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Samstag, April 20, 2024
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Goldverkauf bei Bank und Sparkasse nur noch mit Herkunftsnachweis, beim Edelmetallhandel nicht!

Neue Vorgaben beim Goldverkauf bei Bank und Sparkasse – Herkunftsnachweis gefordert

Wenn man als Bankkunde Edelmetalle bei seiner Hausbank verkaufen will, muss man neuerdings, wenn der Wert der eingezahlten Mittel 2.500 Euro übersteigt, die Herkunft angeben und nachweisen. Das gilt auch für ausländische Zahlungsmittel.

Wer also zum Beispiel keinen Nachweis über seine zwei Krügerrand Goldmünzen mehr hat, weil der Kauf viele Jahre zurückliegt und die Quittung entsorgt oder möglicherweise das Papier verblichen ist, der wird von der Bank abgewiesen. Zudem haben die Banken nun eine Verpflichtung zur Meldung nach § 43 des Geldwäschegesetz.

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„Die Banken hatten lange gegen die neuen Regeln gekämpft. Die Bafin stigmatisiere das Bargeld, ohne dass dabei ein Mehrwert bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung entstehe, hatten der Deutsche Sparkassen- und Giroverband sowie der Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken laut Medienberichten erklärt. Die geforderten Dokumente könne kaum ein Bankmitarbeiter auf Echtheit überprüfen. Zudem werde der Nachweis vielen Kunden unmöglich sein. Die Banken seien auch vielfach vertraglich verpflichtet, Bargeld als Einzahlung anzunehmen.“

Geeignete Belege können nach Auskunft der BaFin insbesondere sein:

  • Ein aktueller Kontoauszug bzgl. eines Kontos des Kunden bei einer anderen Bank oder Sparkasse, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
  • Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank oder Sparkasse, 
  • ein Sparbuch des Kunden, aus dem die Barauszahlung hervorgeht, 
  • Verkaufs- und Rechnungsbelege (z. B. Belege zu einem Auto- oder Edelmetallverkauf), 
  • Quittungen über Sortengeschäfte, 
  • letztwillige Verfügung, Testament, Erbschein oder ähnliche Erbnachweise,
  • Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen.

Im Falle von fehlenden oder nicht ausreichenden Nachweisen können Kreditinstitute die Bartransaktion ablehnen und haben die Meldeverpflichtungen des Geldwäschegesetzes, insbesondere nach § 43 Geldwäschegesetz, zu beachten.

Was für Banken gilt, gilt für Edelmetallhändler nicht.

Wer sein Anlagegold oder sonstige Edelmetalle in Bankenhandels üblicher Form, also in Goldmünzen oder Goldbarren verkaufen möchte und über keinen Herkunftsnachweis mehr verfügt, kann weiterhin zum Edelmetallhändler. Denn diese unterliegen nicht der neuen BaFin-Regel zum Herkunftsnachweis.

Doch gewisse Regeln und Vorgaben des Gesetzgeber gelten auch hier. So muss bei Edelmetallverkäufen der Verkäufer immer seine Identität gegenüber dem Händler nachweisen. Dies ist selbst bei kleinsten Mengen Altgold vorgegeben, schon bei geringen Mengen an Münzen oder Barren muss der Verkäufer sich ausweisen. Der Kunde muss auch beim Kauf von Gold und Silber seine Identität nachweisen, dies allerdings erst ab einem Warenwert von 2.000 Euro.

„Beim Ankauf von Edelmetallen ist eine Legitimation ab dem ersten Euro notwendig. Es gibt keine automatische Weiterleitung der erfassten Daten. Es handelt sich um eine reine Dokumentationspflicht, solange wir keinen Geldwäscheverdacht haben.“ so Benjamin Summa, Unternehmenssprecher von Pro Aurum.

„Banken sind schon lange nicht mehr der Ort, den man aufsuchen sollte, wenn’s um den Kauf oder Verkauf von Edelmetallen geht“ so Edelmetallberater Uwe Zeltmann.

