Gewalt in der Schule kann viele Formen annehmen und betrifft nicht nur physische Übergriffe. Verbale Gewalt äußert sich in Beschimpfungen und Beleidigungen, während psychische Gewalt durch Mobbing, Ausgrenzung oder bewusstes Ignorieren spürbar wird.
Körperliche Gewalt reicht von Schlägen und Tritten bis hin zum Ziehen an den Haaren. Auch sexualisierte Gewalt unter Gleichaltrigen (Peergewalt) stellt ein ernstes Problem dar. Laut BKA: Jede fünfte Schule und nahezu die Hälfte der Heime berichtete von Fällen sexueller Gewalt unter Gleichaltrigen.
Zudem kommt es immer wieder zu Sachbeschädigungen, sei es an Schulmobiliar, persönlichen Gegenständen oder sogar Fahrzeugen. All diese Formen von Gewalt haben weitreichende Folgen für die Betroffenen und das gesamte Schulklima. Alarmierende Umfrageergebnisse zeigen auch eine deutliche Zunahme der Gewalt gegenüber Lehrkräften, besonders Gesamtschulen sind betroffen.
Da es sich um Jugendliche handelt, greift das Jugendstrafrecht (§§ 1 ff. JGG), das auf Erziehung statt Bestrafung setzt. Dennoch können bei schweren Straftaten wie sexueller Nötigung oder gefährlicher Körperverletzung erhebliche Sanktionen drohen, darunter Jugendstrafen bis zu zehn Jahren (§ 18 JGG).
„Als sexuelle Übergriffe bezeichnete Handlungen unter Kindern zeichnen sich dadurch aus, dass es ein Machtgefälle zwischen den beteiligten Kindern gibt und dieses auch ausgenutzt wird, sei es durch Versprechungen, Anerkennung, Drohung oder körperliche Gewalt. Diese sexuellen Übergriffe können zum Teil auch sehr massive Formen annehmen. Hierbei werden dann zum Beispiel Gegenstände (Stöcke und Ähnliches) in den Intimbereich eingeführt, was zu Verletzungen führen kann.“ erklärt das Kultusministerium BW.
Weiter heißt es in der Publikation des Kultusministeriums: „Auch für die Diskussion um die Sicherheit von Kindern auf den Wegen und während des Aufenthalts in Einrichtungen und Schulen gilt die Grundüberzeugung, dass passende Prävention wirkungsvoller ist als Intervention, nachdem etwas passiert ist. Eltern, Erziehungs- und Lehrkräfte müssen die Kinder dazu anleiten, eigene Verantwortung zu sehen und zu übernehmen sowie gemeinsam mit den Erwachsenen individuelle Strategien zu entwickeln, um ein Höchstmaß an Sicherheit zu erlangen.“
„Die Zunahme (insbes. digitaler) sexueller Gewalt zu erwarten“ so Dr. Barbara Horten. Sie ist am Institut für Kriminologie der Universität Heidelberg tätig und beteiligt sich an verschiedenen Forschungsprojekten, darunter die „Dunkelfeldstudie über sexuelle Übergriffe gegen Kinder und Jugendliche“. Sie engagiert sich für die Entwicklung innovativer Bildungsprogramme zur Prävention und zum Umgang mit geschlechtsspezifischem Mobbing und Gewalt.
Dr. Ernst Fritz-Schubert, der das Schulfach „Glück“ entwickelte, betont die Bedeutung der Persönlichkeitsentwicklung in der Schule. Er sagt: „Persönlichkeit ist das, was den Menschen ein Leben lang ausmacht. Und je früher wir anfangen, die Persönlichkeit zu stärken, desto größer ist die Chance, körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden zu erlangen.“ Mit dem Schulfach „Glück“ verfolgt Dr. Fritz-Schubert das Ziel, Schülerinnen und Schüler in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu stärken und ihnen Werkzeuge an die Hand zu geben, um ein erfülltes und gewaltfreies Leben zu führen. Er betont: „Glück kann man lernen.“
Quellen und weiterführende Informationen:
Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes: Gewalt an Schulen
Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung: Gewaltprävention an Schulen
BKA: Sexuelle Gewalt unter gleichaltrigen Kindern und Jugendliche
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