Nachdem Ende August im Rhein-Neckar-Kreis ein mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infiziertes Wildschwein gefunden worden war, hatte die Stadt Mannheim mit einer Allgemeinverfügung u.a. eine Leinenpflicht für Hunde in nicht zusammenhängend bebauten Bereichen angeordnet.
Um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern, möchten wir alle Hundehalterinnen und -halter dringend an die Einhaltung der Leinenpflicht erinnern. Freilaufende Hunde könnten infizierte Wildschweine beunruhigen. Dies wiederum könnte dazu führen, dass infizierte Wildschweine in Bereiche vertrieben werden, in denen bisher noch keine infizierten Wildschweine vorhanden sind. Die Tierseuche könnte auf diese Weise immer weiter verschleppt werden. Auch Hunde selbst können zur Verbreitung infizierten Trägermaterials beitragen, indem sie es mit ihren Pfoten beim Laufen verteilen. Das infizierte Trägermaterial kann dann wiederum von anderen Tieren aufgenommen werden. Eine Leinenpflicht trägt überdies dazu bei, dass Halterinnen und Halter ihren Hund stets in Sichtweite führen und somit eingreifen können, bevor ihr Hund sich einem Wildschwein oder Kadaver nähert.
Unabhängig davon gilt auch weiterhin die Leinenpflicht nach der Polizeiverordnung, die besagt, dass Hunde innerhalb der zusammenhängenden Bebauung an der Leine zu führen sind. Auf Flächen, die als Freilaufflächen gekennzeichnet sind, dürfen sich Hunde allerdings auch weiterhin ohne Leine bewegen.
Sollten Verstöße gegen diese Regelung von der Polizei oder dem Ordnungsdienst festgestellt werden, können Geldbußen gegen die verantwortlichen Halterinnen und Halter verhängt werden.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Die vollständigen Allgemeinverfügungen sind hier zu finden: www.mannheim.de/oeb
Quelle: Stadtverwaltung Mannheim
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