Neue Fluggastrechte in der EU beschlossen
Das Europaparlament hat einer Reform der europäischen Fluggastrechte zugestimmt. Künftig sollen Reisende von mehr Transparenz bei Ticketpreisen, besseren Informationspflichten der Airlines und neuen Ansprüchen bei Flugausfällen profitieren. Auch Familien werden entlastet: Eltern sollen künftig kostenlos Sitzplätze neben ihren Kindern reservieren können.
Breite Zustimmung im Europaparlament
Mit großer Mehrheit stimmten 646 Abgeordnete für die Reform der Fluggastrechte. Die neuen Regelungen sehen unter anderem vor, dass Flugpreise künftig übersichtlicher dargestellt werden müssen und Familien bei der Sitzplatzwahl besser gestellt werden.
Bevor die Änderungen in Kraft treten können, müssen die EU-Mitgliedstaaten noch formell zustimmen. Dies gilt jedoch als Formsache.
Entschädigungsregeln bleiben bestehen
In den Verhandlungen konnte das Europaparlament durchsetzen, dass die bisherigen Entschädigungsansprüche für verspätete Flüge weitgehend erhalten bleiben.
Damit haben Fluggäste weiterhin Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat. Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke:
- 250 Euro bei Flügen bis 1.500 Kilometer
- 400 Euro bei Flügen bis 3.500 Kilometer
- 600 Euro bei Flügen über 3.500 Kilometer
Diese Regelungen gelten auch bei Flugannullierungen, sofern die Airline den Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug streicht.
Entschädigung nur bei Verschulden der Airline
Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nur dann, wenn die Fluggesellschaft die Verspätung oder den Ausfall zu verantworten hat.
Nicht als Verschulden der Airline gelten künftig unter anderem:
- extreme Wetterbedingungen,
- Naturkatastrophen,
- randalierende Passagiere,
- Streiks an Flughäfen oder bei Bodenabfertigungsdiensten.
Mehr Informationen für Reisende
Nach den neuen Vorschriften müssen Fluggesellschaften ihre Passagiere spätestens 96 Stunden nach Reiseende schriftlich über ihre Rechte informieren und erklären, wie diese geltend gemacht werden können.
Reisende haben anschließend neun Monate Zeit, ihre Ansprüche einzureichen. Die Airline muss innerhalb von 30 Kalendertagen über die Forderung entscheiden und entweder die Entschädigung auszahlen oder die Ablehnung begründen.
Recht auf alternative Beförderung
Neu geregelt wird auch der Anspruch auf eine gleichwertige Weiterreise bei Problemen.
Kann ein Flug nicht wie geplant durchgeführt werden, müssen Airlines ihren Kunden innerhalb von drei Stunden eine alternative Beförderung anbieten. Diese kann beispielsweise erfolgen:
- mit einer anderen Fluggesellschaft,
- über eine andere Flugroute,
- zu einem nahegelegenen Zielflughafen,
- oder in bestimmten Fällen auch per Bahn.
Wichtig ist dabei, dass die ursprünglichen Reisebedingungen möglichst erhalten bleiben. Wer einen Direktflug gebucht hat, soll nicht ohne Weiteres auf mehrere Umsteigeverbindungen verwiesen werden können.
Eigene Ersatzreise möglich
Bietet die Fluggesellschaft innerhalb von drei Stunden keine geeignete Alternative an, dürfen Reisende ihre Weiterreise selbst organisieren.
Die Airline muss die Kosten dann übernehmen – allerdings künftig nur noch bis zu einer Höhe von 400 Prozent des ursprünglichen Ticketpreises. Bislang gibt es hierfür keine feste Obergrenze.
Umsetzung innerhalb eines Jahres
Die neuen Vorschriften gelten für Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie für Flüge außereuropäischer Airlines, die in der Europäischen Union starten.
Nach Inkrafttreten der Regelungen haben die Fluggesellschaften zwölf Monate Zeit, die neuen Vorgaben umzusetzen.







