PZN Wiesloch – Vermisstenfahndungen

Informationen an die Bevölkerung. Auf dieser Sonder-Seite finden Sie eine Übersicht von aktuellen Vermisstenfahndungen aus dem PZN – Psychiatrisches Zentrum Nordbaden Wiesloch.

Zu unterscheiden ist in A) Entweichungen, d.h. Patienten mit Lockerungen, die nicht oder zu spät zurückkommen und in B) Ausbruch und C) Ausbruch von Personen, von denen eine Eigen- oder Fremdgefährdung ausgehen könnte. Insbesondere Personen aus dem Maßregelvollzug d.h. verurteile Straftäter. Die Polizei unterscheidet im Fahndungssystem in A) Fahndung nach Straftätern, B) Fahndung nach Vermissten sowie in C) Fahndung nach unbekannten Toten und D) Fahndung nach Sachen


Summe Anzahl aktuell vermisste Personen: 1

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davon Ausbruch aus dem Maßregelvollzug: 1
davon Entweichungen nach Freigang: 0



1. Vermisstenfahndung März 2023 – Ausbruch

Namen der Personen: Unbekannt / keine Angaben der Behörden

Fahndungsfoto: Keine Veröffentlicht

Tatzeit: 11.03.2023

Tat: Ausbruch aus PZN

Tatbeschreibung:

In der Nacht vom 10. auf den 11. März, zwischen 22:00 und 00:00 Uhr, gelang zwei Personen die Flucht aus einer geschlossenen Rehabilitationsstation der Maßregelvollzugsklinik des Psychiatrischen Zentrums Nordbaden. Die Personen brachen ein Fenster im ersten Obergeschoss auf, flüchteten aus diesem und verschwanden in unbekannte Richtung. Die Personen waren mit Beschluss Karlsruher Gerichte untergebracht.

Update: Laut Bestätigung der Polizei Karlsruhe vom 26.05.2023: „Der 42-Jährige und auch der 23-Jährige sind nach wie vor flüchtig“.

Update 13.11.2023: Der 23-jährige Entwichene wurde mittlerweile gefasst und sitzt seit Ende Oktober wieder in der PZN ein. Der 43-Jährige ist weiterhin flüchtig, teile uns die Polizei Karlsruhe auf Anfrage mit.

Personenbeschreibung:

Fahndung Vermisste Person PZN Wiesloch

Personenbeschreibung – Person 1:
– 43 Jahre
– 171 cm
– 61 kg
– schwarze Haare mit Halbglatze
– braune Augen
– gräulicher 3-Tage-Bart
– schwarzer oder grauer Jogginganzug

Fahndung Vermisste Person PZN Wiesloch

Personenbeschreibung – Person 2 (Update: gefasst!):

– 23 Jahre
– 184 cm
– 97 kg
– lockige kurze braune Haare
– westasiatisches Erscheinungsbild
– Narbe Schläfe rechts und Wange links
– abstehende Ohren
– bekleidet mit kurzer grauer Hose weißem Unterhemd, weißem Pullover

Gefahreneinschätzung:

Nach ärztlicher Einschätzung geht von den Personen keine Fremdgefährdung aus.

Zeugensuche:

Zuständig ist das Polizeipräsidium Karlsruhe / Kriminaldauerdienst Karlsruhe.

Zeuginnen und Zeugen, die Angaben zu den flüchtigen Personen machen können, werden gebeten, sich mit dem Kriminaldauerdienst Karlsruhe, 0721/666-5555, in Verbindung zu setzen.


Siehe auch:

Wiesloch – Zwei Personen aus Psychiatrie ausgebrochen

Rhein-Neckar-Zeitung (RNZ): PZN-Patienten sind weiter auf der Flucht

Meldung Presseportal: POL-MA: Rhein-Neckar-Kreis, Wiesloch: Zwei Personen aus Psychiatrie ausgebrochen5461027

Fahndungsportal: Keine Eintragung im Fahndungsportal der Polizei BW vorhanden.



Allgemeine Hinweise und Informationen zu Vermisstenfahndungen

Vermisstenfahndungen sind rechtliche und polizeiliche Maßnahmen, die ergriffen werden, wenn eine Person als vermisst gemeldet wird und es Grund zur Sorge um ihr Wohlbefinden gibt. Diese Fahndungen werden in der Regel von den örtlichen Strafverfolgungsbehörden oder der Polizei durchgeführt und dienen dazu, vermisste Personen zu finden, ihre Sicherheit zu gewährleisten und mögliche strafbare Handlungen auszuschließen.

Hier sind einige Schlüsselaspekte von Vermisstenfahndungen:
  1. Meldung des Verschwindens: Vermisstenfahndungen beginnen normalerweise mit der Meldung einer vermissten Person. Diese Meldung kann von Angehörigen, Freunden, Kollegen oder anderen Personen stammen, die besorgt über das Verschwinden einer Person sind. Im PZN kann das Krankenhauspersonal über sogenannte Personennotrufgeräte einen Alarm bzw. eine Meldung an die Klinikzentrale und den Chefarzt abgeben.
  2. Überprüfung der Fakten: Die Polizei überprüft zunächst die gemeldeten Informationen, um sicherzustellen, dass tatsächlich Grund zur Sorge besteht. Dies kann die Untersuchung von Umständen und möglichen Risikofaktoren einschließen. Die Polizei hält Rücksprache mit der Klinikleitung und dem Chefarzt.
  3. Erstellung einer Beschreibung: Die Polizei erstellt eine genaue Beschreibung der vermissten Person, einschließlich ihres Namens, Alters, Aussehens, letzter bekannter Aufenthaltsort und anderer relevanter Details wie mögliche Kleidung oder persönliche Gegenstände. In der Regel teilt die Polizei auch mit, ob eine Selbstgefährdung oder Fremdgefährdung durch die entwichene Person gegeben ist. Meist wird auch ein Foto veröffentlicht.
  4. Öffentliche Mitteilung: Oft wird eine Vermisstenmeldung an die Öffentlichkeit weitergegeben, damit Menschen bei der Suche helfen können. Dies kann durch Veröffentlichung von Fotos und Informationen in den Medien, auf Social-Media-Plattformen und auf Polizeiwebsites geschehen. Doch nicht nur für die Zeugensuche ist es wichtig auch die Lokalpresse bzw. Regionalpresse einzubeziehen, sondern insbesondere, wenn es um Bevölkerungswarnungen geht.
  5. Ermittlungen: Die Polizei führt Ermittlungen durch, um den Verbleib der vermissten Person festzustellen. Dies kann die Befragung von Zeugen, die Überprüfung von Überwachungsvideos und andere polizeiliche Untersuchungsmethoden umfassen.
  6. Zusammenarbeit: Oft arbeitet die Polizei bei Vermisstenfahndungen mit anderen Strafverfolgungsbehörden, Organisationen und Freiwilligen zusammen, um eine größere Reichweite und mehr Ressourcen bei der Suche zu haben.
  7. Rückkehr oder Identifikation: In den meisten Fällen wird die vermisste Person gefunden, sei es lebendig und wohlauf oder in einem anderen Zustand. In einigen tragischen Fällen kann jedoch auch eine Leiche gefunden werden. Die genaue Vorgehensweise hängt von den Umständen des Verschwindens ab.

Vermisstenfahndungen sind ein wichtiger Aspekt der polizeilichen Arbeit, da sie dazu beitragen, das Leben von Menschen zu schützen und mögliche Verbrechen aufzuklären. Sie erfordern eine schnelle Reaktion und eine enge Zusammenarbeit zwischen der Polizei, der Öffentlichkeit und anderen relevanten Akteuren.

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