Goldverkauf bei Bank und Sparkasse nur noch mit Herkunftsnachweis, beim Edelmetallhandel nicht!

Neue Vorgaben beim Goldverkauf bei Bank und Sparkasse – Herkunftsnachweis gefordert Wenn man als Bankkunde Edelmetalle bei seiner Hausbank verkaufen will, muss man neuerdings, wenn der Wert der eingezahlten Mittel 2.500 Euro übersteigt, die Herkunft angeben und nachweisen. Das gilt auch für ausländische Zahlungsmittel. Wer also zum Beispiel keinen Nachweis über seine zwei Krügerrand Goldmünzen … Goldverkauf bei Bank und Sparkasse nur noch mit Herkunftsnachweis, beim Edelmetallhandel nicht! weiterlesen