Zeltmann betreibt seit 2012 das Unternehmen Edelmetallhandel Zeltmann e.K. mit Sitz in Wiesloch bei Heidelberg. Seit mittlerweile 30 Jahren ist er in der Banken- und Finanzbranche tätig. Sein Beruf ist für ihn eine Berufung. Hat er ihn doch schließlich auch von der Picke auf gelernt. Denn er hat ursprünglich eine Bankkaufmannslehre bei der Volksbank absolviert. Den Wandel der Bankenbranche hat er selbst miterlebt. Vom ersten Praktikum bei einer Bank, über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann und jahrelanger Tätigkeit als Banker und Vermögensberater. Bis zum Beobachter der Banken als unabhängiger Anlageberater, der er heute ist. Er hat sich früh spezialisiert auf die Anlageform Edelmetalle und wurde zum zertifizierten Edelmetallberater und Edelmetallhändler. Grundlage dafür war auch seine klassische Bankenausbildung, welche in einer Zeit stattfand, in der noch der ehrbare Kaufmann Prinzip des Handeln und des Umgangs mit dem Bankkunden war. „Man kannte seine Kunden und man handelte im Sinne der Kunden. Bodenständigkeit statt Leichtsinn und Spekulation“, beschreibt es Zeltmann.

Als Goldhändler bedient man heute eine Nische, welche die Banken aus ihrem Leistungsangebot weitgehend verbannt haben. Während man früher in den Schalterhallen der Banken in Vitrinen hinter Panzerglas Gold und Silber in Form von kleinen oder größeren Münzen und Barren betrachten konnte, ist dies heute eher ein seltener Anblick. Und wenn, dann handelt es sich meist um reine Ausstellungsstücke, welche nicht zum Verkauf gedacht sind.

A N Z E I G E :

Informationen am Rande: Des Deutschen liebste Anlageformen zur Vermögensbildung und Vermögenssicherung

Laut Statista: „Die beliebteste Form der Geldanlage ist nach wie vor das Sparbuch (56 Prozent) – das zeigt eine Umfrage der Markt-Media-Studie VuMA unter mehr als 23.000 Befragten ab 14 Jahren vom November 2020. 22,9 Prozent der Befragten geben an, Immobilien zu besitzen“. Nur 5-7% der befragten geben an Edelmetalle wie Gold, Silber oder Platin in Münzen oder Barren zu besitzen.

„Bei der Vermögensanlage gehen die Bundesbürger lieber kein Risiko ein. Die beliebteste Form der Geldanlage ist nach wie vor das Sparbuch (56 Prozent) – das zeigt eine Umfrage der Markt-Media-Studie VuMA unter mehr als 23.000 Befragten ab 14 Jahren vom November 2020. 22,9 Prozent der Befragten geben an, Immobilien zu besitzen. Jeder Fünfte investiert in vermögenswirksame Leistungen (VL), eine tarifvertragliche, per Arbeitsvertrag vereinbarte oder freiwillig gezahlte Geldleistung durch den Arbeitgeber, wie die Grafik von Statista zeigt. Bei riskanteren Geldanlagen zögern die Deutschen hingegen: Lediglich 11,3 Prozent besitzen Anteile an Investmentfonds und nur 9,9 Prozent investieren in Aktien. Die Umfragedaten, die auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet wurden, bestätigen die Aktien-Scheu der Deutschen. Bereits eine YouGov-Umfrage im Auftrag des Versicherungskonzerns Axa vom Januar 2019 kam zu dem Ergebnis, dass vor allem die Generation der 51- bis 64-Jährigen „unkontrollierbare Risiken“ an der Börse sieht“ so Statista.

