StartAktuellSchüler-BAföG unterstützt junge Menschen auf ihrem Bildungsweg

Schüler-BAföG unterstützt junge Menschen auf ihrem Bildungsweg

Finanzielle Unterstützung für die Ausbildung

Eine schulische Ausbildung oder ein höherer Schulabschluss kann ein wichtiger Grundstein für die berufliche Zukunft sein. Für Familien können damit allerdings auch finanzielle Belastungen verbunden sein, die nicht immer vollständig aufgefangen werden können. Das Schüler-BAföG soll jungen Menschen ermöglichen, ihren Bildungsweg unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Familie zu verfolgen.

Im Rhein-Neckar-Kreis und im Stadtkreis Heidelberg werden jährlich rund 600 Anträge auf Schüler-BAföG bearbeitet. Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis, wenn die Eltern ihren ständigen Wohnsitz im Rhein-Neckar-Kreis oder im Stadtkreis Heidelberg haben.

Wer Schüler-BAföG erhalten kann

Eine Förderung kommt insbesondere für Schülerinnen und Schüler infrage, die eine schulische Ausbildung mit einem berufsqualifizierenden Abschluss absolvieren oder einen weiterführenden Schulabschluss anstreben. Dazu zählen beispielsweise bestimmte Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachoberschulen und Abendschulen.

Bei allgemeinbildenden Schulen ist eine Förderung grundsätzlich ab der 10. Klasse möglich, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

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Ob und in welcher Höhe Schüler-BAföG gewährt werden kann, hängt unter anderem von der besuchten Ausbildungsstätte, der Wohnsituation sowie den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Auch das Einkommen der Eltern wird grundsätzlich berücksichtigt.

Das Schüler-BAföG wird dabei grundsätzlich als Zuschuss gewährt und muss in der Regel nicht zurückgezahlt werden.

„Bildung darf nicht von den finanziellen Möglichkeiten der Familie abhängen. Schüler-BAföG kann jungen Menschen die Chance eröffnen, einen Bildungsweg und eine Ausbildung zu absolvieren, die sonst möglicherweise nicht finanzierbar wäre“, erklärt Karin Graser, Leiterin des Sozialamtes des Rhein-Neckar-Kreises.

Geplante Änderungen beim BAföG

Mit dem 30. BAföG-Änderungsgesetz sind weitere Verbesserungen der Ausbildungsförderung vorgesehen. Die Bundesregierung hat am 12. August 2026 den entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.

Geplant sind unter anderem höhere Bedarfssätze, Anpassungen bei den Freibeträgen und weitere Vereinfachungen. Die Leistungen sollen damit stärker an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten angepasst und die Förderung verlässlicher gestaltet werden.

Wann die Änderungen genau in Kraft treten, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab. Derzeit ist ein Inkrafttreten im April 2027 vorgesehen.

Rechtzeitig informieren und Antrag stellen

Wer eine schulische Ausbildung beginnt oder einen weiterführenden Schulabschluss anstrebt, sollte sich möglichst frühzeitig über die Fördermöglichkeiten informieren und den Antrag rechtzeitig stellen. Eine Förderung kann grundsätzlich ab Beginn des Ausbildungsabschnitts erfolgen, wenn der Antrag rechtzeitig eingereicht wurde.

Das Amt für Ausbildungsförderung im Sozialamt des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis berät Schülerinnen und Schüler sowie Eltern zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung. Der Antrag kann schriftlich oder online über BAföG-Digital gestellt werden.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Rhein-Neckar-Kreises: www.rhein-neckar-kreis.de

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

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