StartDeutschlandBerliner Mietendeckel scheiterte vor dem Bundesverfassungsgericht

Berliner Mietendeckel scheiterte vor dem Bundesverfassungsgericht

Bundesweiter Mietendeckel: Die Linke startet nach Berliner Scheitern einen neuen Versuch

Im Februar 2020 trat in Berlin der sogenannte Mietendeckel in Kraft. Der damalige rot-rot-grüne Senat fror damit die Mieten vieler Bestandswohnungen ein und begrenzte Mieterhöhungen.

Doch bereits im April 2021 stoppte das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel. Das höchste deutsche Gericht stellte fest, dass einem Bundesland die Gesetzgebungskompetenz für das Mietrecht fehlt. Berlin hätte den Mietendeckel daher nicht erlassen dürfen. Zuständig ist der Bund.

2026 unternimmt die Linke nun einen neuen Anlauf – diesmal auf Bundesebene. Hohe Mieten und der angespannte Wohnungsmarkt belasten Menschen vor allem in Großstädten, aber auch auf dem Land. Pünktlich vor den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern sowie der Neuwahl des Berliner Abgeordnetenhauses stellt die Linke das Thema erneut in den Mittelpunkt.

„Mietenstopp“ soll bundesweitem Mietendeckel vorausgehen

Die Linke hat ihr Konzept überarbeitet. Sie fordert zunächst einen sofortigen „Mietenstopp“ in angespannten Wohnungsmärkten. Anschließend soll ein bundesweiter Mietendeckel folgen.

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Die zulässigen Mieten sollen sich dabei an einer neu zu berechnenden „echten Durchschnittsmiete“ orientieren. Liegt eine Miete darüber, soll sie nach den Vorstellungen der Linken auch bei bestehenden Mietverträgen auf das Niveau dieser Durchschnittsmiete abgesenkt werden können.

Neue Berechnung der Durchschnittsmiete

Caren Lay ist die Fachfrau der Linken für das Thema Miete und Vorsitzende des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunalverwaltung im Bundestag.

Die „echte Durchschnittsmiete“ ist ein Kernelement des Konzepts. Nach Angaben von Lay werden beim Mietspiegel bisher die Mietverträge der vergangenen sechs Jahre berücksichtigt. Für sie sind das „die teuren Mietverträge“, weil Mieter mit langfristigen Mietverhältnissen häufig günstigere Verträge haben.

Auch Mietverträge im sozialen Wohnungsbau würden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Laut Lay flössen zudem beispielsweise Mieten ein, die bereits über dem Gesetz liegen und damit „illegal zu hoch sind“.

Die Linke möchte deshalb erreichen, dass künftig alle Mietverträge einer Region in die Berechnung einbezogen werden. Für Mieter geht es dabei um die Kosten des Wohnens – und damit auch um die Frage, wie viel finanzieller Spielraum nach der Miete für andere Ausgaben bleibt, etwa für die Einrichtung der eigenen Wohnung oder neue söderhamn bezüge oder andere Wohnideen.

Berliner Mietendeckel hatte Folgen für das Wohnungsangebot

Konstantin Kholodilin vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) untersuchte die unmittelbaren Auswirkungen des Berliner Mietendeckels.

Das Ergebnis: Für diejenigen, bei denen der Mietendeckel griff, wurde das Wohnen tatsächlich günstiger. Gleichzeitig halbierte sich das Angebot an Mietwohnungen auf dem Markt. Stattdessen entschieden sich mehr Vermieter dafür, bisherige Mietwohnungen als Eigentumswohnungen zum Kauf anzubieten.

Kholodilin stellte außerdem fest, dass durch den Mietendeckel weniger neu gebaut wurde. Für potenzielle künftige Vermieter fehlte der finanzielle Anreiz, in neue Wohnungen zu investieren.

20 Milliarden Euro für kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsbau

Die Linke will diesem Problem mit einem Investitionsprogramm begegnen. Jährlich sollen 20 Milliarden Euro in den kommunalen oder genossenschaftlichen Wohnungsbau fließen.

Starke Auswirkungen auf Eigentümer sollen durch Härtefallregelungen abgefedert werden. Neubauten sollen zeitweise ausgenommen werden.

Rechtsgutachten soll neuen Kurs stützen

Auch bei einem bundesweiten Mietendeckel stellen sich verfassungsrechtliche Fragen. Deshalb hat die Linke ein Rechtsgutachten beim Verfassungsrechtler Thorsten Kingreen in Auftrag gegeben. Er ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht an der Universität Regensburg.

In seinem Gutachten geht Kingreen unter anderem auf einen möglichen Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum der Vermieter ein.

Der Experte bewertet die Rechtsposition der Mieter als besonders schutzwürdig. Zwar müsse der Gesetzgeber die Interessen der Eigentümer berücksichtigen. Geschützt seien Vermieter seiner Einschätzung nach letztlich aber nur vor Verlusten bei der Vermietung.

Solange Vermieter ihre Kosten decken und wirtschaftlich nicht in ihrer Existenz gefährdet würden, verfüge der Gesetzgeber seiner Ansicht nach über einen weiten Gestaltungsspielraum.

Absenkung bestehender Mieten ist juristisch umstritten

Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits mehrfach mit mietrechtlichen Regelungen wie der Mietpreisbremse beschäftigt. Die Pläne der Linken gehen jedoch weiter.

Auch bestehende Mieten, die nach den neu zu regelnden Maßstäben zu hoch sind, sollen abgesenkt werden können. Damit würde in bereits bestehende Vertragsverhältnisse eingegriffen. Das Gesetz könnte somit eine Rückwirkung entfalten – ein juristisch grundsätzlich umstrittener Punkt.

Diese Problematik wird im Gutachten allerdings nur am Rande behandelt. Im Gespräch mit dem ARD-Hauptstadtstudio erklärte Kingreen, dass er den Vorgang für verhältnismäßig hält.

Linke hat Antrag bereits im Bundestag eingebracht

Die Linke hat ihren Antrag für einen Mietendeckel bereits im Bundestag eingebracht. Aus der Opposition heraus dürfte sie allerdings kaum eine Chance haben, ihr Vorhaben umzusetzen.

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