Die in den letzten Wochen begonnenen Räum- und Rodungsmaßnahmen entlang des Leimbachs im Zuge des hochwassersicheren Ausbaus durch das Land Baden-Württemberg schreiten voran. Im Detail finden zurzeit weitere Rodungsarbeiten auf der linken Uferseite im Bereich zwischen Hoschketkreisel und B 3 statt.
Maßgeblich hierfür ist die DIN 19712 Hochwasserschutzanlagen an Fließgewässern, die für am Gewässer angrenzende Bäume einen Mindestabstand von 10 Metern, bei Pappeln 30 Meter, vom Deichfuß vorschreibt. Die Fällungen werden auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt. Hierzu erfolgte im Vorfeld eine Begutachtung im Rahmen der ökologischen Baubegleitung.
Leider müssen dennoch große, ortsbildprägende Bäume, vor allem Pappeln entlang des Leimbachs gefällt werden so z.B. auch im Bereich des Wegekreuzes am Hoschketkreisel.






Text: Stadt Wiesloch
Fotos: Robert Pastor