Anmeldetermine der weiterführenden Schulen
Anmeldungen für die Klasse 5 der weiterführenden Schulen werden an folgenden Tagen in den jeweiligen Schulsekretariaten entgegengenommen.
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Alle Kinder, die zwischen dem 01. August 2015 und dem 30. Juni 2016 geboren sind, werden in diesem Jahr schulpflichtig. Kinder, die zwischen dem 01. Juli 2016 und dem 30. Juni 2017 geboren sind, können angemeldet werden. Schulpflichtige, aber nicht schulfähige Kinder können auf Antrag ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Eine nochmalige Zurückstellung ist nicht möglich. Über vorzeitige Einschulung und Zurückstellung entscheidet die jeweils zuständige Schulleitung. Die fünf Wieslocher Grundschulen bitten die Eltern, ihre Kinder in der für den Wohnsitz zuständigen Grundschule anzumelden. Zurückgestellte Kinder sind ebenfalls anzumelden. Ein Nachweis über den Masernimpfschutz ist bei der Anmeldung vorzulegen. Die Anmeldetermine sind wie folgt festgelegt: Download für weitere Informationen!
Quelle: Stadtverwaltung Wiesloch