Neue Regelungen mit Auswirkungen auf den Alltag
Im Mai treten zahlreiche Änderungen in Kraft, die sich für viele Menschen im Alltag bemerkbar machen. Ob auf der Gehaltsabrechnung, beim Tanken oder bei der Rentenplanung – einige Maßnahmen bringen finanzielle Entlastung, andere eröffnen neue Möglichkeiten.
Mehr Geld für Bundesbeamte
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt plant eine Reform der Beamtenbesoldung. Ziel ist es, Vorgaben des Bundesverfassungsgericht umzusetzen.
Kernpunkt ist die Abschaffung der untersten Besoldungsstufe in allen Besoldungsgruppen. Betroffene Beamte werden automatisch höher eingestuft. So steigt etwa das Grundgehalt in der Besoldungsgruppe A3 von rund 2.707 Euro auf über 3.100 Euro. Auch höhere Besoldungsstufen profitieren durch angepasste Abstände.
Zusätzlich ist eine Einmalzahlung von 138 Euro für alle vorgesehen, die im Jahr 2021 mindestens einen Tag im Dienst waren. Weitere Nachzahlungen gibt es unter anderem für Beamte mit Kindern sowie für bestimmte Hochschullehrer und Richter. Deutlich angehoben werden außerdem die Kinderzuschläge. Spitzenbeamte sind von der Erhöhung ausgenommen.
Höhere Einkommen im öffentlichen Dienst
Auch die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen erhalten mehr Geld. Die Tabellenentgelte im Tarifvertrag steigen um 2,8 Prozent. Für Auszubildende, Praktikanten und Studierende gibt es zusätzlich 75 Euro mehr im Monat.
Entlastung beim Tanken
Zum 1. Mai werden die Energiesteuern auf Benzin und Diesel gesenkt. Hintergrund sind gestiegene Spritpreise infolge internationaler Krisen. Für zunächst zwei Monate sinken die Steuern um etwa 17 Cent pro Liter.
Steuerfreie Prämie für Beschäftigt
Unternehmen sollen ihren Mitarbeitenden eine steuer- und abgabenfreie Prämie von bis zu 1.000 Euro zahlen können. Die entsprechende Gesetzesänderung wurde bereits im Bundestag beschlossen und soll noch den Bundesrat passieren.
Ein Anspruch auf diese Zahlung besteht jedoch nicht, sie ist freiwillig. Ausgezahlt werden kann die Prämie bis Ende Juni 2027.
Neue Möglichkeiten beim Renteneintritt
Für bestimmte Jahrgänge ergeben sich im Mai neue Optionen beim Renteneintritt:
- Wer zwischen 2. April und 1. Mai 1963 geboren ist, kann die Altersrente für langjährig Versicherte beantragen (mit bis zu 13,8 Prozent Abschlag bei mindestens 35 Beitragsjahren).
- Geburtsjahrgänge zwischen 2. Oktober und 1. November 1961 können die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte beziehen (bei mindestens 45 Beitragsjahren).
- Wer zwischen 2. Juni und 1. Juli 1963 geboren ist und eine anerkannte Schwerbehinderung hat, kann die entsprechende Altersrente mit einem Abschlag von 10,8 Prozent in Anspruch nehmen.
Eine Besonderheit gilt bei der Regelaltersrente: Nur Personen, die am 1. Januar 1960 geboren wurden, erreichen im Mai die maßgebliche Altersgrenze von 66 Jahren und 4 Monaten. Frühere oder spätere Geburtsdaten verschieben den Rentenbeginn entsprechend.
Erweiterte Untersuchungen für Neugeborene
Ab dem 15. Mai wird das Neugeborenenscreening erweitert. Künftig werden auch ein Vitamin-B12-Mangel sowie mehrere seltene Stoffwechselerkrankungen frühzeitig erkannt.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte parallel Einsparungen im Gesundheitssystem angekündigt, dennoch wird die Vorsorge für Neugeborene ausgebaut.
Förderung für Elektroautos startet
Wer ein neues Elektroauto zulässt, kann staatliche Förderung beantragen. Das Programm gilt rückwirkend für Zulassungen seit Jahresbeginn. Das entsprechende Online-Portal soll im Mai freigeschaltet werden.
Die Förderhöhe liegt je nach Voraussetzungen zwischen 1.500 und 6.000 Euro. Voraussetzung sind bestimmte Einkommensgrenzen – etwa maximal 80.000 Euro für Haushalte ohne Kinder.
Neuer Aktionstag für Ehrenamt
Am 23. Mai, dem Tag des Grundgesetzes, soll ein bundesweiter Mitmachtag das Ehrenamt stärker in den Fokus rücken. Initiiert wurde die Aktion von Frank-Walter Steinmeier, um freiwilliges Engagement sichtbarer zu machen und dessen Bedeutung für die Demokratie zu würdigen.







