Heidelberg (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwalt-schaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim
Aufgrund der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg, der Zentralstelle für Finanzermittlungen des Landeskriminalamts Baden-Württemberg und des Betrugsdezernats der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg hat sich der dringende Verdacht ergeben, dass eine 42-jährige Frau aus Heidelberg als Inhaberin eines Einzelunternehmens zu Unrecht die Gewährung einer Soforthilfe für besonders geschädigte Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige freier Berufe, der sogenannten „Soforthilfe Corona“, in Höhe von 9.000.- Euro beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg beantragte und erhielt.
Die Frau hatte zwar ein Einzelunternehmen behördlich angemeldet. Es besteht jedoch der dringende Verdacht, dass dieses schon spätestens seit Anfang 2019 – also lange vor Ausbruch der Corona-Pandemie und lange vor dem 31.12.2019 als für die Beantragung der „Soforthilfe Corona“ relevantem Stichtag – keine oder allenfalls geringfügige Umsätze erzielt und sich bereits damals in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden gehabt habe. Dies sei der Tatverdächtigen auch klar gewesen.
Die Beschuldigte war bereits in der Vergangenheit mehrfach wegen Betruges rechtskräftig verurteilt worden.
Am Montag, den 07. Dezember, wurde die 42-Jährige der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt, die einen Haftbefehl wegen Wiederholungsgefahr erließ und diesen zunächst in Vollzug setzte. Die Tatverdächtige wurde daher in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Mittlerweile wurde der Haftbefehl nach Leistung einer Sicherheit durch die Beschuldigte außer Vollzug gesetzt und diese bis auf Weiteres wieder freigelassen.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Betrugsdezernats der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.
Quelle: Presseportal.de