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Samstag, Januar 17, 2026
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Finanznot in Wiesloch: Steuererhöhungen bei Hundesteuer

„Wir haben keine überschuldeten Gemeinden, des gibts bei uns einfach nicht“, sagte der noch amtierende Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen) 2020 in Wiesloch. Ende 2025 steht Wiesloch bald am Rand der Zahlungsunfähigkeit – „Zahlenwerk vorgelegt:  87 Millionen Euro Einnahmen stehen Ausgaben von fast 100 Millionen Euro gegenüber. Der städtische Haushalt stößt an die Belastungsgrenze.“ berichtete die RNZ.

Finanznot in Wiesloch: Hundesteuer im Fokus – alte Debatte, neue Belastung

Viele Kommunen in Deutschland – auch in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz – haben zunehmend Schwierigkeiten, ausgeglichene Haushalte zu präsentieren, weil Ausgaben schneller steigen als Einnahmen. Dies ist kein Einzelfall, sondern Teil eines breiteren Trends kommunaler Haushaltsprobleme.

In Deutschland können Kommunen nicht insolvent gehen wie Unternehmen. Gerät eine Stadt jedoch in eine finanzielle Notlage und kann ihren Haushalt nicht mehr ausgleichen, greift die Kommunalaufsicht des Landes ein. Sie kann Kredite untersagen, Sparmaßnahmen anordnen oder Investitionen stoppen. Erst wenn eine Stadt ihre laufenden Verpflichtungen – etwa Gehälter oder Zinsen – nicht mehr bedienen kann, gilt sie als faktisch zahlungsunfähig. Bis dahin greifen abgestufte Kontrollmechanismen, die eine tatsächliche Zahlungsunfähigkeit in der Regel verhindern sollen.

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Wiesloch braucht Geld und nimmt es seinen Bürgern

Am 17.12.2025 will der Gemeinderat der Stadt Wiesloch eine Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer und somit Steuererhöhungen beschließen.

„Die derzeit gültige Hundesteuersatzung ist am 01.01.1997 in Kraft getreten und wurde letztmals zum 01.01.2018 geändert. Bei den Vorberatungen des Haushaltsplans 2026 wurde vorgeschlagen‚ die Hundesteuer von bisher 99 € auf 132 € zu erhöhen. Der Steuersatz für den Zweithund sowie die Zwingersteuer beträgt das Doppelte des Steuersatzes für den Ersthund. Der Steuersatz für Listenhunde (sog. „Kampfhunde“) erhöht sich von bisher 495 € auf 600 €. Hier beträgt der Steuersatz für den Zweithund ebenfalls das Doppelte. Die Änderungssatzung haben wir als Anlage beigefügt. Die Erhöhung der Hundesteuer führt zu geschätzten Mehreinnahmen von ca. 45.000 €“ begründet die Stadt ihr Vorhaben.

Die geplante Erhöhung der Hundesteuer belastet Halter „normaler Hunde“ prozentual stärker als Halter von „Listenhunden“. Während der Satz für einen „normalen Hund“ von 99 auf 132 Euro steigt – ein Plus von rund 33 Prozent –, erhöht sich die Steuer für einen Listenhund lediglich um etwa 21 Prozent, von 495 auf 600 Euro. Die bereits bestehende Ungleichbehandlung bleibt damit bestehen, sie wird jedoch durch die Anpassung nicht weiter verschärft. Halter von Listenhunden zahlen weiterhin eine deutlich höhere Steuer, ohne dass die relative Belastung stärker steigt als bei normalen Hunden.

Weiterhin Rassendiskriminierung in Wiesloch – Die Stadt Wiesloch verwendet noch immer die Bezeichnung „Kampfhund“ statt einfach nur von Listenhund zu sprechen.

Im Jahr 2018 löste dies sowie die damalige Steuererhöhung bereits Reaktionen in der Bevölkerung aus. Eine Interessengemeinschaft formte sich, um Widerstand zu leisten.

So richtete beispielsweise Dr. med. vet. Manfred Weichert eine Stellungnahme und einen Appell an den Wieslocher Oberbürgermeister und die Gemeinderäte. „Stoppen Sie endlich die Diskriminierung bestimmter Rassen! Stoppen Sie die Rassendiskriminierung und zeigen sie, dass Wiesloch wirklich eine weltoffene und tolerante Stadt ist. Es ist wissenschaftlich tausendfach widerlegt, dass es genetisch hyperaggresive Hunderassen gibt. Oder glauben die Damen und Herren der Stadt auch daran, dass die Erde eine Scheibe ist? Oder dass schwarze Katzen Unglück bringen? Falls Interesse im Stadtrat besteht, sich ordentlich zu informieren, stehe ich gerne zur Verfügung. Sicher wären auch ein Polizeihundeführer oder weitere Tierärzte bereit, gesicherte Informationen und Fakten darzulegen. Eine sinnvollere Massnahme wäre z.B. eine Halbierung der Hundesteuer nach Ablegen einer Begleithundeprüfung. Damit belohnt man eine gute Hundeerziehung! – Die Frage stellt sich mir leider, ob „sinnvoll“ in Wiesloch gewünscht ist.“ so Dr. Weichert.

