SARS-CoV-2: Ist die Grundimmunität größer als angenommen?, DAZ.online vom 14.10.2020, https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/10/14/sars-cov-2-ist-die-grundimmunitaet-hoeher-als-angenommen).

Quelle: https://openjur.de/u/2316798.html

Einige Definitionen laut Bundesbehörde RKI

Endemie: Definition

Eine Endemie beschreibt das zeitlich und örtlich begrenzte Auftreten einer Erkrankung, meist innerhalb einer bestimmten Region oder Personengruppe. Entscheidend ist dabei, dass die Krankheit in der umschriebenen Population oder Region dauerhaft in erhöhtem Maße auftritt. Die betreffende Region wird Endemiegebiet genannt.

Ein Beispiel für eine Endemie ist Malaria. Das Tropenfieber ist in rund hundert Ländern auf unterschiedlichem Niveau endemisch, tritt in den betreffenden Gebieten also fortwährend gehäuft auf.

Epidemie: Definition

Im Gegensatz zur Endemie beschreibt die Epidemie das vorübergehende und erst seit Kurzem festgestellte Auftreten einer Erkrankung. Entscheidend ist hierbei, dass eine deutliche Zunahme von Prävalenz (Häufigkeit der Krankheit) und Inzidenz (Häufigkeit der Neuerkrankung) vorliegt. Wie die Endemie, so zeichnet sich auch die Epidemie zudem durch ihre regionale Beschränktheit aus.

Bei einer Epidemie handelt es sich somit um eine unkontrollierte Ausbreitung einer Erkrankung, die aber immer noch innerhalb einer bestimmten Region, beispielsweise innerhalb eines Landes oder einer Ländergruppe, auftritt.

Ein Beispiel für eine Epidemie ist das Ebolafieber, an dem zwischen 2014 und 2016 in mehreren Staaten Westafrikas mehr als 28.000 Menschen erkrankten und in dessen Folge mehr als 11.000 Menschen starben.

Pandemie: Definition

Von einer Pandemie schließlich ist die Rede, wenn eine Erkrankung örtlich unbegrenzt ausbricht, also potenziell auf der ganzen Welt auftreten kann. Pandemien betreffen eine dementsprechend große Anzahl von Menschen und können eine globale Gesundheitskrise auslösen.

Eine solche, mehrere Kontinente umfassende Ausbreitung ist nur möglich, wenn die Erreger der Krankheit von Mensch zu Mensch übertragbar sind und etwa über Transportmittel wie Flugzeuge schnell in geografisch weit voneinander entfernte Gebiete getragen werden können.

Quelle: https://www.rnd.de/wissen/corona-unterschied-epidemie-pandemie-und-endemie-GVUJGPBNXFBVBPPDVW4IXGNYHI.html

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