Gebühren werden ab dem 1. März 2022 erhoben
(09.02.2022 swb) Ab dem 1. März 2022 werden in der Römer-, der Nußlocher- und der Bismarck- sowie in der Moltkestraße Parkgebühren erhoben.
Das Parken ist dann auf den gekennzeichneten Flächen gebührenpflichtig, mit Parkschein oder Parkster-Handyparken, möglich.
Hierzu werden in den nächsten Tagen neue Parkscheinautomaten und die Beschilderung aufgestellt.
Darüber hinaus ist das Parken vor Grundstückszufahrten durch Berechtigte bzw. mit Zustimmung der Anwohner möglich.
Mit der Erweiterung der Parkraumbewirtschaftungszone wird ein Gemeinderatsbeschluss aus dem Juni 2018 umgesetzt. Demnach ist zur Förderung der Attraktivität von Leimen-Mitte die Einrichtung weiterer Kurzzeitparkplätze notwendig.
Wir bitten um Beachtung und Verständnis. Vielen Dank!
Quelle: Stadtverwaltung Leimen
Titelfoto: Stadtverwaltung Leimen
Foto Parkautomat: Pressemeier