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Sonntag, Mai 10, 2026
StartAktuellAusbau der L 723 bei Wiesloch: Entlastung für stark belasteten Verkehrsabschnitt geplant

Ausbau der L 723 bei Wiesloch: Entlastung für stark belasteten Verkehrsabschnitt geplant

L 723 vor Ausbau: Maßnahmen gegen Verkehrsbelastung und Staus geplant

(pm 23.3.26) Der Streckenabschnitt der L 723 zwischen den Anschlussstellen der A 5 bei Walldorf/Wiesloch und der A 6 bei Wiesloch/Rauenberg zählt zu den am stärksten frequentierten Verkehrsachsen der Region. Insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten kommt es regelmäßig zu Überlastungen, da die vorhandene Kapazität nicht ausreicht. Die Folge sind Rückstaus, die sich auch auf umliegende Straßen sowie auf den Verkehr der A 6 auswirken – teilweise mit erhöhtem Unfallrisiko durch Stau auf dem Standstreifen.

Drei Bauabschnitte vorgesehen

Das geplante Ausbauprojekt gliedert sich in drei Teilbereiche:

  • Abschnitt West: Wieslocher Straße bis zum Knotenpunkt B 3/L 723
  • Knotenpunkt B 3/L 723
  • Abschnitt Ost: vom Knotenpunkt B 3/L 723 bis zur Anschlussstelle Rauenberg an der A 6

Vierstreifiger Ausbau in Planung

Das Regierungspräsidium Karlsruhe plant, die L 723 zwischen der Anschlussstelle Wiesloch/Rauenberg und der Wieslocher Straße auf vier Fahrstreifen zu erweitern. Das Vorhaben befindet sich aktuell in der Entwurfsphase und ist bereits im Maßnahmenplan des Landes Baden-Württemberg verankert.

Baugrunduntersuchungen als nächster Schritt

Zur weiteren Planung werden entlang der vorgesehenen Trasse Baugrunduntersuchungen durchgeführt. Diese erstrecken sich vom östlichen Bereich bei der Anschlussstelle Wiesloch/Rauenberg bis hin zur Wieslocher Straße im Westen. Dafür ist es erforderlich, einzelne Grundstücke zu betreten sowie land- und forstwirtschaftliche Wege zu nutzen. Die Eingriffe sollen dabei so gering wie möglich gehalten werden.

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Die Arbeiten sind für den Zeitraum von Anfang April bis Mitte Mai 2026 vorgesehen. In der Regel wird pro Bohrpunkt ein Arbeitstag benötigt. Die Bohrungen reichen je nach Bedarf zwei bis sechs Meter in die Tiefe, bei geplanten Bauwerken auch bis zu zwölf Meter.

Wiederherstellung und rechtliche Grundlage

Nach Abschluss der Untersuchungen werden die Bohrlöcher fachgerecht verschlossen und die betroffenen Flächen in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt. Die Vorarbeiten erfolgen auf Grundlage des Straßengesetzes Baden-Württemberg (§ 36a StrG BW). Sollten trotz sorgfältiger Durchführung Schäden an Flächen entstehen, werden diese entsprechend entschädigt.

Weitere Informationen zur Maßnahme sowie zu den Bohrpunkten finden Sie unter: L 723 Wiesloch – Baugrunduntersuchung.

Text: Regierungspräsidium Karlsruhe
Foto: Pressemeier

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