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Freitag, April 26, 2024
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Schwetzingen – Ab 1. Dezember gilt im Rathaus und den städtischen Dienststellen für Besucher/innen die 3G Regel

In der Stadtbibliothek gilt seit 17. November die 2G Regel

Aufgrund der aktuell sich verschärfenden Corona Situation passt nun auch das Rathaus mit seinen städtischen Dienststellen die Regeln für Besucher/innen an. Ab Mittwoch, 1. Dezember 2021, gilt dann die 3G Regel. Das bedeutet, dass Bürger/innen bei einem Termin in der Stadtverwaltung einen Nachweis über den Geimpft- oder Genesen Status vorlegen müssen. Nicht-Geimpfte Personen müssen dann einen tagesaktuellen Corona-Test vorweisen, wobei ein Antigen-Schnelltest ausreichend ist. Diese Regelung gilt auch in den Außenstellen wie der Tourist-Information, im Generationenbüro und im Integrationszentrum.

In der Stadtbibliothek gilt bereits seit 17. November die 2G Regel. Hier erhalten nur Geimpfte und Genesene Einlass. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis 5 Jahre, Schüler/innen der Grund- und weiterführenden Schulen sowie Berufsschulen (Nachweis durch Schülerausweis) bis einschließlich 17 Jahre.
Medien können ohne Nachweis in die Rückgabebox geworfen werden. Es gibt weiterhin den Abholservice auch ohne Nachweis.“

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Quelle: Stadtverwaltung Schwetzingen

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