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Dienstag, April 23, 2024
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Presse-Berichterstattung zur Förderung der Demokratie und Transparenz – Mehr Bürgermitwirkung und Basisdemokratie sind gefordert

Videoaufzeichnungen und  -übertragungen von Gemeinderatssitzungen mit dem Zweck der Berichterstattung zur Förderung der Demokratie und Transparenz

E-Government ist heutzutage in aller Munde, auch die Bürgermeister nahmen in der Vergangenheit mehrfach Bezug darauf. Viele alte Muster haben ausgedient, der technologische Fortschritt nimmt seinen Lauf.

Unter E-Government (von (en) Electronic Government, (de) E-Regierung) versteht man die Vereinfachung, Durchführung und Unterstützung von Prozessen zur Information, Kommunikation und Transaktion innerhalb und zwischen staatlichen, kommunalen und sonstigen behördlichen Institutionen sowie zwischen diesen Institutionen und Bürgern bzw. Unternehmen durch den Einsatz von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien.

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Für den Bürger ist der Hauptvorteil, dass er in einem besseren Kontakt mit den Behörden stehen kann. Dies ist besonders für die EU mit ihren 502 Millionen Bürgern in 28 Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung. Der technische Fortschritt insbesondere durch das Internet ermöglicht neue Kommunikations- und Interaktionswege.

Nicht nur im Verhältnis zur Presse müssen wir uns immer bewusst sein: Transparenz ist ein Wesenselement der Demokratie. In einer Verordnung der Europäischen Union zum Informationsrecht der EU-Bürger vom Mai 2001 (VO Nr. 1049, Amtsblatt der europ. Gemeinschaften vom 31.05.2001, S. 1) liest sich das so:

„Transparenz ermöglicht eine bessere Beteiligung der Bürger am Entscheidungsprozess und gewährleistet eine größere Legitimität, Effizienz und Verantwortung der Verwaltung gegenüber dem Bürger in einem demokratischen System. Transparenz trägt zur Stärkung der Grundsätze der Demokratie und der Achtung der Grundrechte bei.“

In Zeiten der Flexibilisierung von Arbeitsverhältnissen ist es nur noch wenigen Menschen möglich, an Sitzungen städtischer Gremien als Zuschauerin oder Zuschauer teilzunehmen. Das Internet bietet die Möglichkeit, von überall das Geschehen im Rat zu verfolgen.

Es wäre ein wahrer demokratischer Gewinn, wenn alle Sitzungen städtischer Gremien frei über das Internet abrufbar wären. Transparenz in der Gemeindepolitik ist der Hintergrund dieser Idee. Jeder kann sich bequem und individuell nach seinen Interessen von zu Hause aus über die Kommunalpolitik informieren, sich direkt ein Bild machen. So geben wir allen Menschen die Möglichkeit am politischen Geschehen teilzunehmen, auch jenen, die aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen normalerweise nicht an den Sitzungen teilnehmen können. Es ist ein Gewinn für alle bei einem überschaubaren Aufwand.

Gemeinderatssitzung im Palatin – bestens technisch ausgestattet

Interessierten muss es so einfach wie möglich gemacht werden, das Geschehen in der Kommune zu verfolgen. Online abrufbare Ton- und Videoaufnahmen sind hier ein Gewinn.

Auf diese Weise wird für mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung gesorgt.

Neben den Elementen der E-Demokratie, die im Wesentlichen auf eine direkte Einflussnahme oder die Abbildung bestehender politischer Prozesse im Netz abstellen, bestehen weitere Ansätze. Der Fokus neuer Angebote, die sich der sozialen Software bedienen, richtet sich nicht auf die formalisierte Einflussnahme, sondern auf eine nachhaltige Verbesserung der Kommunikation zwischen Bürgern und politischen Akteuren.

Mit seinen demokratischen Strukturen bietet das Internet eine Reihe von Möglichkeiten, den Bürger in die politische Willensbildung einzubeziehen. Dabei werden Elemente wie nutzergenerierte Inhalte, Bewertungsplattformen und Online-Gemeinschaften aufgegriffen und auf die Politik adaptiert.

Ziel ist es, politische Beteiligung einfach und spannend zu gestalten, durch aggregierte Bewertungen „Volkes Wille“ klar an die Politik zu kommunizieren und durch den Social-Community-Gedanken eine Vernetzung politischer Anliegen zu ermöglichen.

