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Schwetzingen – Corona-Pandemie: Stadt erlässt Gebühren für Kindergärten und außerschulische Betreuung

Aus dem Gemeinderat am 10. März 2021

Hauptsatzung wird geändert

Um künftig Gemeinderats- und Ausschusssitzungen auch in Form einer Videositzung zu ermöglichen, ergänzte der Gemeinderat die Hauptsatzung um einen neuen § 3a. Der Landtag hatte dazu zuvor § 37a der Gemeindeordnung geändert. Weiterhin gilt, dass die Gemeindeordnung Präsenzsitzungen verlangt. Sollte dies aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungsgemäß möglich sein, darf nur über „Gegenstände einfacher Art“ Beschluss gefasst werden; Wahlen dürfen zum Beispiel nicht durchgeführt werden. Bei öffentlichen Sitzungen muss eine zeitgleiche Übertragung von Ton und Bild in einen öffentlich zugänglichen Raum erfolgen, um den Öffentlichkeitsgrundsatz nach § 35 GemO zu wahren. 

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Der Beschluss erfolgte mehrheitlich (18 Ja, 2 Nein, 6 Enthaltungen)

Wegen Corona-Pandemie bedingten Schließungen: Stadt erlässt Gebühren für Kindergärten und außerschulische Betreuung

Wegen der Corona-Pandemie waren die Kindergärten und Schulen vom 16. Dezember 2020 bis 22. Februar 2021 geschlossen. Die Stadt erlässt Eltern daher die Gebühren für nicht geleistete Betreuungsstunden für den Zeitraum vom 11. Januar bis 22. Februar 2021 für den Kindergarten Spatzennest sowie für die außerschulische Betreuung. Auch die Gebühren für Kindergärten, Krippen und für die Kindertagespflege in sonstiger Trägerschaft werden den Eltern von den jeweiligen Einrichtungen erstattet. Die Stadt gleicht den konfessionellen und sonstigen Trägern den durch den Gebührenerlass entstandenen Verlust aus. Die Gebühren für die außerschulische Betreuung werden ab dem 22. Februar 2021 nur anteilig in Höhe von 50 Prozent erhoben, da die Betreuung durch das Wechselunterrichtsmodell nur an den Präsenztagen genutzt werden kann. Die Essensgebühren werden für die Zeiträume, in denen keine Betreuung stattgefunden hat, anteilig zurückerstattet. Durch diesen Gebührenerlass entstehen geschätzte Kosten in Höhe von 255.000 EUR. Das Land übernimmt 80 % dieser Kosten, so dass auf die Stadt Schwetzingen noch ein Anteil von ca. 51.000 EUR entfällt.

Gemeinsamer Gutachterausschuss komplett

Der Gemeinderat beschloss Ende 2019 die Einrichtung eines gemeinsamen Gutachterausschusses Bezirk Schwetzingen ab dem 01.03.2020. Als letzte der zehn beteiligten Städte und Gemeinden trat die Gemeinde Oftersheim mit Wirkung zum 24.01.2021 diesem Gremium bei. Für die Gemeinde Oftersheim werden jetzt Susanne Barisch und Gregor Imo in das Gremium bestellt. Für Brühl wird Hans Faulhaber als Nachrücker für den zum 31.12.2020 ausgeschiedenen Bruno Ganz nachrücken. Die Amtszeit für die ehrenamtlichen Gutachter Susanne Barisch und Gregor Imo beginnt am 24.01.2021 und endet am 29.02.2024. Die Amtszeit für den ehrenamtlichen Gutachter Hans Faulhaber beginnt rückwirkend zum 01.01.2021 und endet ebenfalls am 29.02.2024.

Sanierungsgebiet „DB-Ausbesserungswerk Süd“: 2. Satzungsänderung

Mit dem städtebaulichen Erneuerungsgebiet „DB-Ausbesserungswerk Süd“ wurde die Stadt 2011 in das Bund–Länder Sanierungsprogramm DSP (Städtebaulicher Denkmalschutz) aufgenommen. Ziel der städtebaulichen Erneuerung ist der Erhalt und die Umnutzung der Wagenrichthalle II, die Schaffung von Verkehrs- und Freiflächen wie Geh- und Radwegen sowie die denkmalgerechte Sanierung des Pförtnerhauses. Mit der 2. Satzungsänderung wird die Einbeziehung des gemeindeeigenen Radweges zwischen Wagenrichthalle II und Decathlon ermöglicht. Dadurch sind alle notwendigen Ordnungsmaßnahmen nach den Städtebauförderungsrichtlinien des Landes voll förderungsfähig.

Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.“

Quelle: Stadtverwaltung Schwetzingen

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