StartAktuell HeadlineFührerschein-Umtausch: Diese Fristen gelten

Führerschein-Umtausch: Diese Fristen gelten

Frist für die von 2002 bis 2004 ausgestellten Führerscheine läuft am 19. Januar ab

Bis zum Jahr 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Für die alten, unbefristeten Kartenführerscheine gilt dabei ein Stufenplan.

Für Führerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden, läuft die nächste Frist am 19. Januar 2027 ab. Die Straßenverkehrsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises empfiehlt deshalb, sich rechtzeitig um einen Termin zu kümmern.

Fahrerlaubnis bleibt bestehen

Beim Pflichtumtausch wird lediglich das Führerscheindokument erneuert. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen.

Der neue EU-Führerschein ist 15 Jahre gültig. Die regelmäßige Erneuerung soll unter anderem Fälschungen erschweren, da dabei das Passfoto und die persönlichen Daten aktualisiert werden.

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Wer den Führerschein nicht rechtzeitig umtauscht, muss bei einer Kontrolle mit einem Verwarngeld rechnen.

Für Personen, die vor 1953 geboren wurden, gilt eine Sonderregelung: Sie müssen ihren Führerschein unabhängig vom Ausstellungsdatum spätestens bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

Diese Fristen gelten

Bei Führerscheinen mit einem Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr:

AusstellungsjahrUmtausch bis
1999 bis 200119. Januar 2026
2002 bis 200419. Januar 2027
2005 bis 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 201319. Januar 2033

Das Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins steht auf der Vorderseite im Feld 4a.

Termin online vereinbaren

Die Straßenverkehrsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises rät dazu, den Umtausch nicht unnötig hinauszuzögern und rechtzeitig einen persönlichen Termin bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisstelle zu vereinbaren.

Bei den Fahrerlaubnisstellen des Rhein-Neckar-Kreises in Sinsheim, Weinheim und Wiesloch können Termine unkompliziert online vereinbart werden.

Termin und weitere Informationen zum Führerschein-Umtausch

Diese Unterlagen werden benötigt

Zum Termin müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden:

  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • der bisherige Führerschein
  • aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform

Der neue Führerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und anschließend direkt zugeschickt. Die Fertigungsdauer beträgt etwa zwei bis drei Wochen. Die Gebühr inklusive Versandkosten liegt bei 32,90 Euro.

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

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