Auf einen Blick:

  • Sparbuch ca. 56-63 %
  • Immobilien 22-34 %
  • Vermögenswirksame Leistungen (VWL) ca. 20-28 %
  • Riester-Produkte (-Banksparplan, -Fondssparplan, -Rentenversicherung, Wohn-Riester) ca. 16-23 %
  • Festgeldanlagen ca. 17-23 %
  • Tagesgeldkonto ca. 19-23 %
  • Anteile an Investmentfonds ca. 11-16 %
  • Aktien ca. 9-15 %
  • Sparbrief ca. 7-9 %
  • Andere festverzinsliche Wertpapiere ca. 6-8 %
  • Edelmetalle wie Silber, Gold oder Platin als Barren, Münzen ca. 5-7 %
  • Wertvoller Schmuck/Diamanten ca. 4-6 %
  • Andere Formen der Geldanlage ca. 6-12 %
  • Nichts davon ca. 9-18 %
  • Keine Angabe ca. 0,3-0,5 %

Im Jahr 2020 gaben rund 15,3 Prozent der ADAC-Versicherten, bei denen Geldanlagen im Haushalt vorhanden waren, an, dass Aktien im Haushalt vorhanden waren. In der Bevölkerung waren bei rund 9,9 Prozent der Personen, die Geldanlagen im Haushalten hatten, diese in Form von Aktien vorhanden.

Die Verbrauchs- und Medienanalyse (VuMA) bietet Informationen zu mehr als 1.000 Marken und nahezu allen in den Medien beworbenen Produkten. Die Studie liefert Daten zu Verwendungs- und Kaufverhalten, zur Mediennutzung sowie zu Einstellungen der deutschsprachigen Bevölkerung ab 14 Jahren.

Datenquelle: Statista

Banken handelsübliche Goldmünze Kugerrand 1 OZ Feingold – Foto: Zeltmann

Finanzkrisen gab es zu allen Zeiten. Ebenso wie Finanzberater, die nicht gut beraten haben, wie sich hinterher gar beim möglichen Totalverlust des eingesetzten Kapitals herausstellt.

Klug beraten ist daher, wer sich selbst informiert und ein gewisses Grundwissen erwirbt oder wie der Amerikaner sagt: „Financial Education“ also Bildung in Sachen Finanzen erwirbt. Damit man auch erkennen kann, ob der vermeintliche Berater nicht einfach nur ein Vermittler, also Verkäufer ist, der auf seine Vermittlungsprovision scharf ist.

Daher einige Buchtipps:

Lesen Sie Buchklassiker wie „Der reichste Mann von Babylon“ aber auch beispielsweise „Bankentricks und was Sie dagegen tun können“ ebenso wie „Sicher anlegen in der Krise“ damit Sie anschließend Ihren Finanzberater mit den richtigen Fragen konfrontieren können. Denn wie im o.g. Buch von Stiftung Warentest Finanztest geschrieben steht: „Vorsicht ist geboten. Banken und Sparkassen sind längst nicht mehr der sprichwörtlich vertrauenswürdigen Institutionen von einst. Mit allerlei Tricks versuchen sie ihre Kunden dazu zu überreden, ihnen ihr Geld zu überlassen – koste es die Kunden was es wolle„.

Sehr zu empfehlen sind u.a. „Der reichste Mann von Babylon“ aber auch beispielsweise „Bankentricks und was Sie dagegen tun können“ ebenso wie „Sicher anlegen in der Krise„. Lesenswert auch die Bücher von Dirk Müller besser bekannt als „Mister Dax“ wie z.B. „Crashkurs: Weltwirtschaftskrise oder Jahrhundertchance? – Wie Sie das Beste aus Ihrem Geld machen„. Lernen Sie auch die Weisheiten von Börsenexperten wie dem unvergesslichen Börsenguru André Kostolany kennen oder vergegenwärtigen Sie diese mal wieder und lesen Sie „Die Kunst, über Geld nachzudenken„.

Quellen und weiterführende Informationen:

https://de.statista.com/infografik/23656/die-beliebtesten-geldanlagen-der-deutschen/

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/155734/umfrage/wohneigentumsquoten-in-europa/

https://altersvorsorge-neu-gedacht.de/506940/Verkauf-von-Gold-und-Silber-in-Deutschland-wird-weiter-erschwert

https://www.test.de/Silber-und-Gold-kaufen-5308628-4619624/

https://die-dk.de/themen/pressemitteilungen/banken-mussen-kunftig-herkunftsnachweis-bei-bargeldtransaktionen-verlangen/

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