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Donnerstag, März 28, 2024
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Einzelhandel darf im Rhein-Neckar-Kreis unter bestimmten Vorgaben wieder öffnen

7-Tage-Inzidenz als Maßstab:

Einzelhandel darf im Rhein-Neckar-Kreis unter bestimmten Vorgaben wieder öffnen

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Bund und Länder haben sich am 3. März auf weitere Lockerungsschritte geeinigt. Bei der Öffnung des Einzelhandels nimmt das Land Baden-Württemberg dabei die 7-Tage-Inzidenzen in den Stadt- und Landkreisen als Maßstab.

In der am Sonntag, 7. März, verkündeten Corona-Verordnung der Landesregierung wurde festgelegt, dass bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern im betreffenden Stadt- oder Landkreis der Einzelhandel wieder geöffnet werden kann – unter Einhaltung einer Quadratmeterbegrenzung pro Kundin oder Kunde.

Darüber hinaus können auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten wieder öffnen und ein kontaktfreier Sport ist in kleinen Gruppen im Außenbereich möglich.

Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz bezogen auf den Landkreis liegt im Rhein-Neckar-Kreis seit dem 2. März unter 50 – entsprechende Öffnungsschritte sind deshalb nach den Vorgaben der Landesregierung bereits ab dem morgigen Montag, 8. März, gestattet.

Landrat Stefan Dallinger begrüßt die weiteren Lockerungen in seinem Landkreis, warnt aber gleichzeitig davor, bisherige Erfolge zu verspielen: „Wir dürfen jetzt nicht leichtsinnig werden und müssen uns auch weiterhin konsequent an die vorgegebenen Abstands- und Hygieneregeln halten, damit die Zahlen nicht wieder durch die Decke gehen.“

Denn sollte dies der Fall sein, sieht die Corona-Verordnung der Landesregierung eine Art „Notbremse“ vor: Steigt die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 100, müssen die Öffnungsschritte zurückgenommen werden.

Einzelheiten zur neuen Corona-Verordnung sind auf der Internetseite der Landesregierung, www.baden-wuerttemberg.de zusammengestellt.

Tagesaktuelle Fallzahlen aus dem Rhein-Neckar-Kreis können auf der Seite www.rhein-neckar-kreis.de/coronavirus abgerufen werden.

Weitere Informationen:

Übersicht der Landesregierung über geöffnete/geschlossene Einrichtungen:

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210308_Offen_Geschlossen_Uebersicht.pdf

Corona-Regeln in Baden-Württemberg auf einen Blick:

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210307_Corona_auf_einen_Blick_Maerz.pdf

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Foto: Pressemeier

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