Rhein-Neckar-Kreis stärkt Jugendmusikschulen mit rund 291.500 Euro
Der Rhein-Neckar-Kreis setzt auch im Jahr 2026 ein deutliches Zeichen für die musikalische Bildung junger Menschen. Der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport des Kreistags hat einstimmig beschlossen, die Jugendmusikschulen im Kreisgebiet mit Zuschüssen in Höhe von insgesamt 291.522 Euro zu unterstützen.
Verlässliche Förderung für die musikalische Bildung
Die finanzielle Unterstützung basiert auf der seit 2022 geltenden Fördersystematik des Kreises. Dabei orientiert sich die Höhe der Zuschüsse an einem festen Anteil der Personalkosten der Musikschulen. Für das Jahr 2026 wurde eine Förderquote von 2,25 Prozent der geplanten Personalkosten angesetzt, die sich auf rund 13,08 Millionen Euro belaufen. Zusätzlich enthält die Fördersumme einen Ausgleichsbetrag für das Jahr 2025.
Landrat Manuel Just unterstreicht die Bedeutung der Musikschulen für die Entwicklung junger Menschen. Musikalische Bildung vermittle nicht nur den Umgang mit Instrumenten, sondern fördere zugleich Kreativität, Ausdauer, soziale Kompetenzen und Teamfähigkeit. Deshalb sei es dem Landkreis wichtig, die Arbeit der Jugendmusikschulen dauerhaft und verlässlich zu unterstützen.
Zuschüsse orientieren sich an den Haushaltsplänen
Die Verteilung der Fördermittel erfolgt auf Grundlage der eingereichten Haushaltspläne der einzelnen Musikschulen. Die höchsten Zuschüsse erhalten die Musikschule Südliche Bergstraße in Wiesloch mit 44.168 Euro, die Musikschule Badische Bergstraße in Weinheim mit 39.227 Euro sowie die Musikschule Schwetzingen mit 38.154 Euro.
Auch weitere Einrichtungen profitieren von der Förderung: Die Musikschulen in Sinsheim, Neckargemünd und Hockenheim erhalten Zuschüsse in Höhe von 31.680 Euro, 24.945 Euro beziehungsweise 23.666 Euro.
Investition in die Zukunft
Mit der Förderung bekräftigt der Rhein-Neckar-Kreis sein Engagement für die außerschulische Bildungsarbeit und unterstützt die Musikschulen dabei, jungen Menschen auch künftig hochwertige musikalische Angebote zu ermöglichen.
Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis







