StartAktuellGewerbeflächen im Rhein-Neckar-Kreis: Zwischen Wirtschaft, Wohnen und Naturschutz

Gewerbeflächen im Rhein-Neckar-Kreis: Zwischen Wirtschaft, Wohnen und Naturschutz

Platz da? Flächen als Herausforderung im Rhein-Neckar-Kreis

Die Stabsstelle Wirtschaftsförderung des Rhein-Neckar-Kreises beleuchtet in einer dreiteiligen Serie die Flächenverteilung, bestehende Herausforderungen und mögliche Lösungsansätze. Denn Unternehmen benötigen Flächen für Produktion, Lager und neue Arbeitsplätze, gleichzeitig gewinnen Klima- und Umweltschutz sowie der Wohnraumbedarf an Bedeutung.

Die Reihe beschäftigt sich mit drei Fragen:

  • Teil 1: Wie sind die Flächen im Rhein-Neckar-Kreis verteilt und wer entscheidet über ihre Nutzung?
  • Teil 2: Warum benötigen nicht nur Unternehmen, sondern auch Kommunen Gewerbeflächen?
  • Teil 3: Welche Lösungsansätze gibt es für den Umgang mit den begrenzten Flächen?

Teil 1: So verteilen sich die Flächen im Kreis

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg werden 41,0 Prozent der Fläche im Rhein-Neckar-Kreis landwirtschaftlich genutzt. Weitere 35,4 Prozent sind Waldflächen. Wohnbauflächen machen 7,3 Prozent aus, Verkehrsflächen 6,7 Prozent und Gewässer 1,6 Prozent. Auf sonstige Nutzungen entfallen 5,1 Prozent.

Industrie- und Gewerbeflächen machen dagegen lediglich 2,9 Prozent der Gesamtfläche aus. Zwischen den einzelnen Kommunen gibt es dabei deutliche Unterschiede: Der Anteil reicht von 0,2 Prozent in Schönbrunn bis 11,7 Prozent in Eppelheim.

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Auf dem vergleichsweise kleinen Anteil an Industrie- und Gewerbeflächen entsteht allerdings ein großer Teil der regionalen Wertschöpfung. Dazu gehören unter anderem Arbeitsplätze, Steuereinnahmen und wirtschaftliche Entwicklung.

Was zählt zu den Wirtschaftsflächen?

Die IHK Rhein-Neckar hat dieselben Zahlen in einer Studie aus dem Oktober 2025 ausgewertet. Zu den Industrie- und Gewerbeflächen zählen demnach Flächen, die überwiegend industriellen oder gewerblichen Zwecken dienen, einschließlich der Ver- und Entsorgung.

Dazu gehören neben Flächen für Logistik und Handel auch Deponien, Recyclinganlagen sowie Anlagen für erneuerbare Energien, etwa Freiflächen-Photovoltaik und Windkraft.

Dabei ist zu beachten, dass Wirtschaftsflächen wie alle Siedlungsflächen auch Grün- und Freiflächen umfassen. Die Nutzung als Wirtschaftsfläche ist daher nicht automatisch gleichbedeutend mit einer Versiegelung des Bodens.

Wer legt die Nutzung der Flächen fest?

Ob eine bislang freie Fläche zu einem Gewerbegebiet werden kann, wird auf mehreren Planungsebenen festgelegt.

Das Land Baden-Württemberg gibt mit dem Landesentwicklungsplan die grundsätzlichen Leitlinien für die räumliche Entwicklung vor. Darauf baut der Regionalplan des Verbands Region Rhein-Neckar auf. Er legt unter anderem fest, wo künftig Wohn- oder Gewerbegebiete entstehen können und welche Freiräume erhalten bleiben sollen.

Die Städte und Gemeinden bestimmen anschließend im Flächennutzungsplan die grundsätzliche Nutzung einzelner Flächen. Dabei können sie beispielsweise Wohn- oder Gewerbegebiete ausweisen. Im Bebauungsplan werden schließlich konkrete Vorgaben wie Gebäudehöhen, Zufahrten oder Lärmschutz geregelt.

Viele Vorgaben vor einer Bebauung

Auch wenn die Planung eine Nutzung als Gewerbegebiet vorsieht, kann es mehrere Jahre dauern, bis aus einer freien Fläche tatsächlich ein Gewerbestandort wird.

Bei der Ausweisung neuer Bauflächen müssen zahlreiche Vorschriften berücksichtigt werden. Dazu zählen unter anderem der Wasser- und Hochwasserschutz, Natur- und Artenschutz, Bodenschutz und die Bodenqualität, Emissions- und Lärmschutz, die Verkehrsanbindung sowie notwendige Ausgleichsflächen für Eingriffe in die Natur.

Dabei müssen zahlreiche Akteure eingebunden werden. Behörden sind an Genehmigungsverfahren beteiligt, gleichzeitig werden Bürgerinnen und Bürger sowie Umwelt- und andere Interessenverbände einbezogen.

Zusätzliche Abstimmungen können erforderlich sein, wenn sich Flächen in Privateigentum befinden oder ein stillgelegter Standort einer neuen Nutzung zugeführt werden soll.

Welche Rolle spielt der Rhein-Neckar-Kreis?

Die Planungshoheit für neue Gewerbegebiete liegt bei den Städten und Gemeinden. Der Rhein-Neckar-Kreis kann daher nicht selbst entscheiden, wo solche Gebiete entstehen.

Nach Angaben von Dorothee Wagner, Leiterin der Stabsstelle Wirtschaftsförderung, hat der Kreis dennoch verschiedene Möglichkeiten, auf die Flächenentwicklung Einfluss zu nehmen. Dazu gehört unter anderem die Beteiligung an Planungsverfahren, bei denen Kreisbehörden beispielsweise über Umweltschutzauflagen, Verkehrsfragen oder den Immissionsschutz entscheiden.

Außerdem genehmigt das Baurechtsamt des Kreises als untere Verwaltungsbehörde die Flächennutzungspläne der Städte und Gemeinden.

Über politische Vertreterinnen und Vertreter ist der Kreis zudem in den Verband Region Rhein-Neckar eingebunden, der den Regionalplan erstellt.

Unterstützung für kleinere Kommunen

Neben diesen formellen Möglichkeiten setzt die Wirtschaftsförderung auch auf Austausch und Beratung. Gerade kleinere Gemeinden können bei der Entwicklung neuer Gewerbeflächen vor Herausforderungen stehen.

Die Wirtschaftsförderung versucht deshalb, Wissen und Kontakte zu vermitteln und auf Lösungen hinzuweisen, die sich bereits in anderen Kommunen bewährt haben. Dazu dient unter anderem der regelmäßige informelle Austausch zwischen den Wirtschaftsförderungen der Kommunen. Auch Einzelberatungen sollen mögliche Ansätze aufzeigen.

Begrenzter Raum bleibt die zentrale Herausforderung

Die Kreisverwaltung kann bei der Flächenentwicklung moderieren und koordinieren sowie über Genehmigungen Projekte ermöglichen oder stoppen. Das grundlegende Problem der begrenzten Fläche kann sie jedoch nicht lösen.

Im dicht besiedelten Rhein-Neckar-Kreis konkurrieren Wirtschaft, Wohnen, Landwirtschaft, Verkehr, Energie und Naturschutz dauerhaft um die vorhandenen Flächen. Damit wird die Frage, wie diese Flächen genutzt werden, zu einer zentralen Entscheidung für die weitere Entwicklung der Region.

Text und Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

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