Förderung für neue Ideen zur gesellschaftlichen Teilhabe
Das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit Baden-Württemberg hat den Förderaufruf „Soziale Innovation 2026“ veröffentlicht. Ziel ist es, Projekte zu unterstützen, die Menschen mit erhöhtem Armuts- und Ausgrenzungsrisiko bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt und eine stärkere gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Anträge können bis zum 31. Juli 2026 eingereicht werden.
Neue Ansätze auf regionaler Ebene
Gefördert werden Projekte, die auf regionaler Ebene neue Lösungsansätze erproben. Im Mittelpunkt stehen sogenannte soziale Innovationen. Dabei handelt es sich um neue soziale Praktiken oder Organisationsmodelle, die dazu beitragen sollen, gesellschaftliche Herausforderungen wirksamer und nachhaltiger zu bewältigen.
Als soziale Innovation kann auch ein Ansatz gelten, der andernorts bereits erfolgreich umgesetzt wurde. Entscheidend ist, dass die Idee im jeweiligen regionalen Kontext neu ist und zur besseren Lösung bestehender Probleme beiträgt.
Zielgruppen der Förderung
Die Förderlinie richtet sich an Projekte für Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind. Dazu zählen unter anderem Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen sowie weitere benachteiligte Personengruppen mit oft komplexen Problemlagen.
Ebenfalls angesprochen werden junge Menschen ab der fünften Klassenstufe, insbesondere solche, die als ausbildungsfern gelten oder von Benachteiligung betroffen sind.
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, teilrechtsfähige Personengesellschaften sowie Kommunen. Natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen sind von der Antragstellung ausgeschlossen.
Organisationen, die bereits in der ersten Förderrunde „Soziale Innovation“ im Jahr 2025 unterstützt wurden, können erneut einen Antrag stellen, sofern ein neues Projekt eingereicht wird.
Förderumfang und Rahmenbedingungen
Für die Förderung steht ein ESF-Plus-Fördervolumen von rund vier Millionen Euro zur Verfügung. Die Unterstützung erfolgt als Projektförderung in Form eines Zuschusses. Bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten können aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus übernommen werden.
Förderfähig sind ausschließlich direkte Personalausgaben. Zusätzlich wird auf die förderfähigen Personalkosten ein Aufschlag von 23 Prozent gewährt, um interne Projektkosten abzudecken.
Die Gesamtprojektkosten dürfen einschließlich der Restkostenpauschale maximal 180.000 Euro betragen. Als Untergrenze werden Projektkosten von mindestens 30.000 Euro empfohlen.
Die geförderten Projekte sollen vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028 laufen.
Teilhabe auch durch Freizeit- und Bewegungsangebote stärken
Neben Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration können soziale Projekte auch durch Sport-, Freizeit- oder Bildungsangebote wichtige Impulse für gesellschaftliche Teilhabe setzen. Gerade für benachteiligte Kinder und Jugendliche können finanzielle Entlastungen bei der Anschaffung von Sportausrüstung hilfreich sein. In diesem Zusammenhang informieren sich viele Familien regelmäßig über Sparmöglichkeiten, etwa über einen gutscheincode decathlon , um die Kosten für Sport- und Freizeitaktivitäten zu reduzieren.







