Die Stadtverwaltung Hockenheim informiert aus gegebenem Anlass darüber, dass die Bearbeitung der umgangssprachlich sogenannten „zweite
Steuererklärung“ für Hauseigentümer beim Finanzamt Schwetzingen erfolgt. Entsprechende Formulare, Auskünfte und Bearbeitungen erfolgen daher nicht bei der Stadtverwaltung Hockenheim. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, sich bei Anliegen an das Finanzamt Schwetzingen zu wenden.
Hintergrund dafür ist die ab 2025 greifende Grundsteuerreform. Dafür müs-
sen fast 36 Millionen Grundstücke auch in Hockenheim neu bewertet werden. In diesem Zusammenhang sind viele Hauseigentümer verpflichtet, zwischen Anfang Juli und Ende Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abzugeben (sogenannte „zweite Steuererklärung“). Dafür sind unter anderem Angaben wie Grundstücks- und Wohnfläche, die Art des Gebäudes, Baujahre und der Bodenrichtwert erforderlich.
Quelle: Stadtverwaltung Hockenheim