Die wirkliche Schule der Demokratie ist die Kommunalpolitik.

Bürgermitwirkung bei kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen ist seit Bestehen des Landes Baden-Württemberg in dessen Kommunalverfassung verankert. Sie gehört zum Standortrepertoire der Städte und Gemeinden.

Die repräsentative, parlamentarische Demokratie hat immer mehr Schwierigkeiten in der Präsenz, Transparenz und Überzeugungskraft, da sie sehr formal und rational aufgebaut ist. Vielen erscheint sie als fast nicht mehr zeitgemäß, obgleich diese gewachsene Struktur das entscheidende Prinzip in unserer Demokratie ist.

Direktdemokratische Elemente wie unterschiedlichste Beteiligungsprozesse sind wichtiger geworden und Bürgerbegehren nehmen zu. Bürgerengagement gehört zur Bürgerbeteiligung und ist längst eine Querschnittsaufgabe in den Verwaltungen geworden, die am besten weit oben im Organigramm oder gar beim Oberhaupt der Stadt angesiedelt sein muss. Immer wichtiger dabei wird, dass sich die Mitarbeiter der Verwaltungen nicht als „innen“ und die Bürger als die da „draußen“ sehen.

Der demokratische Prozess in einer Kommune benötigt die Summe unendlich vieler individueller, sozialer, fruchtbarer Prozesse, deren Regelwerk und Kompetenzen sowie Machbarkeit und damit mögliche „Durchschlagskraft“ vorher festgelegt werden und somit allen Beteiligten klar sein muss. Es braucht dabei auch die soziale Kompetenz und Empathie sich mit anderen Menschen auseinanderzusetzen, sich zusammenzutun, zu verbinden oder sich abzugrenzen.

Das Lernen demokratischer Spielregeln im Prozess ist dabei nur ein kleiner Lernvorgang. Die Kompetenz mit Kompromissen umzugehen erfordert sehr viel mehr Kraft und die strategische Teilhabe auf komplex gewordene Entscheidungsvorgänge geradezu eine Art von „Bildung“ und Humanressourcen, die was ganz Besonderes darstellt und nicht unmittelbar mit dem „Bildungshintergrund“ zu tun hat.

Welche Energien für derartige Prozesse benötigt werden, zeigt ein Einblick in die Mechanismen der „Basisdemokratie“. Wird dies ein der „basisdemokratischen Reinform“ auf die Spitze getrieben, dauern Willensbildungsprozesse ähnlich wie bei großen Wohngemeinschaftsprojekten Jahrzehnte, Ehekrisen und Grabenkämpfe in alle Richtungen mit einbezogen. Jeder Vorgang bedarf der Abstimmung mit dem Ziel auf Konsens und hat oft Auswirkungen auf den eigenen Lebensstil. Dabei sind verschiedenste Methoden notwendig und somit hilfreich. Würde man dies nicht tun, würden viele vitale Vorgänge der „modernen Urbanität“ absterben, das Nebeneinander und die Gettos sind dann das Resultat.

Mit den Videoaufzeichnungen und der Übertragung von Gemeinderatssitzungen lassen sich den Zuschauern Einblicke in die Mechanismen der Demokratie auf kommunaler Ebene bieten und trögt somit dazu bei mehr „Basisdemokratie“ in der „repräsentativen Demokratie“ durch „Bürgermitwirkung in der Kommunalpolitik“ zu erwirken.

In der Gemeinde können die Bürgerinnen und Bürger in einem breiten Maße Demokratie praktisch einüben. Denn die örtlichen Verhältnisse gelten als überschaubar, die Problemlagen als durchschaubar, die Entscheidungsprozesse als unmittelbar beeinflussbar sowie Maßnahmen der Kommunalpolitik und Anwendungen des Kommunalrechts als persönlich erfahrbar.

So wird den Gemeinden eine unverzichtbare Rolle als Ansprechpartner zugewiesen und die Notwendigkeit einer konkreten Bürgerbeteiligung eingefordert, in der die Gemeinde Beteiligungsmöglichkeiten anbietet, die jeder Einzelne nachfragen kann. Auf diese Weise soll das Interesse an kommunalen Entscheidungsprozessen gefördert werden.