„Listen, in denen besonders gefährliche Rassen aufgeführt sind, sind immer problematisch. Man stelle sich vor, irgendwer käme auf die Idee, eine Liste besonders gefährlicher menschlicher Rassen zu erstellen. Man würde den Betreffenden nicht nur für verrückt erklären, sondern ihn sozial vollständig isolieren. Auch im Tierreich sind solche Listen Unsinn. (…) Sog. Kampfhunde sind rein zahlenmäßig im Jahr 2018 kein Faktor in der Hundepopulation. Eine nennenswerte Steuereinnahme ist daher ohnehin nicht zu erwarten. Das „listen“ dieser Tiere ist somit eher eine Diskriminierung der Besitzer. “ so die Stellungnahme von Dr. med. vet. Meinhard Maurer, Leiter der Tierklinik Heidelberg.

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) äußerte sich damals ebenfalls: „Die Hundesteuer gehört aus Sicht des Steuerzahlerbundes abgeschafft.“. Und erklärte weiter: „Die Unterschiede zwischen den beiden Steuersätzen für „normale Hunde“ und „sog. Kampfhunde“  stellen für den Bund der Steuerzahler politische Willkür dar, die Hundebesitzer sehr ärgere. Für den Steuerzahlerbund ist ganz klar, der Bürokratieaufwand steht in keinem Verhältnis zu den Einnahmen. Diese Einnahmen verschwinden im allgemeinen Haushalt der Stadtverwaltung.“

Volker Stutz 1. Vorsitzender des Tierschutzvereines Wiesloch/Walldorf meldete sich wie folgt zu Worte: „Grundsätzlich lehne ich den Begriff „Kampfhund“ ab, da es diesen nicht gibt: „Die Bezeichnung „Kampfhund“ als Überbegriff für alle Angehörigen bestimmter Rassen bleibt aber aus vielen Gründen abzulehnen. Formen von übersteigertem Angriffs- oder Aggressionsverhalten können bei Hunden durch verschiedene endogene und exogene Faktoren entstehen, wobei die Rassezugehörigkeit keine Rolle spielt. Aus veterinärmedizinischer Sicht sollte die Gefährlichkeit von Hunden ausschließlich anhand ihres Individualverhaltens beurteilt werden. Dabei muss der Begriff „Kampfhund“ unbedingt vermieden werden, weil er historischen Ursprungs ist und sich auf Hundepopulationen bezog, die leistungsorientiert für Kämpfe gezüchtet wurden und die in dieser Form heute nicht mehr existieren.

Stutz erklärt weiter: „Das Argument, mit dieser Steuer die Menschen abzuschrecken, ist fadenscheinig. Nach meinen 30 Jahren Erfahrung im Tierschutz und meinem landes- und bundesweiten Engagement, auch im Gespräch mit Ministerien, Behörden und Kommunen gibt es für mich nur eine Erklärung. Auf diesem Weg glaubt man, Lücken im Haushalt der Kommunen zu verringern. Man glaubt, dass die Halter ihr Tier lieben und nicht hergeben möchten, also letztendlich die erhöhte Steuer, wenn auch mit Murren, zahlen. Aber muss das so sein? Wir sind der Meinung, nein!“

Kommentar des Autors: Die Stadt Wiesloch beteiligt sich regelmäßig an den sog. Internationalen Wochen gegen Rassismus. Sie predigt, Toleranz und Vielfalt, spricht von „Wiesloch ist bunt“. Doch was man feststellen kann, es wird oft Wasser gepredigt aber Wein gesoffen in der Weinstadt Wiesloch. Oberbürgermeister Elkemann muss sich Kritik gefallen lassen, das ist normal in seinem Job. Und so werden ihm, der Verwaltung und dem Gemeinderat eine fadenscheinige Argumentation vorgeworfen, wenn es um die „Haltung eines Kampfhundes“ und die sog. „Kampfhundeeigenschaft“ geht.

Der Begriff „Rassendiskriminierung“ bezieht sich für Elkemann, ausschließlich auf Menschen. Daher verwehrt er sich gegen den Gebrauch dieses Wortes in Bezug auf die Hundesteuer. Die Lenkungsfunktion der Steuer und nicht das Ziel mehr Einnahmen zu generieren ist seine Argumentation.

Lenken Steuern das Verhalten der Menschen wirklich? Ja, Steuern beeinflussen das Verhalten von Menschen und Unternehmen erheblich. Neben der Generierung von Staatseinnahmen sind Steuern ein zentrales Instrument der Wirtschaftspolitik, um bestimmte Verhaltensweisen zu lenken oder Anreize zu setzen.

Im Jahr 2018 zeigte sich der OB dialogbereit und nahm die Einladung seiner Bürgerin Mareike S. an und nutzte die Gelegenheit sich persönlich ein eigenes Bild vom Wesenstest, aber auch von „einem seiner Wieslocher Hunde“ zu machen. Dennoch, die Steuer wurde erhöht. Und so dürfte es wohl sicher sein bei der aktuellen Haushaltslage, dass der Gemeinderat dementsprechend bei der nächsten Gemeinderatssitzung gleiches beschließen wird.

Ob die Einführung eines verpflichtenden und kostenpflichtigen Hundeführerscheins für alle Rassen in Wiesloch für die Zukunft angedacht ist, ist nicht bekannt. Aber durchaus vorstellbar! Wäre es doch ein Geldsegen für die leere Stadtkasse.

Weiterer Rückblick:

Bild von Willfried Wende auf Pixabay

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