Gemeinsam die Würde dieser besonderen Orte bewahren
Die Friedhöfen der Stadt Wiesloch sind Orte der Ruhe, des Gedenkens und der Besinnung. Sie geben Angehörigen und Besucherinnen und Besuchern die Möglichkeit, Abschied zu nehmen, Erinnerungen zu bewahren und in einer stillen Atmosphäre innezuhalten.
Hinweis der Friedhofsverwaltung
Nachdem die Friedhofsverwaltung in den vergangenen Wochen mehrfach auf das Befahren der Anlagen mit Fahrrädern sowie auf das Mitführen von Hunden angesprochen wurde, erinnert die Stadtverwaltung an die geltenden Regelungen und bittet um deren Beachtung.
Fahrräder bitte schieben
Das Befahren der Friedhöfe mit Fahrrädern ist nicht erlaubt. Radfahrende werden gebeten, beim Betreten der Anlagen abzusteigen und ihr Fahrrad zu schieben. Damit können sowohl die Ruhe der Friedhöfe als auch die Sicherheit aller Besucherinnen und Besucher gewährleistet werden.
Hunde auf Friedhöfen nicht erlaubt
Auch das Mitführen von Hunden auf den Friedhöfen ist nicht gestattet. Als Orte des würdevollen Gedenkens sind die Anlagen nicht als Auslaufbereiche für Hunde vorgesehen. Die Stadtverwaltung bittet alle Hundehalterinnen und Hundehalter um Verständnis und Rücksichtnahme.
Appell von Bürgermeister Ludwig Sauer
Bürgermeister Ludwig Sauer unterstreicht die Bedeutung der Friedhöfe: „Unsere Friedhöfe sind weit mehr als öffentliche Grünanlagen – sie sind Orte der Erinnerung, des Abschieds und des stillen Gedenkens. Gerade deshalb ist ein respektvoller Umgang so wichtig. Ich bitte alle Besucherinnen und Besucher herzlich, durch gegenseitige Rücksichtnahme und die Beachtung der geltenden Regeln dazu beizutragen, dass diese besondere Atmosphäre für alle erhalten bleibt. Dafür danke ich Ihnen sehr.“
Text und Foto: Stadt Wiesloch