Kommunalpolitik ist wichtig, so ist es auch von Bedeutung, dass die Kenntnisse über Kommunalpolitik verbreitet werden. Aber nicht nur das: Die Bürgerinnen und Bürger, ob jung oder alt, sollen die Vorgänge vor Ort, die um sie herum geschehen, verfolgen und kritisch beurteilen können. Und es geht noch darüber hinaus: Sie sollen auch ihrer Wahlmöglichkeit nachkommen können und sich in die kommunalpolitischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse einmischen – wann immer sie es für notwendig erachten.

Denn Beteiligungsmöglichkeiten gibt es in den Kommunen in der Tat viele, im Gegensatz zu Bund und Land. Wobei auf Bundesebene TV-Übertragungen von Landtags- und Bundestagsdebatten schon lange innerhalb des Massenmediums Fernsehen der breiten Öffentlichkeit zugänglich sind. Übertragungen von Gemeinderatsitzungen hingegen sind zur Zeit noch selten.

So wie auf Bundesebene die Bundespressekonferenz (BPK) bzw. die Regierungepressekonferenz (RegPK) erstmalig von freien Journalisten aufgezeichnet und über das Internet einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, können wir dies auf kommunaler Ebene auch in den Städten und Gemeinden tun.

Die Stadtverwaltung ebenso wie alle Mitglieder des Gemeinderats nutzen das Internet zur Kommunikation. So ist E-Mail ein etabliertes Kommunikationsmedium und die meisten nutzen ebenso die sog. sozialen Medien darunter beispielsweise Facebook. Auch Videoportale wie Youtube werden bereits von einzelnen Gemeinderatsmitgliedern zum Dialog mit den Bürgern genutzt.    

Der Schutz personenbezogener Daten ist ohne Frage ein hohes Gut. Wer sich in eine Spitzenposition wählen lässt hat aber eine besondere Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit. Falsch verstandener Datenschutz ist hier fehl am Platz, Transparenz ist angesagt.

Person des öffentlichen Lebens ist ein unbestimmter Rechtsbegriff im deutschen Zivilrecht für besonders bekannte Persönlichkeiten. Der Begriff beeinflusst das Recht auf Privatsphäre, die Zulässigkeit von Äußerungen in der Berichterstattung und das Recht am eigenen Bild. Vergleichbar ist die so genannte Person der Zeitgeschichte, die z. B. im deutschen Kunsturheberrechtsgesetz und im Stasi-Unterlagen-Gesetz erwähnt wird.

Die genannten Gesetze konkretisieren das allgemeine Persönlichkeitsrecht, wie es z. B. in Deutschland in ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als eigenständiges Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG), sog. freie Entfaltung der Persönlichkeit, i. V. m. Art. 1 GG (Menschenwürde) hergeleitet wird. Gegenpol ist die in Art. 5 GG garantierte Meinungs- und Pressefreiheit. Einen einheitlich geregelten Schutz vor Veröffentlichungen in Wort und Bild gibt es bislang nicht, ebenso wenig sind die o. g. vagen Rechtsbegriffe bisher gesetzlich definiert worden.

Daher beruhen die folgenden Definitionen auf gerichtlichen Kasuistiken. Die Rechtsprechung hat bisher definiert, dass das öffentliche Interesse an Informationen aus der Privatsphäre (nicht aber aus der Intimsphäre) einer Person berechtigt ist, wenn der Betroffene prominent ist oder öffentliches Aufsehen erregt.[BVerfG AfP 2000, 76, 80.] Die Bekanntheit kann durch Rang oder Ansehen, Amt oder Einfluss, Fähigkeiten oder Taten entstehen (das so genannte Caroline-von-Monaco-Urteil II).[BVerfG, Entscheidung vom 15. Dezember 1999, Az. 1 BvR 653/96.] Beispiele sind Politiker, Inhaber hoher Ämter, Künstler oder berühmte Sportler. Allein die Anwesenheit bei aufsehenerregenden Ereignissen ist dagegen nicht ausreichend.[BGH NJW 1996, 1128, 1129.] Eine Ausnahme gilt für Kinder und Jugendliche, diese genießen die ungestörte Privatsphäre welche absolute Priorität vor dem Medieninteresse hat.[BVerfG AfP 2000, 76, 79.]

Den Menschen ermöglichen, die Sitzungen nachzuverfolgen, die nicht teilnehmen können – damit der Gemeinderat transparent und bürgernah ist.

Wahlen sind nicht die einzigen Mitbestimmungsmöglichkeiten der Bürger

Die freie Presse ist das Immunsystem der Demokratie.

Wenn sich die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei, Feuerwehr oder Stadtverwaltungen durch eigene Beiträge aktiv am Medienmarkt beteiligt, sind ihr zugunsten der anderen Marktteilnehmer, insbesondere der institutionellen Medien und der in diesen tätigen Personen enge Grenzen schon deswegen gesetzt, weil das Gebot der Staatsferne auch das Interesse der Bürger an einer unabhängigen Information und Meinungsbildung schützt.

Die Berichterstattung ist laut Landespressegesetzen und Rundfunkstaatsvertrag öffentliche Aufgabe der Medien, der Staat soll sich neutral verhalten und in Zurückhaltung übern. Insofern müssen Behörden – wenn sie denn berichten – auf wertende oder meinungsbildende Elemente verzichten. Eine boulevardpressemäßige Illustration ist ebenso tabu die das Layout nach Tages- oder Wochenzeitung, so der DJV.

Mit Gratis-Beiträgen (Text, Bild, Video, Livestream) belasten Polizei, Feuerwehr und Stadtverwaltungen aber die gebotene Staatsferne, so der DJV.

Betrachtet man beispielsweise die Aktivitäten der Städte auf Facebook drängt sich einem der Eindruck auf, es handle sich um einen Pressemäßigen Auftritt. Rund um die Uhr werden Beiträge veröffentlicht welche in Konkurrenz mit Presseveröffentlichungen gehen. Der Unterschied zwischen Informationsvermittlung also beispielsweise öffentliche Bekanntmachungen und der Öffentlichkeitsarbeit sowie der Pressearbeit wird scheinbar nicht verstanden.

Videoaufzeichnungen von Gemeinderatssitzungen mit dem Zweck der Berichterstattung zur Förderung der Demokratie und Transparenz sollten insbesondere der Presse gestattet werden.

Aufzeichnungen in Ton und Bild zur Protokollierungs- und Dokumentationszwecken sind laut Geschäftsordnung des Gemeinderats erlaubt – die Veröffentlichung bisher nicht.

Zitat:

§ 15 Handhabung der Ordnung, Hausrecht (§ 36 Abs. 1 und 3 GemO)

(4) Film-und Tonaufzeichnungen sind während der öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung/Beratung, mit Ausnahme zu Protokollzwecken, nicht zugelassen. Insbesondere das Posten von Mitschnitten in Bild und Ton bzw. von Bildern aus der Beratung, z.B. auf sozialen Netzwerken, ist nicht zulässig. Dies gilt nicht, wenn die Genehmigung ausdrücklich und einstimmig für einen einzelnen Tagesordnungspunkt erteilt ist.

Zitatende.

Trotz der „Ausnahme zu Protokollzwecken“ wurde den Pressevertretern bisher das Aufzeichnen untersagt. Wobei dies nicht schriftlich erfolgte.

Die Zeit ist reif und das Internet ist kein Neuland mehr.

Das Vertrauen der Zivilbevölkerung in Politik und Wirtschaft aber auch Wissenschaft ist nachhaltig geschädigt worden. Heute sind wieder Werte gefragt.

Der ehrbare Kaufmann, der ehrbare Handwerker und vor allem der ehrbare Bürger – statt Homo oeconomicus a la Machiavelli. Authentizität, Glaubwürdigkeit und Loyalität sind der einzige Weg für Reputation und Markenaufbau – denn Lippenbekenntnisse haben keine Zukunft.

Die oberste Devise lautet, Vertrauen schaffen durch Glaubwürdigkeit, um Anerkennung zu erhalten.

Unternehmensführung und Kommunikationsbranche, Politik und Politiker müssen der Versuchung widerstehen, eine schöne und heile Welt mittels kosmetischer PR- oder Werberetusche vorzugaukeln.

Glaubwürdigkeit beinhaltet zuzuhören, sich innerhalb der Gesellschaft glaubwürdig darzustellen, ehrlich und loyal zu verhalten, denn dies wird sich positiv auf den Markenaufbau und das Ansehen eines Unternehmers, Politikers bzw. einer Partei auswirken.

Wer die Zeichen der Zeit erkennt, der macht Kunden zu Fans, der macht Mitarbeiter zu Fans, der macht Wähler zu Fans.

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