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Donnerstag, April 25, 2024
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Schwetzingen – Erweiterte Bewohner-Parkzonen 2 und 3 werden zum 1.1.2022 eingerichtet

Stadt beginnt Anfang Dezember mit dem Versand der beantragten Parkausweise

In Schwetzingen werden die beiden Bewohnerparkzonen 2 und 3 um neue Straßenzüge erweitert. Die neuen Bewohnerparkzonen werden demnächst eingerichtet und zum 1.1.2022 gültig.  Die Gebühr für den Bewohnerparkausweis beträgt aktuell bei einer Gültigkeit von zwei Jahren 20,40 EUR (Achtung: ab 1.1.2022 beträgt die Gebühr 20 EUR pro Jahr. Grund ist die durch den Gemeinderat geänderte Parkgebührensatzung, die ab dem 1.1.2022 gilt). Der Bewohnerparkausweis beinhaltet zusätzlich zehn Besucherparkkarten.

Anwohner/innen folgender Straßen sind von der Erweiterung betroffen und können einen Bewohnerparkausweis beantragen:

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Bewohnerparkzone 2: Gutenbergstraße, Friedrich-Ebert-Str 15 bis 33 (nur ungerade Hausnummern), Mannheimer Straße 53 bis 81 (ungerade) und 70 bis 92 (gerade), Mühlenstraße 1 a bis 29 (nur ungerade)

Bewohnerparkzone 3: Augustastraße, Leopoldstraße, Viktoriastraße, Grenzhöfer Straße Hausnummern 1 bis 15 (gerade und ungerade), Walter-Rathenau-Str 1, 3, 5 und 7, Friedrich-Ebert-Str. 35 bis 49 (nur ungerade), Lindenstr. 2 bis 56 (nur gerade Hausnummern), Rondell 1, 11, 13

Für die Beantragung eines Bewohnerparkausweises benötigt das Bürgerbüro eine Kopie des Fahrzeugscheins, des Personalausweises sowie gegebenenfalls eine Bestätigung des abweichenden Fahrzeughalters. Die Beantragung ist per Mail an buergerbuero@schwetzingen.de  oder persönlich  im Bürgerbüro möglich. Nach der Bearbeitung werden der Bewohnerparkausweis, die Besucherkarten sowie der Gebührenbescheid per Post an die Wohnadresse versendet. Mit dem Versand der bereits beantragten Parkausweise beginnt das Bürgerbüro Anfang Dezember. Fragen beantwortet gerne das Bürgerbüro unter der Telefonnummer 06202/87-230.“

Quelle: Stadtverwaltung Schwetzingen

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