In der Stadtbibliothek gilt seit 17. November die 2G Regel
Aufgrund der aktuell sich verschärfenden Corona Situation passt nun auch das Rathaus mit seinen städtischen Dienststellen die Regeln für Besucher/innen an. Ab Mittwoch, 1. Dezember 2021, gilt dann die 3G Regel. Das bedeutet, dass Bürger/innen bei einem Termin in der Stadtverwaltung einen Nachweis über den Geimpft- oder Genesen Status vorlegen müssen. Nicht-Geimpfte Personen müssen dann einen tagesaktuellen Corona-Test vorweisen, wobei ein Antigen-Schnelltest ausreichend ist. Diese Regelung gilt auch in den Außenstellen wie der Tourist-Information, im Generationenbüro und im Integrationszentrum.
In der Stadtbibliothek gilt bereits seit 17. November die 2G Regel. Hier erhalten nur Geimpfte und Genesene Einlass. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis 5 Jahre, Schüler/innen der Grund- und weiterführenden Schulen sowie Berufsschulen (Nachweis durch Schülerausweis) bis einschließlich 17 Jahre.
Medien können ohne Nachweis in die Rückgabebox geworfen werden. Es gibt weiterhin den Abholservice auch ohne Nachweis.“
Quelle: Stadtverwaltung Schwetzingen