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Baden-Württemberg – Alarmstufe gilt ab 17. November 2021

Die Alarmstufe in Baden-Württemberg gilt ab Mittwoch, 17. November 2021. Dann ist der Zutritt in vielen Lebensbereichen oft nur noch für Geimpfte und Genesene möglich.

Am Dienstag, 16. November 2021, wurden auf den Intensivstationen im Land am zweiten Werktag in Folge mehr als 390 COVID-19-Patientinnen und -Patienten behandelt. Damit wird in Baden-Württemberg die sogenannte Alarmstufe ausgerufen. In vielen Bereichen gilt deshalb ab Mittwoch, 17. November 2021, die 2G-Regel, etwa in Restaurants, Museen, bei Ausstellungen oder bei Veranstaltungen. Das bedeutet, dass nur noch geimpfte oder genesene Personen Zutritt haben.

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In den Schulen gilt in der Alarmstufe wieder die Maskenpflicht am Platz.

Quelle/Komplette Mitteilung unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/alarmstufe-gilt-ab-17-november-2021/

Weiterer Artikel von 16. November 2021: https://pressemeier.de/2021/11/16/baden-wuerttemberg-alarmstufe-gilt-voraussichtlich-ab-17-november-2021/

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