Die Stadtverwaltung Hockenheim informiert aus gegebenem Anlass dar-
über, dass Corona-Absonderungsbescheinigungen für Betroffene vom Gesundheitsamt des Kreises ausgestellt werden. Nach Paragraph sieben der Landesverordnung erteilt die zuständige Behörde Corona-positiv getesteten Personen, engen Kontaktpersonen und haushaltsangehörigen Personen auf Verlangen einen Nachweis, aus der die Pflicht zur Absonderung und der Absonderungszeitraum hervorgehen (Absonderungsbescheinigung). Mit dieser Stelle ist nicht das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Hockenheim, sondern das Gesundheitsamt des Kreises gemeint. Nur von dort kann man eine Absonderungsbescheinigung oder einen Genesenen-Nachweis erhalten. Das Gesundheitsamt ist unter Telefonnummer. 06221 522-1881 oder unter der
E-Mail-Adresse covidinfo@rhein-neckar-kreis.de erreichbar.