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Donnerstag, März 28, 2024
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Der nächste Lockdown kommt…

Walldorf (Baden) – Freigang verboten, Ausgangsbeschränkungen treten wieder in Kraft.

Eine Allgemeinverfügung wurde von der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis am 14. Mai 2022 erlassen, um die bedrohte Vogelart Haubenlerche zu schützen. Diese Verfügung tritt am 1. April 2023 in Kraft und gilt auf einem Teil der Gemarkung der Stadt Walldorf.

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„April 2023 bis einschließlich 31. August 2023 und danach – bis zum Jahr 2025 – jeweils im Zeitraum vom 1. April bis einschließlich 31. August“ heisst es in der Pressemitteilung des Landratsamt Rhein-Neckar.

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Befreiung vom Katzen-Hausarrest jedoch unter besonderer Voraussetzung auf Antrag möglich.

Voraussetzung für eine Befreiung ist der Nachweis mittels GPS-Tracking, dass die gehaltenen Katzen sich nicht im Gefahrenbereich der Haubenlerche aufhalten. Vor dem GPS-Tracking und der weiteren Vorgehensweise ist eine Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich.

In anderen Fällen, die möglicherweise auch eine Befreiung rechtfertigen könnten, kann eine Befreiung beantragt und gewährt werden, sofern dies mit dem Schutz der Haubenlerche vereinbar ist. Katzenhalter sollten jedoch frühzeitig Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde aufnehmen, um zu klären, ob tatsächlich ein solcher Befreiungsgrund vorliegt und welche Informationen und Unterlagen gegebenenfalls für den Antrag benötigt werden.

Aufgrund der Allgemeinverfügung, die den Freigang von Katzen in der Zeit vom 1. April bis einschließlich 31. August untersagt, wird die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Neckar-Kreises in Zusammenarbeit mit der Höheren Naturschutzbehörde eine Bürgersprechstunde im Walldorfer Rathaus (Raum E06) abhalten. Die Vertreter der Behörden stehen am Mittwoch, den 1. März und am Mittwoch, den 8. März, jeweils von 16.30 bis 18 Uhr für Fragen bezüglich der Allgemeinverfügung sowie für Informationen über Befreiungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Eine Anmeldung für diese Sprechstunde ist unter der Telefonnummer 06221/522-5300 oder per E-Mail an Landwirtschaft-Naturschutz@Rhein-Neckar-Kreis.de möglich.

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