Von März bis Ende Mai finden bundesweit die Betriebsratswahlen statt. Auch in Mannheim sind tausende Beschäftigte aufgerufen, ihre Interessenvertretung im Betrieb neu zu wählen. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) wirbt in diesem Zusammenhang für eine stärkere Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Tausende Beschäftigte wahlberechtigt
Nach Angaben der NGG sind in Mannheim rund 231.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in etwa 5.280 Betrieben wahlberechtigt. In allen Unternehmen mit mehr als fünf Beschäftigten kann ein Betriebsrat gewählt werden. Wahlberechtigt sind sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitkräfte sowie Auszubildende.
„Der Betriebsrat bündelt die Stimmen der Beschäftigten und verleiht ihnen mehr Gewicht gegenüber der Unternehmensleitung“, erklärt Elwis Capece von der NGG Mannheim-Heidelberg. Dennoch gebe es in vielen Betrieben bislang keine Arbeitnehmervertretung.
Gewerkschaft und Betriebsrat ergänzen sich
Besonders wichtig sei das Zusammenspiel von Gewerkschaft und Betriebsrat. Während Gewerkschaften Tarifverträge aushandeln und sich für bessere Löhne einsetzen, sorgt der Betriebsrat im Unternehmen dafür, dass diese Vereinbarungen auch umgesetzt werden.
Studien des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut zeigen laut NGG, dass Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben deutlich bessere Arbeitsbedingungen haben. Ohne Tarifvertrag fehle Beschäftigten im Durchschnitt rechnerisch ein volles Monatsgehalt im Jahr, außerdem falle häufig mehr Mehrarbeit an.
Vorteile auch bei Ausbildung und Jobsicherung
Betriebsräte spielen auch bei der Ausbildung eine wichtige Rolle. Sie setzen sich dafür ein, dass Unternehmen ausreichend Ausbildungsplätze anbieten und die Qualität der Ausbildung gesichert wird.
Darüber hinaus können Betriebsräte in wirtschaftlich schwierigen Zeiten helfen, Arbeitsplätze zu sichern. „Ein Betriebsrat setzt sich immer für tragfähige Konzepte ein, um Jobs zu erhalten“, betont Capece.
Mitbestimmung in vielen Bereichen des Arbeitsalltags
Gerade in Branchen wie der Lebensmittelindustrie, dem Handwerk oder der Gastronomie könne ein Betriebsrat im Alltag viel bewegen. Dazu gehören etwa Regelungen zur Urlaubsplanung, zur betrieblichen Weiterbildung oder zum Gesundheitsschutz.
Auch bei der Gestaltung von Schichtplänen und Arbeitszeiten wirkt der Betriebsrat mit und sorgt dafür, dass die Interessen der Beschäftigten berücksichtigt werden.
Unterstützung bei Gründung eines Betriebsrats
Die Betriebsratswahlen finden bundesweit alle vier Jahre statt. In Mannheim unterstützt die NGG Beschäftigte insbesondere in der Lebensmittelindustrie und in der Gastronomie dabei, einen Betriebsrat zu gründen oder neu zu wählen.
Interessierte können sich direkt an die NGG Mannheim-Heidelberg wenden und weitere Informationen erhalten.
Text und Foto: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)




