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Donnerstag, März 28, 2024
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Leserbrief: Es reicht! Der Lockdown ist sofort zu beenden!

Im Rahmen der Berichterstattung zur Demonstration in Sinsheim am vergangenen Sonntag, traf Pressemeier auf die Wieslocher Rechtsanwältin Felicia Siegert.

Nachfolgend ein Gastbeitrag bzw. Leserbrief der Rechtsanwältin:

Es reicht! Der Lockdown ist sofort zu beenden!

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An die Verantwortlichen und vernünftigen Politiker im Lande!

Jüngst hat das Amtsgericht Weimar in einem präzise begründeten Urteil einen Mann freigesprochen, der wegen eines Kontakt-Verstoßes vor Gericht gestanden war. Der Richter griff in seiner Begründung unter anderem auf medizinische und statistische Fakten und die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Maßnahmen zurück. Kurz gesagt: er nahm eine Gesamtabwägung vor, was die Landesregierungen und die Bundesregierung bis heute nicht getan haben.

In beeindruckender Argumentationstiefe führte er aus, wie jüngst auch die WHO, dass die Lockdowns nichts Entscheidendes gebracht haben und zudem, dass sie nicht mit unserem Grundgesetz in Einklang zu bringen sind. Kernsatz des Urteils: „Es gab keine epidemische Lage von nationaler Tragweite, wenngleich dies der Bundestag mit Wirkung ab dem 28.03.2020 festgestellt hat“.

Und in der Tat: schauen Sie sich um. Ich sehe keine Leichenberge und auch keine dauerhaften Überlastungen der Krankenhäuser oder Intensivstationen. Vertrauen Sie Ihren gesunden Menschenverstand und lassen Sie sich nicht in Panik versetzen von Politikern, Virologen und Medien! Die Nennung von absoluten Zahlen ohne diese in ein Verhältnis zu setzen, ist grob irreführend. Sie sagen für sich genommen nämlich überhaupt nichts aus. Es ist wie eine Messung ohne Eichung!

Wenn die Medien täglich vermelden würden, wie viele „Corona-Infizierte“ wieder genesen sind, und dass die allermeisten der Betroffenen keine oder nur leichte grippeähnliche Symptome gehabt haben (ca. 96%), würde niemand auf die Idee kommen, unsere Grundrechte in dieser massiven Weise einzuschränken.

Häufig haben schon Gerichte, aktuell der VGH Baden-Württemberg (Ausgangssperre), die Maßnahmen der Politik passiert. Eigentlich wäre dies ein Grund, dass eine Regierung zurücktritt, wenn gerichtlich festgestellt wird, dass die Politik Grund- und Menschenrechte verfassungswidrig einschränkt.

Die Maßnahmen der Regierung beruhen auf den Inzidenzzahlen. Diese beruhen auf der Grundlage der PCR-Tests, die aber, und dies wurde auch schon gerichtlich festgestellt, nicht Infektionen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes nachweisen, sondern nur aussagen, dass es positiv Getestete gibt. Ob diese Personen in irgendeiner Form erkranken, also tatsächlich einen vermehrungsfähigen Virus in sich tragen, wird und kann durch den PCR-Test nicht festgestellt werden. Ein Blick auf den Beipackzettel des PCR-Tests reicht dazu aus. Selbst ein Hersteller der PCR-Tests (TIB Molbiol, Olfert Landert) hat eingeräumt, dass die Hälfte der Getesteten nicht infektiös seien.

Die gesamte Corona-Gefahreneinschätzung basiert damit – ein Novum in der Medizingeschichte – nicht auf Kranken und Verstorbenen, sondern nur auf sogenannten „Infizierten“, einer anonymen bleibenden Phantomgruppe positiv Getesteter. Und die allermeisten von ihnen wüssten ohne den Test gar nichts davon, dass sie „infiziert“ sind.

Die Schlussfolgerung: auf Grundlage eines unzureichenden Testverfahrens werden wir in unseren Grundrechten massivst eingeschränkt, haben Kontaktverbot, Ausgangssperren und letztlich auch Berufsverbote (Friseure, Künstler, Gastronomie etc.) hinzunehmen .

Es reicht!

V.i.S.d.P. Rechtsanwältin Felicia Siegert

Anhängerin der Vereinigung Anwälte für Aufklärung: www.afa.zone

Anm. d. Red.: Für eingereichte oder namentlich gekennzeichnete Beiträge sind die Autoren verantwortlich. Form, Stil und Inhalt liegen allein in der Verantwortung des Autors. Die hier veröffentlichte Meinung kann daher von der Meinung der Redaktion oder des Herausgebers abweichen.

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