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Freitag, Juni 12, 2026
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Naturschutzverwaltung informiert zum Sammeln von Bärlauch

Sobald die ersten warmen Sonnenstrahlen den Waldboden erreichen, sprießen sie wieder: die frischgrünen Blätter des Bärlauchs. Für viele gehört es zum Frühling dazu, bei einem Spaziergang durch den Wald die aromatischen Blätter zu sammeln – sei es für Bärlauchbutter, Pesto oder andere leckere Gerichte. Doch beim Sammeln ist Vorsicht geboten, sowohl zum Schutz der Natur als auch der eigenen Gesundheit.

Naturschutzgebiete sind tabu

Bevor es losgeht, sollte unbedingt geprüft werden, ob sich das Ausflugsziel in einem Naturschutzgebiet befindet. In diesen geschützten Bereichen gilt:

Wegegebot: Die Wege dürfen nicht verlassen werden

Entnahmeverbot: Pflanzen und Tiere dürfen nicht entnommen werden

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Das Sammeln von Bärlauch ist hier grundsätzlich verboten. Naturschutzgebiete sind an den typischen dreieckigen Schildern zu erkennen. Informationen zu Lage und Regelungen bietet der Daten- und Kartenservice der LUBW.

Verwechslungsgefahr: Giftige Doppelgänger

Bärlauch kann leicht mit giftigen Pflanzen verwechselt werden. Besonders häufig kommt es zu Verwechslungen mit:

  • Maiglöckchen (sehr giftig)
  • Aaronstab
  • Herbstzeitlose
  • Wichtige Erkennungsmerkmale von Bärlauch:
  • Intensiver Knoblauchgeruch beim Zerreiben der Blätter
  • Jedes Blatt wächst einzeln an einem eigenen Stängel aus dem Boden
  • Weiße Blüten, die in einer tellerförmigen Dolde angeordnet sind

Im Gegensatz dazu haben Maiglöckchen hängende, glockenförmige Blüten, der Aaronstab eine auffällige trichterförmige Blüte und die Herbstzeitlose blüht erst im Herbst violett.

Im Zweifel gilt: Lieber stehen lassen!

Nur geringe Mengen sammeln

Erlaubt ist das Sammeln kleiner Mengen für den Eigenbedarf. Als Richtwert gilt:

  • Ein Handstrauß pro Person
  • Dabei sollte schonend gesammelt werden:
  • Blätter einzeln pflücken
  • Pro Pflanze ausreichend Blätter stehen lassen
  • Die gewerbliche Ernte von Bärlauch in der freien Natur ist verboten.

Hintergrund: Schutz unserer Natur

Im Regierungsbezirk Karlsruhe gibt es insgesamt 231 Naturschutzgebiete, die etwa 2,5 % der Fläche ausmachen. Sie dienen dem Erhalt der heimischen Tier- und Pflanzenwelt. Für jedes Gebiet gelten eigene Schutzverordnungen.

Verstöße gegen diese Regeln können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Der Schutz der Natur hat hier oberste Priorität – und jeder kann dazu beitragen.

Weitere Informationen

Wer mehr über Bärlauch, seine Verwendung und sichere Bestimmung erfahren möchte, findet hilfreiche Tipps bei den Naturdetektiven des Bundesamtes für Naturschutz.

Zusammengefasst:

Bärlauch sammeln macht Spaß und bereichert die Frühlingsküche – aber nur mit dem nötigen Wissen und Respekt vor der Natur. Wer achtsam sammelt, schützt sich selbst und trägt dazu bei, dass diese wertvolle Wildpflanze auch in Zukunft erhalten bleibt.

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