Mannheim/Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis (ots)
Seit dem 22. Dezember 2020 ist es deutschlandweit untersagt, Silvesterfeuerwerk zu verkaufen. Dies betrifft Böller und Raketen, die in der Regel ab dem 29. Dezember eines jeden Jahres in den Geschäften erhältlich sind.
Im Rahmen der täglichen Einsatzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Einhaltung der Ausgangsbeschränkungen, der Abstandsregeln und des Tragens des Mund-Nasen-Schutzes, werden ab sofort auch Einzelhandelsgeschäfte und sonstige potentielle Verkaufsstellen hinsichtlich des Feuerwerksverkaufsverbots überprüft, die in den vergangenen Jahren Böller und Raketen zum Verkauf angeboten hatten, auch wenn dies „nur“ im Randsortiment war.
Gemeinsam mit den Kommunalen Ordnungsdiensten der Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Mannheim wird die Einhaltung dieser Regelung, die bis zum 31. Dezember 2020 Gültigkeit besitzt, bereits vor Heiligabend, in Abstimmung mit den örtlichen Entscheidungsträgern gezielt überprüft.
Mannheims Erster Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Christian Specht erläutert: „In den vergangenen Jahren kam es in der Silvesternacht immer wieder zu teils schweren Verletzungen beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern, weshalb Menschen verstärkt die Rettungskräfte alarmierten oder Ambulanzen aufsuchten. Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Lage in diesem Jahr ohnehin enorm angespannt, sowohl unsere Kliniken als auch das dortige medizinische Personal befinden sich am Rande der Kapazitäts- und Belastungsgrenze. Durch das Verkaufsverbot von Silvesterböllern und Raketen soll ein zusätzlicher Ansturm in der Silvesternacht vermeiden und unsere Krankenhäuser und Notfallambulanzen vor Überlastung geschützt werden. Gleichzeitig geht es auch darum, Ansammlungen in der Silvesternacht zu verhindern, die das Pandemiegeschehen weitertreiben könnten.“
Polizeipräsident Andreas Stenger ergänzt hierzu: „Wegen der Corona-Lage müssen wir alles dafür tun, um Menschenansammlungen zu vermeiden. Silvesterböller und Raketen, die sonst in den Tagen vor dem Jahreswechsel im Handel erhältlich sind, dürfen dieses Jahr nicht verkauft werden. Dieses seit dem 22. Dezember deutschlandweit geltende Verkaufsverbot für pyrotechnische Gegenstände werden meine Kolleginnen und Kollegen schon ab heute, einen Tag vor Heiligabend, im Rahmen unserer Kontrollmaßnahmen gezielt überwachen.“
Quelle: Presseportal.de
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