Das Böllern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist verboten

Auszug aus der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) § 23  Wo darf man keine Pyrotechnik abbrennen? (1) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten Wann darf man Pyrotechnik abbrennen? (2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom … Das Böllern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist verboten weiterlesen