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Freitag, April 19, 2024
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Neckargemünd – Bürgerentscheid „Rainbach“ erfolgreich

Parallel zur Bundestagswahl fand in Neckargemünd am 26.09.2021 auch der erste Bürgerentscheid der Stadtgeschichte statt. Es ging um den weiteren Fortgang des umstrittenen privaten Neubauprojekts auf dem Gelände rund um den ehemaligen Gasthof „Zur Rainbach“. Hierzu hatte der Gemeinderat im Februar beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Auf Betreiben der Bürgerinitiative „Achtung! Rainbach und Neckartal“ kam es zum Bürgerentscheid mit der Fragestellung: „Soll der Beschluss des Gemeinderates der Stadt Neckargemünd vom 23.02.2021, Aufstellungsbeschluss Rainbach 2.0, aufgehoben werden?“

Für einen erfolgreichen Bürgerentscheid im Sinne der Abstimmungsfrage ist laut Gemeindeordnung eine „doppelte“ Mehrheit erforderlich. Erstens: die Mehrheit der abgegebenen Stimmen muss die Frage mit Ja beantwortet haben, und zweitens: diese Mehrheit muss mehr als 20 % der Wahlberechtigten betragen. Insgesamt waren 10.687 Personen für den Bürgerentscheid wahlberechtigt, d.h. für einen erfolgreichen Bürgerentscheid waren mindestens 2.138 Ja-Stimmen erforderlich. Spät in der Nacht um 23 Uhr stand dann das Ergebnis fest:  insgesamt 7.687 Wähler haben abgestimmt. Mit insgesamt 4.798 Ja- Stimmen(71,93 %) und 2.573 Nein-Stimmen, zuzüglich 316 ungültigen Stimmen ist damit der Bürgerentscheid erfolgreich. 

Wie geht es nun weiter? Der bereits getroffene Aufstellungsbeschluss ist damit aufgehoben. Es gibt eine dreijährige Sperre, in der der Gemeinderat keinen weiteren gleichartigen Aufstellungsbeschluss treffen kann, sofern sich die Planung nicht in wesentlichen Aspekten ändert.

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Unabhängig vom Erfolg des Bürgerentscheides kann der Investor jederzeit beim Landratsamt einen Bauantrag nach § 34 oder 35 Baugesetzbuch stellen. Das würde bedeuten: Die Gestaltung der Gebäude müsste sich nach Art und Maß an der Umgebungsbebauung orientieren. Im Bauantragsverfahren können sich dabei lediglich die Angrenzer zu den Planungen äußern, und es gibt keine Frist für eine Fertigstellung des Bauprojekts.

Quelle: Stadtverwaltung Neckargemünd

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