Abfallentsorgung im Rhein-Neckar-Kreis: Gebührenanpassung für 2026/2027 verabschiedet
In seiner jüngsten Sitzung am 16. Dezember hat der Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises einstimmig für eine Erhöhung der Abfallgebühren gestimmt. Die neuen Sätze gelten für den Zeitraum von 2026 bis 2027. Hintergrund dieser Entscheidung ist eine detaillierte Kalkulation der AVR Kommunal AöR, die verdeutlicht, dass die bisherigen Gebühren nicht mehr ausreichen, um die laufenden Kosten zu decken.
Wesentliche Kostentreiber sind die allgemeine Inflation, gestiegene Energiepreise und höhere Personalkosten durch neue Tarifabschlüsse. Hinzu kommen externe Faktoren wie sinkende Erlöse auf dem Wertstoffmarkt sowie zusätzliche Kosten durch den nationalen Brennstoffemissionshandel für die Abfallverwertung. Da zudem keine Gewinnrücklagen aus Vorjahren mehr zur Verfügung stehen, war eine Anpassung unumgänglich.
Was bedeutet das für die Bürgerinnen und Bürger?
Die Gebührenveränderungen betreffen alle Bereiche – von der Personengrundgebühr über die Behältergebühren bis hin zu den Leistungsgebühren. Dennoch bleiben die Kosten laut Kreisverwaltung auch nach der Anpassung im landesweiten Vergleich auf einem moderaten Niveau.
Beispielhafte Mehrbelastung für einen Vier-Personen-Haushalt:
| Haushaltstyp | Jährliche Mehrkosten | Monatlich pro Person |
| Ohne BioEnergieTonne | 34,45 € | ca. 0,72 € |
| Mit BioEnergieTonne | 32,25 € | ca. 0,67 € |
Auch die Anlieferungsgebühren an den regionalen Deponien werden geringfügig angepasst. Die AVR Kommunal wird in Kürze über die genauen Details der neuen Satzung informieren.
Text und Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis







