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Sonntag, November 9, 2025
StartAktuellAufnahme in Wieslocher Kindertagesstätten – nächster Stichtag am 4. November 2025

Aufnahme in Wieslocher Kindertagesstätten – nächster Stichtag am 4. November 2025

Vormerkung im Online-Portal erforderlich

Die Stadt Wiesloch weist darauf hin, dass am Dienstag, 4. November 2025, der nächste Stichtag für die Aufnahme von Kindern in die Wieslocher Kindertagesstätten ist. Der Termin gilt für alle Kinder, die zwischen dem 1. Mai und dem 31. August 2026 in eine Wieslocher Einrichtung, Krippe oder einen Kindergarten aufgenommen werden sollen. Voraussetzung für die Aufnahme ist die vorherige Vormerkung im Zentralen Online-Portal der Stadt Wiesloch. Eltern, die ihr Kind bislang noch nicht vorgemerkt haben, sollten dies bis spätestens 4. November 2025 nachholen.

Übergang von Krippe zu Kindergarten

Eltern, deren Kind bereits eine Krippe besucht, müssen auch beim Wechsel in den Kindergartenbereich eine erneute Vormerkung im Online-Portal vornehmen. Der Übergang von einem Krippenplatz auf einen Ü3-Platz erfolgt nicht automatisch.

Vorgehen bei bereits erfolgter Vormerkung

Wer sein Kind bereits zu einem früheren Aufnahmetermin vorgemerkt hat, muss keine neue Eintragung vornehmen. Eltern, die eine Absage erhalten haben, können ihr Kind über das Generationenbüro der Stadt Wiesloch (Tel. 84-4462) auf eine Warteliste setzen lassen. Auf dieser können bis zu drei Wunscheinrichtungen angegeben werden. Kinder auf der Warteliste werden bei der Platzvergabe ebenfalls berücksichtigt.

Rückmeldung der Einrichtungen

Ab dem 5. November 2025 bis spätestens sechs Wochen nach dem Stichtag erhalten Eltern von den ausgewählten Kindertagesstätten eine Rückmeldung, ob und ab wann ihr Kind einen Platz erhält.

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Nächster Stichtag im März 2026

Für Kinder, die erst ab dem 1. September 2026 einen Betreuungsplatz benötigen, gilt der nächste Stichtag am 3. März 2026. Eine Vormerkung über das Online-Portal ist bereits jetzt möglich. Zusagen für den Aufnahmezeitraum vom 1. September bis 31. Dezember 2026 können frühestens ab dem 4. März 2026 erfolgen.

Quelle: Stadt Wiesloch

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